Aufbau der Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
A- Künstlerisch-pädagogische Eignung (Anleiten einer Gruppe)
Prüfungsanforderungen: Die Bewerber*innen erarbeiten mit einer Gruppe (i.d.R. Mitbewerber*innen) ein vorbereitetes selbst gewähltes, evtl. auch selbst komponiertes Stück, z.B.: Lied oder Kanon mit oder ohne Begleitung (Body Percussion, Instrumente, Bewegungen, Gesten, Tanz), tradierter Tanz oder Ausschnitt einer Choreografie, Sprechstück, einfaches Ensemblestück (instrumental, vokal). Das verwendete Material mit den entsprechenden Quellenangaben (bspw. Noten, Sprechstück, Choreografische Skizze, Musikauswahl) ist in dreifacher schriftlicher Ausführung zur Zulassungsprüfung mitzubringen.
B - Pflichtfach Instrument/Gesang
Nach Maßgabe und Angebot können folgende Instrumente im Rahmen des Bachelorstudiums Elementare Musik- & Tanzpädagogik im Pflichtfach Instrument/Gesang gewählt werden: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon, Trompete, Posaune, Horn, Basstuba, Schlaginstrumente, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Klavier, Cembalo, Orgel, Gesang, Gitarre, Harfe und Volksmusikinstrumente (Diatonische Harmonika, Hackbrett, Zither).
Prüfungsanforderungen Pflichtfach Gesang (Literaturbeispiele siehe unten):
- Drei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere sind auswendig vorzutragen. Bei den vorzutragenden Stücken handelt es sich um Solo-Stücke mit Begleitung (keine Chorstimmen).
- Lösung einer stimmlichen Improvisationsaufgabe (z. B. spielerische stimmliche Umsetzung eines spontan gegebenen Themas).
- Prima Vista Singen.
Prüfungsanforderungen Pflichtfach Instrument (Literaturbeispiele siehe unten):
- Drei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere sind zu spielen. Auswendigspiel ist nicht erforderlich.
- Lösung einer spontan gegebenen Improvisationsaufgabe am Instrument.
- Prima Vista Spiel.
C - Praxis Musik (allgemeine musikalische Eignung und praktische Eignung Stimme)
Prüfungsanforderungen allgemeine musikalische Eignung/Elementares Musizieren: Die allgemeine musikalisch-sprachliche Eignung wird durch die Mitwirkung in einem Ensembleunterricht unter Leitung einer*s Lehrenden festgestellt. Inhalte sind das Improvisieren und Musizieren in der Gruppe (Stimme, Bodypercussion und Stabspiele) und spontan gestellte Gestaltungsaufgaben zu einem Text.
Prüfungsanforderungen allgemeine musikalische Eignung/Perkussion: Alle Bewerber*innen (bspw. auch jene mit Pflichtfach Schlaginstrumente) absolvieren eine Prüfung zur Eignung Perkussion, welche durch die Mitwirkung in einem Ensembleunterricht unter der Leitung einer*s Lehrenden festgestellt wird. Inhalte sind bspw. Frage-Antwort-Spiele, Imitations- und Koordinationsübungen.
Prüfungsanforderungen allgemeine musikalische Eignung/Harmonieinstrument: Alle Bewerber*innen (bspw. auch jene mit Pflichtfach Klavier oder Pflichtfach Gitarre) absolvieren eine Prüfung zur Eignung an einem Harmonieinstrument:
- Harmonieinstrument Klavier: Vorzubereiten ist eine eigene Begleitung zu einem Lied/Song, bei denen sich der*die Bewerber*in selbst am Klavier begleitet. (Es können die Lieder der Eignungsprüfung Stimme verwendet werden.) Außerdem sind die Grundkadenzen (I-IV-V-I) bis zu drei Vorzeichen (in Dur und Moll) in allen Lagen vorzubereiten.
- Harmonieinstrument Gitarre: Vorzubereiten sind zwei unterschiedliche Begleitmuster zu einem Lied/Song, bei denen sich der*die Bewerber*in selbst auf der Gitarre begleitet. Es sollte außerdem möglich sein, das Lied bis zu drei Vorzeichen zu transponieren. (Es können die Lieder der Eignungsprüfung Stimme verwendet werden.)
