Öffentliche Mitteilungen
- Studienrechtliche Bestimmungen
(Beschluss des Senats vom 02. August 2022) (PDF)
- Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 98 UG 2002 an der Universität Mozarteum Salzburg
(Beschluss des Senats vom 27. Februar 2023)
- Richtlinien für Habilitationsverfahren
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Juni 2016)
- Frauenförderungsplan
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 13. Juli 2016)
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 13. Juli 2016)
- Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 99 a UG an der Universität Mozarteum Salzburg
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Mai 2019)
- Gleichstellungsplan
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Mai 2019)
- Generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 29. Mai 2020)
- Wahlordnung des Senates
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Dezember 2021)
- Richtlinien für akademische Ehrungen
(Beschluss des Senats vom 11. März 2022)
- Wahlordnung des Universitätsrats
(Beschluss vom 8. Juni 2022)
Rektoratsbeschluss vom 22. Oktober 2025
Qualitätsziele übergeordnet:
- Gemeinsame Verantwortung (shared leadership)
- Respektvolles und wertschätzendes Miteinander (Prinzip der Augenhöhe)
- Kultur der Freundlichkeit, Fairness, Lösungsorientiertheit
- Lebendige Wertediskussion und konstruktive Reflexion
- Kultur der Nachhaltigkeit
- Diversität, Integration und Inklusion
- Motivation und Kompetenz individuell und kollegial für die stete Weiterentwicklung der Universität in Lehre, EEK, Forschung, Third Mission und Administration
- Effizienter, qualitätsorientierter Einsatz der Ressourcen
Qualitätsziele speziell im künstlerischen / wissenschaftlichen / pädagogischen Bereich:
- Freiheit und Verantwortungsbewusstsein im Spannungsfeld Individuum – Gesellschaft, Vergangenheit (kulturelles Erbe, Reflexion der Geschichte) – Zukunftsgestaltung
- Herausragende Lehre auf internationalem Spitzenniveau
- Herausragende, international relevante und sichtbare EEK / Forschung
- Gesellschaftliche Relevanz in kunstuniversitärer EEK, Forschung und gesellschaftlichem Engagement (Third Mission)
- Mut zur Zukunft: stetige Weiterentwicklung als Bildungs- und Kulturinstitution zur bestmöglichen Förderung von künstlerischen, künstlerisch-wissenschaftlichen und wissenschaftlichen Persönlichkeiten (auch im Hinblick auf Kompetenz, internationalen Dialog- und Wettbewerbsfähigkeit)
Qualitätsziele speziell in der Verwaltung:
- Prozessoptimierung: Flow, Nachvollziehbarkeit, Verbindlichkeit
- Transparenz und leistungsfähiges Berichtswesen
- Teamgeist, Loyalität, Dialog und Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Abteilungen
Das heutige Selbstverständnis der Universität Mozarteum Salzburg und ihre Qualitätsziele gründen ausdrücklich auf den §1 des Universitätsgesetzes (UG 2002).
Qualitätsverständnis
(kunst-)universitärer Lehre
Die Universität Mozarteum Salzburg bekennt sich zu einer lebendigen Lehr- und Lernkultur. Diese wahrt die Freiheit der Lehre, eröffnet Studierenden sowie Lehrenden vielfältige Gestaltungsspielräume und stellt hohe Ansprüche an fachliche Qualität, Engagement sowie Eigenverantwortung. Die Universität fördert ein Qualifikationsprofil der Studierenden, das u.a. durch eine forschungs- und EEK-orientierte Lehre bestmöglich entwickelt wird.
An der Entwicklung und Erschließung der Künste orientiertes Lehren und Lernen basiert auf künstlerischen Praktiken, der Reflexion und Integration aktueller künstlerischer Erkenntnisse sowie der direkten Förderung eigenständigen, innovativen künstlerischen Schaffens. Diese geht Hand in Hand mit forschungsorientierter Lehre, welche forschendes Lernen, die Einbindung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und die frühzeitige Förderung eigenständigen, innovativen wissenschaftlichen Arbeitens integriert.
