Finanzielles & Stipendien

© Fabian Schober

Infos zu Erasmus-Stipendien, Joint Study-Abkommen, Stipendien im Rahmen von Kulturabkommen unter
Internationales

 

Semesterbeiträge

Alle Studierenden müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und gegebenenfalls den Studienbeitrag zahlen. Der ÖH-Beitrag beträgt im Studienjahr 2023/24 € 22,70. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

ACHTUNG: Geben Sie bei der Einzahlung unbedingt die richtige Zahlungsreferenz an! Die Zahlungsreferenz ist jedes Semester eine andere. Sie finden Ihre Zahlungsreferenz für dieses Semester in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte müssen nach Ablauf der beitragsfreien Zeit (vorgesehene Studiendauer + zwei Toleranzsemester) den Studienbeitrag von € 363,36 (+ ÖH-Beitrag) pro Semester zahlen.

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten, die nicht unter die Personengruppenverordnung fallen und die über eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ gemäß § 64 NAG verfügen, müssen ab dem 1. Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 (+ ÖH-Beitrag) zahlen.

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.

Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Dazu zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik

Außerordentliche Studierende müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und den Studienbeitrag von € 363,36 zahlen.

Die Zahlungsinformationen für den ÖH- und Studienbeitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Für einen Lehrgang an der Universität Mozarteum Salzburg müssen der ÖH-Beitrag und der Lehrgangsbeitrag gezahlt werden. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Bankverbindung für die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages:

  • Universität Mozarteum Salzburg
  • BIC: BKAUATWW (Bank Austria)
  • IBAN: AT38 1100 0099 5325 8200

Bei Verwendungszweck unbedingt Ihren Namen, Matrikelnummer und den entsprechenden Lehrgang angeben!

Lehrgangsbeiträge

  • Postgrad. Lehrgang Komposition:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Musiktheorie:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Chor- / Orchesterdirigieren:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Tasteninstrumente:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Streichinstrumente:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Blasinstrumente:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Klavierduo:
    € 600 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Liedduo:
    € 600 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Oper u. Musiktheater:
    € 1.100 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Gesang:
    € 900 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Lied und Oratorium:
    € 900 / Semester
  • Universitätslehrgang Blasorchesterleitung:
    € 400 / Semester
  • Universitätslehrgang Kinder- und Jugendchorleitung:
    € 580 / Semester
  • Universitätslehrgang Advanced studies in music and dance education ‘Orff Schulwerk’:
    € 5.400 einmal
  • Universitätslehrgang Elementare Musik- und Bewegungs-pädagogik:
    € 1.800 einmal
  • Universitätslehrgang Musik und Tanz in sozialer Arbeit und integrativer Pädagogik:
    € 1.800 einmal
  • Universitätslehrgang Musiktheatervermittlung:
    € 1.100 / Semester
  • Universitätslehrgang Neue Medien in der Musikpädagogik:
    € 600 / Semester
  • Universitätslehrgang Streichquartett (Hagen Quartett):
    € 500 / Semester
  • Lehrgang Pre-College:
    € 700 / Semester

Erlass & Rückerstattung des Studien- oder Lehrgangsbeitrages

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.

Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages kann von ordentlichen Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes und gleichgestellten ausländischen Studierenden gestellt werden wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Sie sind auf Grund von Schwangerschaft für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind auf Grund von Krankheit für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind durch die Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt am Studium gehindert.
  • Sie sind durch andere Betreuungspflichten am Studium gehindert.
  • Bei Ihnen wurde eine Behinderung von zumindest 50% festgestellt.
  • Sie haben im letzten Semester Studienbeihilfe bezogen oder beziehen sie in diesem Semester.

Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können ebenfalls einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Darunter zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages muss bis spätestens 30. September für das Wintersemester oder 28./29. Februar für das Sommersemester gestellt werden.

Ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags kann gestellt werden wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Sie haben Ihr Studium vor Ende der Weitermeldungsfrist (31. Oktober im Wintersemester und 31. März im Sommersemester) abgemeldet oder beendet.
    Sie sind in keinem weiteren Studium an einer österreichischen Universität beitragspflichtig.
  • Sie haben Ihr Studium im ersten Semester und ohne abgelegte Prüfung vor Ende der Weitermeldungsfrist (31. Oktober im Wintersemester und 31. März im Sommersemester) abgemeldet.
    Sie sind in keinem weiteren Studium an einer österreichischen Universität beitragspflichtig.
  • Sie werden Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren.
  • Sie sind auf Grund von Schwangerschaft für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind auf Grund von Krankheit für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind durch die Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt am Studium gehindert.
  • Sie sind durch andere Betreuungspflichten am Studium gehindert.
  • Bei Ihnen wurde eine Behinderung von zumindest 50% festgestellt.
  • Sie haben im letzten Semester Studienbeihilfe bezogen oder beziehen sie in diesem Semester.