- Anderes Harmonieinstrument: Grundsätzlich kann auch ein anderes Harmonieinstrument gewählt werden. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Vorgaben für Klavier/Gitarre.
Prüfungsanforderungen praktische Eignung Stimme: Alle Bewerber*innen (bspw. auch jene mit Pflichtfach Gesang) absolvieren eine Prüfung zur praktischen Eignung Stimme:
- Zwei kurze Stücke verschiedenen Charakters und Stilistik sind unbegleitet und auswendig zu singen. (Bei Stücken mit mehreren Strophen maximal zwei Strophen.) Davon soll eines in deutscher Sprache gesungen werden und eines ein Volkslied sein.
- Vorbereiten eines kurzen Textes (Lyrik, Prosa etc.). Dieser ist auswendig vorzutragen (unter Einbeziehung sprachgestalterischer Elemente) mit einer Dauer von ca. 1 bis 2 Minuten.
D - Praxis Tanz (allgemeine tänzerische Eignung in der Gruppe und Solostudie)
Prüfungsanforderungen allgemeine tänzerische Eignung in der Gruppe: Teilnahme an einem Tanztechnikunterricht (zeitgenössisch), Prüfung in der Gruppe unter Anleitung einer Lehrperson mit u.a. folgenden Elementen: Angeleitetes Warm Up, Umsetzung von vorgegebenem Bewegungsmaterial am Platz und durch den Raum, rhythmische Übungen, Kontakt- und Raumorientierungsübungen, Variation und Interpretation von Bewegungsmaterial und Improvisation. (Dauer ca. 45-60 Minuten.)
Prüfungsanforderungen Solostudie: Performance einer vorbereiteten, individuell gestalteten Bewegungs-/Tanzstudie zu einem frei gewählten Thema, z.B. Präsentation einer Bewegungsforschung oder tänzerischen Bewegungsszene, mit selbst zu wählendem Bewegungsmaterial. Die Studie kann mit oder ohne Musik gestaltet werden und/oder andere, die Performance unterstützende oder tragende Elemente (Text, Bild, Objekt etc.) einbeziehen. (Dauer: mindestens 3 bis maximal 5 Minuten.) Im Anschluss erfolgt ein kurzes Gespräch zu Intention und Prozess und gegebenenfalls eine spontane Aufgabe zum Gezeigten.
E - Musiktheorie und Gehörbildung
Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (schriftlich und mündlich) einschließlich eines Gehörtests.
Anforderungen im schriftlichen Prüfungsteil (ca. 60 Minuten):
- Notieren von Melodien aus dem Gedächtnis
- Fortsetzen von vorgegebenen Melodien
- Finden einer Melodie zu einem gegebenen Text
- Notieren von einstimmigen und leichten zweistimmigen Melodiediktaten sowie von Rhythmusdiktaten
- Bilden von sämtlichen Dreiklängen und Septakkorden samt Umkehrungen (speziell Subdominantquintsextakkord und Dominantseptakkord)
- Erkennen und Aufschreiben von einfachen Generalbassbezifferungen sowie von Harmoniefunktionen und Harmoniestufen im musikalischen Zusammenhang
Anforderungen im mündlichen Prüfungsteil (5-10 Minuten):
- Blattsingen
- Hören und Benennen von Intervallen und einfachen Akkordfolgen
- Nachsingen von Dreiklängen (in Umkehrungen) und Dominantseptakkorden (nur in der Grundstellung)
- Hören von Harmoniestufen und dissonanten Nebennoten
- Erweiterte Kadenz in Dur und Moll in zwei verschiedenen Tonarten (an Klavier oder Gitarre)
Ein Prüfungsbeispiel sowie weitere Hilfen zur Vorbereitung finden Sie HIER.
F - Feststellung der Deutschkenntnisse
- erforderliches Sprachniveau: mindestens B2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B bis F (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen.
Die Wiederholung der Teilprüfungen bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.