Die Lehre an der Universität Mozarteum Salzburg orientiert sich an folgenden Prinzipien:
- Integrität und Verantwortung: Ehrlichkeit, Redlichkeit, Verbindlichkeit, Vertrauen und Wohlwollen (vgl. auch den Code of Conduct als die geltenden ethischen und akademischen Richtlinien der Universität)
- Akademische Freiheit: Förderung kritischen Denkens, offener Diskussionen und Meinungsvielfalt
- Wechselseitigkeit von Lehren und Lernen – beide Prozesse sind dynamisch und beeinflussen sich gegenseitig
- Kontinuierliches Verhandeln und Weiterentwickeln innovativer Lehr-, Lern- und Prüfungsformate
- Vielseitigkeit und Virtuosität in Medien, Techniken, Technologien und Formaten
- Universität und Lehre als safer space in einer Gemeinschaft, die Diversität, Vielfalt und Inklusion lebt. Sie schafft sichere Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen, antidiskriminierenden Umgang miteinander sowie für ein experimentelles, kreatives Arbeiten.
- Innovative, transparente und faire Feedback- und Prüfungskultur.
- Partizipation und ein planetares Verständnis zu Perspektivenerweiterungen, die von einer internationalen Studierendenschaft leben in Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Darüber hinaus tragen weitere Aspekte wesentlich zum Qualitätsverständnis kunstuniversitärer Lehre bei wie
- Vermittlung auch zwischen den Studierenden,
- Intersubjektivität,
- Erkenntnisgewinn,
- Leistung und Wettbewerb im Sinne einer Stärkung der Resilizienz.
Die Universität Mozarteum Salzburg anerkennt Studierende nicht nur als Lernende, Forschende oder künstlerisch Tätige, sie verfolgt den Anspruch, bestmögliche Rahmenbedingungen und Unterstützung für eine persönliche (Weiter-)Entwicklung und Reifung der Studierenden zu selbstständigen, sozial engagierten, kreativen und kompetenten Menschen zu bieten, die „verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt“ beitragen können und wollen (§1 UG).
Qualitätsverständnis
Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK)
Entwicklung und Erschließung der Künste ist Erkenntnisgewinn und Methodenentwicklung mit ästhetischen und künstlerischen im Unterschied zu wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen, wobei künstlerisches Handeln das wesentliche Mittel dafür darstellt und als intrinsischer Bestandteil des Forschungsprozesses zu verstehen ist. Dabei werden Information und Reflexion mit je eigener künstlerischer Erfahrung und Intuition verbunden.
„Information“ bezeichnet ein kulturell und historisch fundiertes Erfahrungsspektrum bezogen auf die jeweilige künstlerische Praxis, verbunden mit einem Verständnis von ästhetischer Positionierung und Kontextualisierung. Dies umfasst auch die Auseinandersetzung mit zugehörigen wissenschaftlichen Quellen und Diskursen.
„Reflexion“ bezieht sich darauf, dass sowohl die eigene künstlerische Praxis als auch die Praxis anderer kritisch hinterfragt und überdacht werden.
Die Universität Mozarteum fördert die Sichtbarkeit und kritische Reflexion von EEK innerhalb der Institution sowie im Dialog mit externen Institutionen. Zur Unterstützung von Profilierung und Weiterentwicklung und zum besseren Verständnis von Intention und Ausrichtung dienen folgende Orientierungsperspektiven:
- diskursiv: intensive Auseinandersetzung mit essenziellen aktuellen Fragen
- kooperativ: mit herausragenden und herausfordernden Partner*innen, in Projekten, in Begegnungen
- explorativ: das Erschließen neuer auch interdisziplinärer Bereiche
- integrativ: gemeinsam mit Menschen aus der Gesellschaft, die nicht im professionellen Feld von Kunst und Kultur beheimatet sind,
- kompetitiv: im Sinne eines motivierenden und inspirierenden Vergleichs von Ideen, Konzepten, Produktionen, Performances (insbesondere Wettbewerb: intern, international, am Standort sowie weltweit)
Künstlerische Praxis kann auch Vermittlung, Dokumentation, kritischen Diskurs und weitere Prozesse inkludieren bzw. mit diesen verschmelzen. In diesem Sinne können Entwicklung und Erschließung der Künste synergetisch aufgefasst werden.