Der Antrag auf Rückerstattung muss für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 28./29. Februar und für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September eingereicht werden.

Ein Antrag auf Rückerstattung des Lehrgangsbeitrages kann gestellt werden, wenn Sie den Lehrgang vor Ende der Weitermeldungsfrist (31. Oktober im Wintersemester und 31. März im Sommersemster) abbrechen. 

Der Antrag auf Rückerstattung muss zum Zeitpunkt des Lehrgangsabbruchs gestellt werden.

Stipendienangebote

Ordentliches Stipendium der Universität Mozarteum

  • für ausländische ordentliche Studierende 
  • Höhe des Stipendiums: Semester-/Jahresstipendium max. € 300,- monatlich
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 19 Jahre, Höchstalter vollendetes 28. Lebensjahr
    • mindestens 4 Semester Studium an der Universität Mozarteum (Bewerbung im 4. Semester. Ausnahme: Bewerbungsmöglichkeit bereits im 2. Semester am Mozarteum, bei gleichwertigen Vorstudien an einer anderen österreichischen oder ausländischen anerkannten Hochschule oder Universität)
    • sehr gute Beurteilung im zentralen künstl. Fach/Hauptfach
    • ausreichende erfolgreiche Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern, Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0
    • anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt
    • zwei ausgezeichnete Empfehlungsschreiben
    • soziale Bedürftigkeit
    • kein abgeschlossenes Master/Magister-/Diplomstudium an der Universität Mozarteum
  • Einreichfrist: 30. April 2023 (für das Studienjahr 2023/24), einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

Einmaliges Stipendium aus dem Stipendienfonds der Universität Mozarteum

  • für ausländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: einmalig, max. € 400,- pro Semester
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 19 Jahre, Höchstalter vollendetes 28. Lebensjahr
    • mindestens 2 Semester Studium an der Universität Mozarteum
    • sehr gute Beurteilung im zentralen künstl. Fach/Hauptfach
    • ausreichende erfolgreiche Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern, Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0
    • anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt
    • soziale Bedürftigkeit
  • Einreichfrist: 30. April 2023 (für das Studienjahr 2023/24), einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

Einmaliges Stipendium für Studierende des Pre-College der Universität Mozarteum 

  • Für Studierende des Pre-College
  • Höhe des Stipendiums: einmalig, € 350,- pro Semester 
  • Voraussetzungen:
    • sehr gute Beurteilung im zentralen künstl. Fach
    • ausreichende erfolgreiche Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern, Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0
    • soziale Bedürftigkeit
  • Bewerbung bis: 30. April 2023, einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

Sonderstipendium für Studierende mit Betreuungspflichten

  • für ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: Jahresstipendium max. € 300,- monatlich
  • Voraussetzungen:
    • Betreuungspflichten für eigene Kinder oder für die Pflege des*der Partner*in
    • soziale Bedürftigkeit
    • aktueller Studienerfolgsnachweis
    • 2 Empfehlungsschreiben
  • Bewerbung bis 30. April 2023 (für das Studienjahr 2023/24), einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

 

Hinweise zu Stipendien, die an der Universität Mozarteum Salzburg eingereicht bzw. vergeben werden:

Anmeldeformulare sind im Studien- und Prüfungsmanagement erhältlich. Die Reihung bzw. Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Kommission. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht aber kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Die Auswahl bzw. Reihung erfolgt nach den Kriterien gemäß den Ausschreibungsbedingungen. Nach der Entscheidung über die Vergabe werden die Bewerber per E-Mail verständigt.

An der Universität Mozarteum Salzburg werden zwei Stipendien aus der Gianna Szel-Stipendien-Stiftung ausgeschrieben. Zweck der Gianna Szel-Stipendien-Stiftung ist die Förderung der Ausbildung zweier Sänger*innen der Universität Mozarteum Salzburg.

  1. Zielgruppe: Inländische und ausländische Studierende der Universität Mozarteum Salzburg mit einer aufrechten Zulassung zu folgenden Studien: 
    Bachelorstudium „Gesang“, Masterstudium „Oper und Musiktheater“, Masterstudium „Lied und Oratorium“, Masterstudium „Gesang“, Postgraduate Universitätslehrgang „Gesang“, Postgraduate Universitätslehrgang „Lied und Oratorium“, Postgraduate Universitätslehrgang „Liedduo“, Postgraduate Universitätslehrgang „Oper und Musiktheater“
     
  2. Bewerbungsfrist: 07. April 2023 bis 09. Mai 2023
    Vorsingen: 20. Mai 2022, ab 11:00 Uhr, Raum 1004, Schwarzstraße 24
     
