Allgemeine Voraussetzungen: Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.
Zuzugsfreibeitrag für internationale Bewerber*innen: Gemäß dem österreichischen Einkommensteuergesetz kann bei Berufungen auf Professuren in Österreich in den ersten fünf Jahren eine attraktiver Zuzugsbegünstigung (Zuzugsfreibeitrag) gewährt werden. Die Voraussetzungen werden von Fall zu Fall vom Finanzamt geprüft. Der Antrag muss jedenfalls innerhalb von 6 Monaten nach dem Zuzug gestellt werden. Nähere Informationen unter https://www.bmf.gv.at (ausschließlich zur Information - die Universität Mozarteum übernimmt keine rechtliche Verantwortung)
Vielfalt & Chancengleichheit: Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Kein Reisekostenersatz: Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind, können wir nicht vergüten.