Die Universität Mozarteum Salzburg versteht künstlerische Forschung als Teil der EEK - ähnlich wie wissenschaftliche Forschung als immanenter Bestandteil der Wissenschaft bezeichnet werden kann. EEK erfordert ein passendes Umfeld, in dem diese akademisch diskutiert, profiliert und interdisziplinär weiterentwickelt werden kann.
Die Universität Mozarteum Salzburg bietet den Rahmen, dass EEK analysiert, dokumentiert und ihre Prozesse publiziert werden können, sie fördert den intersubjektiven Kontext und einen kritischen Diskurs.
Qualitätsverständnis
Forschung
Die Universität Mozarteum bekennt sich zu einer redlichen und fairen Forschungskultur sowie zu den grundlegenden Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Freiheit der Forschung und die damit einhergehende Methodenpluralität sind die unverzichtbaren Grundlagen guter wissenschaftlicher und künstlerischer Praxis. Insbesondere die an einer Kunstuniversität in besonderem Maße vorhandenen Synergien wissenschaftlicher und künstlerischer Forschungszugänge bieten ein Potential, um Methoden in unterschiedlichen forschenden Settings reflektiert zu adaptieren und zu transformieren.
Darüber hinaus gilt:
- Prozesshaftigkeit und Ergebnisorientierung sind Pole an denen sich Forschung orientiert. Forschungsmanagement und Qualitätssicherung ermöglichen innerhalb des kunstuniversitären Gefüges deren Überprüfung und Integration in die gesamtuniversitären Praxen- Forschung wird als organischer Teil für ein gelingendes Miteinander an der Kunstuniversität verstanden.
- Transversalität und Formen von Co-Kreation bieten formale Leitlinien, die enthierarchisierend wirken und Stärken kooperativ aktivieren können. Sie verflechten etablierte Bereiche, ermöglichen das Überwinden disziplinärer Grenzen und stellen un-/sichtbare Macht- und Hierarchiemodelle in Frage.
- Prinzipielle Relevanz, Intersubjektivität und Nachvollziehbarkeit der Forschung in Bezug auf Prozess, Methode und Dissemination
- Inklusivität, Diversität und Nachhaltigkeit als wesentliche Prinzipien der Ausgestaltung und Umsetzung von Forschung.
- Umsichtiger, zukunftsorientierter Umgang mit Forschungsdaten jeglicher Art sowie eine konstruktiv-kritische Bezugnahme auf soziale und technologische Entwicklungen.
- Reflexiver Umgang mit den eingesetzten Methoden, Technologien und Fragen der Positionierung universitätsintern als auch in Bezug zu internationalen Forschungscommunities.
- Digitalität findet im gesamten Themenspektrum Berücksichtigung und eine kritisch konstruktive Reflexion - auch im Sinne einer Unterstützung in allen Phasen der jeweiligen Forschung.
Der Begriff einer aktiv gesetzten Kritik ist ein zentrales Element des forscherischen Selbstverständnisses. Eine konstruktiv-kritische Perspektive auf tiefenhistorische und traditionelle Entwicklungen bildet die Basis für zukunftsgerichtete der Forschungsaktivitäten.
Das Zusammenwirken der beschriebenen Teilelemente garantiert eine offene, agile und kooperativ ausgerichtete Forschungskultur, die gleichermaßen Voraussetzung als auch Bedingung für gesamtgesellschaftliche Teilhabe und Stärkung der Demokratie ist.
Qualitätsverständnis
der Administration der Universität Mozarteum Salzburg
Werte
Handeln wird getragen von Respekt, Unvoreingenommenheit und Toleranz. Ein gelebter wertschätzender Umgang miteinander bedingt Integrität, Wertevorstellungen und Fachmeinungen anderer stets zu respektieren und unterschiedliche Sichtweisen zuzulassen. Fehler werden dem Prinzip des Wohlwollens folgend als Impulse zur Weiterentwicklung betrachtet.