  3. Höhe der Förderung/Dauer: 
    1. max. EUR 250,00 monatlich
    2. jeweils 1 Studienjahr (9 Monate)
    3. Bewerber*innen können das Gianna Szel-Stipendium nur einmal erhalten
  4. Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Gianna Szel-Stipendium:
    1. Mindestalter 19 Jahre; Höchstalter 32 Jahre (bei dramatischen Stimmen: Höchstalter 35 Jahre)
    2. mindestens bereits zwei Semester an der Universität Mozarteum Salzburg inskribiert
    3. sehr gute Leistungsbewertung in den Haupt- und Nebenfächern
    4. Vorsingen eines 15-minütigen Programmes
    5. soziale Bedürftigkeit
  5. Erläuterungen zur Vergabe: Die Auswahl bzw. Vergabe der Stipendien erfolgt nach den Kriterien gemäß den Ausschreibungsbedingungen durch den Vorstand der Gianna Szel-Stipendien-Stiftung. Die Höhe der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Förderungsmitteln. Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Die Verständigung über Zu- und Absagen erfolgt nach Entscheidung über die Vergabe per E-Mail. 
  6. Hinweis: Bewerbungen um ein Stipendium der Gianna Szel-Stipendien-Stiftung sind schriftlich an das Sekretariat, Department Gesang sowie Department Oper und Musiktheater, Universität Mozarteum Salzburg, Schwarzstraße 26, 5020 Salzburg, zu richten oder dort abzugeben. 

(Vorstand der Gianna Szel-Stipendien-Stiftung)

Sozialfonds der Hochschüler*innenschaft

  • für ausländische & inländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: max. € 1.090,- /Jahr
  • Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit (erforderliche Unterlagen lt. Formular; Antragsformulare sind in der ÖH erhältlich)
  • Einreichfrist: laufend, bei der ÖH-Bundesvertretung www.oeh.ac.at

Kinderbetreuungsfonds der Hochschüler*innenschaft

  • für ausländische & inländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: max. € 1.090,-/Jahr
  • Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit (erforderliche Unterlagen lt. Formular; Antragsformulare sind in der ÖH erhältlich)
  • Einreichfrist: laufend, bei der ÖH-Bundesvertretung www.oeh.ac.at

Alfred Dorfer Stipendium

  • für Alleinerziehende Studierende
  • Höhe des Stipendiums: Höhe des Studienbeitrags
  • Voraussetzungen: Alleinerziehende ordentliche Studierende, die keine Chance auf Retournierung haben und in einer schwierigen finanziellen Situation sind
  • Formular unter: www.oeh.ac.at
  • Einzureichen: ÖH- Bundesvertretung in Wien

Härtefonds der Hochschüler*innenschaft Zuschuss zum Studienbeitrag

  • für ausländische und inländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: ca. € 150.-
  • Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit (erforderliche Unterlagen lt. Formular
  • Antragsformulare sind in der ÖH erhältlich) einzureichen: ÖH-Mozarteum in Salzburg: www.oeh-mozarteum.at

Arbeitsstipendium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

  • für inländische ordentliche Studierende sowie ordentl. Studierende aus EU/EWR
  • Höhe des Stipendiums: Jahresstipendium: für das Studienjahr 2023/24: ca. € 650,- monatlich
  • Voraussetzungen:
    • Studienabschluss eines Master- oder Diplomstudiums mit Auszeichnung
    • Glaubhaftmachung eines Weiterstudiums zur künstlerischen Spezialisierung im In- oder Ausland
  • Anmeldeschluss: 30. April 2023, einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

Leistungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

  • für inländische ordentliche Studierende sowie ordentl. Studierende aus EU/EWR
  • Höhe des Stipendiums: einmalig, € 750,- bis max € 1.500,-
  • Voraussetzungen:
    • mindestens 2 Semester Studium an der Universität Mozarteum
    • mehr als 30 ECTS-AP im betrachteten Studienjahr (Es werden nur Leistungen von Studien in der Anspruchsdauer berücksichtigt.)
    • ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehr­ver­anstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von besser als 1,5
    • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
  • Einreichfrist: 1. September 2022 bis 31. Oktober 2022, einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

Förderungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

  • für inländische ordentliche Studierende sowie ordentl. Studierende aus EU/EWR
  • Höhe des Stipendiums: einmalig, € 750,- bis max € 3.600,-
  • Voraussetzungen:
    • Nachweis der Durchführung einer nicht abgeschlossenen (Abschluss)Arbeit an der Universität Mozarteum Salzburg samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan
    • die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob die*der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
    • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
  • Einreichfrist: 1. September 2022 bis 31. Oktober 2022, einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at