Offenheit
Persönlicher Kontakt, gute Erreichbarkeit sowie Transparenz der Verwaltungsabläufe und nachvollziehbare Entscheidungswege bilden die Basis für erfolgreiche Zusammenarbeit aller Bereiche der Universität Mozarteum Salzburg. Entsprechend arbeiten alle in und an einem aufgeschlossenen und für neue Entwicklungen offenen Umfeld. Durch eigeninitiatives Handeln in Kombination mit einer offenen Gesprächskultur wird so die qualitätsvolle Weiterentwicklung der Universität gefördert.
Dialog
Die Begegnung auf Augenhöhe ist eine Selbstverständlichkeit. Das Gemeinsame, die gemeinsame Verantwortung für das Gedeihen und die Weiterentwicklung der Universität Mozarteum verbindet und überbrückt die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten. In herausfordernden Situationen können somit Lösungen durch zielorientiertes Zusammenwirken erarbeitet/entwickelt/gefunden werden.
Flexibilität
Handlungsspielräume unterstützen eine agile und flexible Administration, insbesondere im Umgang mit aktuellen Herausforderungen. Potenzialen und Ideen aller Mitarbeitenden kommt ein hoher Stellenwert zu.
Berichte
Belegdateien Indikator 3.B.1 gemäß § 15 Abs. 2 WBV
- WB2024: WB2024_3.B.1_Belegdatei
- WB2023: WB2023_3.B.1_Belegdatei
- WB2022: WB2022_3.B.1_Belegdatei
Das Board der AQ Austria hat in seiner 53. Boardsitzung am 13.03.2019 über die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der Universität Mozarteum Salzburg beraten und beschlossen, das Qualitätsmanagementsystem mit 2 Auflagen zu zertifizieren. Die Zertifizierung ist bis 12.03.2026 gültig.
Die Auflagenerfüllung ist innerhalb von zwei Jahren ab Zertifizierung, d.h. bis zum 12.03.2021, schriftlich nachzuweisen. Das Board der AQ Austria hat in seiner 66. Sitzung am 24.03.2021 auf Grundlage des am 25.02.2021 durch die Universität Mozarteum Salzburg eingereichten Berichts entschieden, dass beide Auflagen aus dem Audit des internen Qualitätsmanagements erfüllt sind. Die Zertifizierung des internen Qualitätsmanagementsystems der Universität Mozarteum Salzburg ist nun ohne Auflagen bis 12.03.2026 gültig.
REKTORAT
Richtlinien:
- Verordnung des Rektorats betreffend die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 04.09.2025, 83. Stück)
- Inventarrichtlinien der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 01.07.2025, 65. Stück)
- Beschaffungsrichtlinien der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 01.07.2025, 64. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien (MBl vom 24.02.2025, 36. Stück)
- Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung im Bereich des Verbunds LehrerInnenbildung West (Universität Mozarteum Salzburg – Standort Innsbruck) für das Studienjahr 2025/26 (MBl vom 17.01.2025, 21. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für das Aufnahmeverfahren Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Cluster Mitte für das Studienjahr 2025/26 (MBl vom 16.01.2025, 20. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zum Hinweisgeber*innenschutz an der Universität Mozarteum Salzburg (Whistleblowing-Richtlinie) (MBl vom 05.08.2024, 73. Stück)
- Richtlinie des Rektorats - Dienstreisen (MBl vom 25.07.2024, 72. Stück)
- Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Universität Mozarteum Salzburg (UBMS); Gebührenordnung der Universitätsbibliothek der Universität Mozarteum Salzburg (UBMS); Garderobenordnung der Universitätsbibliothek der Universität Mozarteum Salzburg (UBMS) (MBl vom 20.06.2024, 56. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Bestellung von Gastprofessor*innen an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 10.05.2024, 46. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Förderung des KlimaTickets (MBl vom 08.01.2024, 16. Stück)
- Verhaltenskodex - Code of Conduct der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 14.09.2023, 63. Stück)
- Änderung der Richtlinie des Rektorats zu Personalaufnahme und Verwendungsprofilen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen (MBl vom 11.09.2023, 61. Stück)
- Änderung der Richtlinie des Rektorats zu den Kommunikations- und Meinungsbildungsprozessen der Departments an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 25.08.2023, 59. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Vorgehensweise bei Abschlüssen von Werkverträgen (MBl vom 17.08.2023, 56. Stück)
- Gender Equality Plan (GEP) (MBl vom 01.07.2022, 62. Stück)
- Richtlinie zur Überstellung des Bestandspersonals im Zusammenhang mit der Richtlinie des Rektorats zu Personalaufnahme und Verwendungsprofilen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen (MBl vom 07.03.2022, 34. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zum Datenschutz an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 14.02.2022, 25. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zu Personalaufnahme und Verwendungsprofilen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen (MBl vom 24.01.2022, 19. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zu Laufbahnstellen gemäß § 27 Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (MBl vom 21.01.2022, 18. Stück)
- Richtlinie des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg zur Prävention und Eindämmung von COVID-19 für das Wintersemester 2021/22 (MBl vom 27.10.2021, 04. Stück)
- Hausordnung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 12.10.2021. 02. Stück)
- Hausordnung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 27.11.2015, 08. Stück)
- Veranlagungsrichtlinie der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 19.04.2020, 33. Stück)
- Strategie zum Umgang mit geistigem Eigentum der Universität Mozarteum Salzburg (IPR Strategie) (MBl vom 03.12.2020, 11. Stück)
- Statuten des Mozartforums der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 21.07.2020, 66. Stück)
- Richtlinien zum Internen Kontrollsystem der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 09.06.2020, 60. Stück)
- Richtlinien für die Gebarung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 08.06.2020, 59. Stück)
- Richtlinien zum Risikomanagement der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 28.04.2020, 47. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Finanzierung von Open Access Publikationen (MBl vom 05.03.2020, 36. Stück)
- Richtlinie des Rektorats für Telearbeit (Homeoffice) im Bereich des Allgemeinen Universitätspersonals an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 08.01.2020, 22. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zu den Kommunikations- und Meinungsbildungsprozessen der Departments an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 01.07.2019, 74. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Zuständigkeiten zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des Verbunds LehrerInnenbildung West (MBl vom 26.06.2019, 71. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Zuständigkeiten zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des Entwicklungsverbundes "Cluster Mitte" (MBl vom 14.06.2019, 67. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Studienberechtigungsprüfung (SBP) gemäß § 64a Universitätsgesetz (MBl vom 13.06.2019, 66. Stück)
- Richtlinien des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für die Durchführung von Veranstaltungen (MBl vom 15.04.2019, 47. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien (MBl vom 01.03.2019, 30. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zur Vergabe von Dissertationsstipendien (MBl vom 18.12.2018, 12. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Abgeltung der Betreuung und Begutachtung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten (MBl vom 13.12.2018, 11. Stück)
- Richtlinien zum Expert(inn)enstatus § 52 Abs 2. und Abs 3 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten) - Änderungen (MBl vom 02.05.2017, 40. Stück)
- Werkstättenordnung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 03.02.2017, 22. Stück)
- Richtlinie des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für das abgekürzte Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß § 99 Abs. 1 und 2 UG (MBl vom 13.01.2016, 14. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen; Erstreckung des zeitlichen Geltungsbereiches (MBl vom 19.08.2014, 72. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen an der Abteilung für Musikpädagogik Standort Innsbruck (MBl vom 23.05.2014, 62. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zum Monitoring der Performance von Forschungsprojekten (MBl vom 07.04.2014, 50. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen an der Abteilung für Bildende Künste, Kunst- und Werkpädagogik (MBl vom 04.04.2014, 49. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen an der Abteilung für Musikpädagogik Salzburg (MBl vom 16.01.2014, 23. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zu den Stellen mit Qualifizierungsvereinbarungen nach § 27 Universitäten-Kollektivvertrag und zur Evaluierung der vereinbarten Qualifikationen (MBl vom 29.10.2013, 05. Stück)
- Richtlinien zum Kunst-ARCHIV-Raum (Universitätsarchiv) und Benutzungsordnung des Kunst-ARCHIV-Raumes (Universitätsarchiv) (MBl vom 11.12.2012, 12. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) gemäß § 64 Universitätsgesetz (MBl vom 21.06.2012, 34. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zum Schutz vor jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere durch sexuelle und/oder geschlechtsbezogene Belästigung oder durch strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung der Universität Salzburg (PLUS) und der Universität Mozarteum Salzburg (MOZ) (MBl vom 26.05.2011, 24. Stück)
- Richtlinie des Rektorats betreffend die externe Revision an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 16.12.2010, 08. Stück)
- Richtlinien des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für die Verleihung der vom Rektorat geschaffenen Auszeichnungen und Ehrenzeichen (MBl vom 08.01.2009, 08. Stück)
Geschäftsordnung:
UNIVERSITÄTSRAT
Normen:
Geschäftsordnung:
SENAT
Satzung:
- Satzungsteil - Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (MBl vom 06.03.2023, 31. Stück)
- Satzungsteil - „Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 99a UG an der Universität Mozarteum Salzburg“ (MBl vom 28.02.2023, 27. Stück)
- Satzungsteil - "Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 98 UG an der Universität Mozarteum Salzburg" (MBl vom 27.02.2023, 26. Stück)
- Satzungsteil - "Studienrechtliche Bestimmungen" gemäß § 19 Abs. 2 Z 4 UG (MBl vom 02.08.2022, 70. Stück)
- Satzungsteil - Wahlordnung für die Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 UG (MBl vom 08.06.2022, 54. Stück)
- Satzungsteil - "Richtlinien für akademische Ehrungen" (MBl vom 21.03.2022, 36. Stück)
- Satzungsteil - Wahlordnung des Senates (MBl vom 23.12.2021, 15. Stück)
- Satzungsteil - Generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen (MBl vom 27.08.2020, 73. Stück)
- Satzungsteil - "Gleichstellungsplan" (MBl vom 02.10.2019, 02. Stück)
- Satzungsteil - Frauenförderungsplan (MBl vom 19.07.2016, 58. Stück)
- Satzungsteil - Habilitationsrichtlinien (MBl vom 14.07.2016, 56. Stück)
Richtlinien:
- Durchführungsrichtlinien zum Curriculum für den Universitätslehrgang "Pre-College" (MBl vom 22.06.2015, 52. Stück)
- Leitlinien zur Entwicklung von Curricula (MBl vom 14.04.2015, 30. Stück)
Geschäftsordnung:
STUDIENDIREKTOR
Verordnungen:
- Verordnung des Studiendirektors über die Anerkennung von Prüfungen für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Entwicklungsverbund Cluster Mitte gemäß dem Curriculum vom 27.06.2019 MBl. 72. Stück (MBl vom 03.02.2020, 29. Stück)
- Verordnung der Studiendirektorin/des Studiendirektors zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (MBl vom 04.03.2014, 33. Stück)
SCHIEDSKOMMISSION
Geschäftsordnung:
ARBEITSKREIS FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN
Geschäftsordnung:
Evaluierungen
(Stand 11/2024)
ONLINE-EVALUIERUNG
- Was wird evaluiert?
Studien, Leistungen von Lehrenden, Dienstleistungseinrichtungen - Wann?
1x jährlich (im Sommersemester für das laufende Studienjahr) - Wer darf teilnehmen?
In LVS inskribierte Studierende im jeweiligen Studienjahr; Lehrende können die Ergebnisse kommentieren - Wie wird evaluiert?
Online-Fragebögen (Link per Mail an die MOZ-Adressen der Studierenden)
ABSOLVENT*INNEN-BEFRAGUNG
- Was wird evaluiert?
Das abgeschlossene Studium an der Universität Mozarteum Salzburg - Wann?
Laufend im Zuge des Studienabschlusses - Wer darf teilnehmen?
Absolvent*innen der Universität Mozarteum Salzburg - Wie wird evaluiert?
Online-Fragebögen (Link per Mail)
INCOMING- & OUTGOING-BEFRAGUNG
- Was wird evaluiert?
Der Studienaufenthalt an der Universität Mozarteum Salzburg (Incoming) bzw. an einer Gastuniversität im Ausland (Outgoing) - Wann?
Laufend gegen Ende des Studienaufenthaltes - Wer darf teilnehmen?
Incomings an der Universität Mozarteum Salzburg bzw. Outgoings der Universität Mozarteum Salzburg - Wie wird evaluiert?
Online-Fragebögen (Link per Mail)
ERGÄNZEND
- Qualitätssichernde Maßnahmen gem. § 2 Abs. 1 Z 1 UniFinV
(Absolvent*innentracking, Studierendenmonitoring, externe Evaluierung der Studierbarkeit) - Personenbezogene freiwillige Evaluierung
- Personenbezogene anlassbezogene Evaluierung
(z.B. Vertragsentfristung, § 49 UniKV) - Berufungsverfahren
- Career Center
- Internationale Sommerakademie
- Personalentwicklung & Familienservicestelle
- Pre-College Salzburg
- etc.
Neben dem ständigen Anspruch, sämtliche Evaluierungsverfahren state of the art durchzuführen, liegt der Hauptfokus auf dem verantwortungsvollen Umgang mit den Ergebnissen. Die Resultate aller Umfragen werden daher sehr ernst genommen und dem Rektorat zur Kenntnis übermittelt. In einem Qualitätszirkel werden die Ergebnisse und möglichen Konsequenzen besprochen (z.B. Gespräche mit Lehrpersonen oder Verbesserungsvorschläge). Im Anschluss beschließt das Rektorat konkrete Maßnahmen und veröffentlicht eine Zusammenfassung dieser auf der Webseite der Universität.
Datenschutz ist der Universität ein großes Anliegen, daher werden die Antworten der Teilnehmenden mit größter Sorgfalt behandelt, um ihre Anonymität zu wahren. Die Fragestellung, eine definierte Rücklaufschwelle sowie die Gestaltung der Ergebnisauswertung stellen sicher, dass keinerlei Rückschlüsse auf die Einzelperson möglich sind.
Befragung der Absolvent*innen (laufend)
Befragung der Incoming-Studierenden (laufend)
Befragung der Outgoing-Studierenden (laufend)
Befragung zu den Veranstaltungen im Rahmen der Personalentwicklung (laufend)
Befragung zu den Veranstaltungen des Career Centers (laufend)
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2025
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 2. Juni bis 31. Juli 2025
- Mobilitätsumfrage für Studierende und Mitarbeiter*innen: Juni 2025
Evaluierungsprojekte im Wintersemester 2024/25
- Evaluierung Research Competition Mozarteum (RCM): bis Jänner 2025
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2024
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 3. Juni bis 31. Juli 2024
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2023
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 1. Juni bis 31. Juli 2023
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2022
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 19. Mai bis 19. Juli 2022
- Evaluierung ULG Musiktheatervermittlung: 23. Juni bis 4. Juli 2022
Evaluierungsprojekte im Wintersemester 2021/22
- Mobilitätsumfrage für Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2022
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2021
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 1. Juni bis 31. Juli 2021
Evaluierungsprojekte im Wintersemester 2020/21
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 17. September bis 17. November 2020
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2020
- IT Service Befragung Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2020
- Evaluierung Pre-College Salzburg: 24. Jänner bis 7. März 2020
- Evaluierung Blasorchesterleitung: 29. Mai bis 19. Juni 2020
Laufende Evaluierungen
- Befragung der Absolvent*innen
- Befragung der Incoming-Studierenden
- Befragung der Outgoing-Studierenden
- Career Center (laufend)
- Evaluierung ausgewählter Klassen der Sommerakademie (SOAK)
- Befragung zu den Veranstaltungen im Rahmen der Personalentwicklung
Online-Evaluierung
- Flächendeckende Online-Evaluierung der Qualität der Lehre, des Studiums und der Dienstleistungseinrichtungen am Ende des Studienjahres (jährlich ab 2018)
- Online-Evaluierung Pilotprojekt mit EvaSys am Department für Bildende Künste, Kunst- und Werkpädagogik (2017)
Paper-Pencil-Evaluierung (letzte Durchführung)
- Dept. 1 Komposition und Musiktheorie (SoSe 2018)
- Dept. 2 Instrumentalstudien / Tasteninstrumente (WS 2016/17)
- Dept. 3 Instrumentalstudien / Streich- und Zupfinstrumente (SoSe 2017)
- Dept. 4 Instrumentalstudien / Blas- und Schlaginstrumente (SoSe 2017)
- Dept. 5 Gesang (WS 2017/18)
- Dept. 6 Instrumentalstudien / Musiktheater (WS 2017/18)
- Dept. 7 Schauspiel/Regie – Thomas Bernhard Institut (WS 2018/19)
- Dept. 8 Bühnen- und Kostümgestaltung (WS 2018/19)
- Dept. 9 Musikwissenschaft (SoSe 2019)
- Dept. 10 Musikpädagogik Salzburg (2014)
- Dept. 11 Musikpädagogik Innsbruck (2014/15)
- Dept. 12 Bildende Künste, Kunst- und Werkpädagogik (WS 2019/20)
- Dept. 13 Dirigieren, Chorleitung, Blasorchesterleitung (SoSe 2018)
- Dept. 14 Elementare Musik- und Gesangspädagogik – Orff-Institut (WS 2019/20)
- Studien Instrumental- und Gesangspädagogik Salzburg (SoSe 2015)
- Studien Instrumental- und Gesangspädagogik Innsbruck (WS 2015/16)
- Studium Kirchenmusik bzw. Künstlerisches Fach Orgel (WS 2013/14)
- Studien Instrumentalpädagogik Kooperation Feldkirch (SoSe 2016)
- Lehrgang "Advanced Studies in Music and Dance Education" Orff-Institut (2017)
Weitere Evaluierungsprojekte
- Evaluierung ULG Musiktheaterermittlung 23. Juni bis 4. Juli 2022
- Mobilitätsumfrage für Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2022
- Evaluierung Blasorchesterleitung: 29. Mai bis 19. Juni 2020
- Evaluierung Pre-College Salzburg: 24. Jänner bis 7. März 2020
- IT Service Befragung Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2020
- Personenbezogene Evaluierungen
- Evaluierung 2022 Executive Summary
- Evaluierung 2021 Executive Summary
- Department für Bildende Künste & Gestaltung (Salzburg & Innsbruck) (4.12.2019–15.1.2020)
- Department für Elementare Musik- & Tanzpädagogik – Orff-Institut (13.1.–24.1.2020)
- Department für Musikwissenschaft (20.5.-7.6.2019)
- Department für Schauspiel/Regie - Thomas Bernhard Institut (10.-21.12.2018)
- Department für Bühnen- & Kostümgestaltung, Film- & Ausstellungsarchitektur (Dezember 2018-Jänner 2019)
- Department für Dirigieren, Komposition & Musiktheorie (22.5.-8.6.2018)
- Department für Gesang (22.1.-5.2.2018)
- Department für Oper & Musiktheater (22.1.-5.2.2018)
- Department für Streich- & Zupfinstrumente (29.5.-23.6.2017)
- Department für Blas- & Schlaginstrumente (29.5.-23.6.2017)
- Department für Tasteninstrumente (5.-16.12.2016)
- Department für Musikpädagogik Salzburg & Innsbruck, Tiroler Landeskonservatorium (30.11.-1.12.2015)
- Studium Instrumental- & Gesangspädagogik Salzburg (1.-12.6.2015)
- Department für Musikpädagogik Salzburg & Institut für Musik- & Tanzpädagogik (24.11.-5.12.2014)
KONTAKT:
Abteilung für Qualitätsmanagement & Entwicklungsplanung
E-Mail
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Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen: Mitteilungsblatt Nr. 73. vom 27.08.2020
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Resetzliche Grundlage: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG): § 14. Evaluierung und Qualitätssicherung
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Häufig gestellte Fragen unter FAQs