Elementare Musik- & Tanzpädagogik

Bachelor
BA
Gruppe Tänzer*innen, Beleuchtung von hinten

Das Bachelorstudium qualifiziert für vielfältige etablierte und neue Berufsfelder an den Schnittstellen künstlerisch-pädagogischer Arbeit in gesellschaftlicher Diversität. Die Erfahrung einer künstlerischen Praxis ist gleichbedeutend mit der Vorbereitung auf einen pädagogischen Beruf. Studierende werden befähigt, kreativitätsbetonte Zugänge zu Musik, Tanz und Sprache zu schaffen und Menschen in ihrer künstlerischen Ausdrucksfähigkeit zu fördern, setzen sich inter- und transdisziplinär mit Kunstformen aus Vergangenheit und Gegenwart auseinander und lernen, vielfältige Begegnungen mit den Künsten zu initiieren.

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Studium & Berufsfelder

Das Studium am Orff-Institut betont insbesondere die von Carl Orff ausgelöste und in zahlreichen Ländern als solche identifizierte Elementare Musik- und Bewegungserziehung. Sie adaptiert deren Grundgedanken in jeweils zeitgemäßer Weise, entwickelt neue Konzepte und setzt Inhalte, Methoden und Prinzipien mit jenen anderer künstlerisch-pädagogischer Konzepte in Beziehung. Das Studium zielt auf ein vielseitiges Berufsfeld mit unterschiedlichen Ziel- und Altersgruppen.

Allgemeine Studieninformationen

Das Studium zielt auf ein vielseitiges Berufsfeld mit unterschiedlichsten Zielgruppen im Spektrum frühkindlicher Pädagogik bis Geragogik. Elementare Musik- & Tanzpädagog*innen sind Spezialist*innen der künstlerisch-pädagogischen Arbeit in Gruppen im Bereich Ästhetischer Bildung und erlangen während ihres Studiums die berufliche Vorbildung, um in folgenden Bereichen tätig werden zu können und bei entsprechender Neigung eine Vielzahl beruflicher Profile zu entwickeln:

  • Außerschulische Bildungseinrichtungen: Musikschulen, Musik-Kunst-Schulen, Tanz- und Gymnastikschulen, Volkshochschulen kommunale, kirchliche, freizeit- und museumspädagogische Institutionen
  • Kindergärten und allgemeinbildende Schulen (insbesondere Schul-Kooperationen), ggf. unter Voraussetzung einer zusätzlichen Lehrbefähigung, Musik- & Tanzgeragogik
  • Fort- und Ausbildungseinrichtungen: an Akademien, Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen sowie Institutionen der Lehrendenfortbildung usw.
  • Sozial-, integrations- und inklusionspädagogische Einrichtungen: Kindertagesstätten, Jugendhäuser, Kinder- und Jugendhilfe, Förderschulen, Einrichtungen für Senior*innen, für Menschen mit Behinderungen, Kliniken, Sanatorien, Gesundheits- und Rehabilitationszentren, etc.
  • Realisierung von künstlerischen Projekten in den Bereichen transdisziplinäre Performance, Tanz, Musik und/oder Konzerttätigkeit an Kunst- und Kultureinrichtungen und in nicht institutsgebundenen Projekten als ausführende*r Künstler*in, als Planer*in/Organisator*in, kuratierend oder in der Rolle choreographischer und/oder musikalischer Leitung z.B. im Tanz-/Musik-/Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, im öffentlichen Raum, in Inklusionsprojekten, Wirtschaftsunternehmen, Privatstudios etc.
  • Kulturvermittlung
  • Bildungsmanagement und Veranstaltungsorganisation

Das Studium beinhaltet kreativ-gestalterische, künstlerisch-technische, kunst- und erziehungswissenschaftliche sowie pädagogisch-praktische Bereiche und ist durch einen konsequenten Theorie-Praxis-Bezug gekennzeichnet. Künstlerische Kompetenzen werden erworben und differenziert. Es erschließt Arbeitsweisen einer zeitgenössischen Elementaren Musik- & Tanzpädagogik inklusive performativer Formate. Daraus werden Fertigkeiten zur Vermittlung von Musik und Tanz abgeleitet und diese in vielfältige, sich immer wieder neu formierende, künstlerisch-pädagogische Zusammenhänge übertragen, unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftlicher Diversität. 

Ab dem 3. Semester ist einer der folgenden Schwerpunkte wählbar:  
Instrument/Gesang, Tanz, oder Musik und Tanz in Inklusion und Diversität.

Im Studium werden insbesondere folgende Kompetenzen erworben:

  • Die Fähigkeit zur Vermittlung allgemeiner musikalischer sowie instrumentaler/vokaler und tänzerischer Kompetenzen
  • Die Fähigkeit, künstlerische Kompetenzen, insbesondere in Improvisation und Komposition selbstständig und in der Praxis mit diversen Zielgruppen zu differenzieren
  • Die Fähigkeit, künstlerische und künstlerisch-pädagogische Projekte zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren
  • Die Fähigkeit auf Grundlage derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnisse pädagogisch verantwortungsvoll in Diversitätskontexten zu handeln
  • Die Fähigkeit, kreative Prozesse kooperativ und kollaborativ zu gestalten
     

Link zum Semesterplan

Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Elementare Musik- & Tanzpädagogik ist die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich.

ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Motivationsschreiben (ca. eine DIN-A4 Seite)
  • (Abschluss-) Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien.
  • Bewerber*innen mit ausländischen Unterlagen müssen neben dem jeweiligen Original eine amtliche Übersetzung ihrer Dokumente in Deutsch oder Englisch beifügen.
  • Ggf. Deutschnachweise.

Aufbau der Zulassungsprüfung

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

A- Künstlerisch-pädagogische Eignung (Anleiten einer Gruppe)

Prüfungsanforderungen: Die Bewerber*innen erarbeiten mit einer Gruppe (i.d.R. Mitbewerber*innen) ein vorbereitetes selbst gewähltes, evtl. auch selbst komponiertes Stück, z.B.: Lied oder Kanon mit oder ohne Begleitung (Body Percussion, Instrumente, Bewegungen, Gesten, Tanz), tradierter Tanz oder Ausschnitt einer Choreografie, Sprechstück, einfaches Ensemblestück (instrumental, vokal). Das verwendete Material mit den entsprechenden Quellenangaben (bspw. Noten, Sprechstück, Choreografische Skizze, Musikauswahl) ist in dreifacher schriftlicher Ausführung zur Zulassungsprüfung mitzubringen.

B - Pflichtfach Instrument/Gesang

Nach Maßgabe und Angebot können folgende Instrumente im Rahmen des Bachelorstudiums Elementare Musik- & Tanzpädagogik im Pflichtfach Instrument/Gesang gewählt werden: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon, Trompete, Posaune, Horn, Basstuba, Schlaginstrumente, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Klavier, Cembalo, Orgel, Gesang, Gitarre, Harfe und Volksmusikinstrumente (Diatonische Harmonika, Hackbrett, Zither).

Prüfungsanforderungen Pflichtfach Gesang (Literaturbeispiele siehe unten):

  • Drei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere sind auswendig vorzutragen. Bei den vorzutragenden Stücken handelt es sich um Solo-Stücke mit Begleitung (keine Chorstimmen).
  • Lösung einer stimmlichen Improvisationsaufgabe (z. B. spielerische stimmliche Umsetzung eines spontan gegebenen Themas).
  • Prima Vista Singen.

Prüfungsanforderungen Pflichtfach Instrument (Literaturbeispiele siehe unten):

  • Drei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere sind zu spielen. Auswendigspiel ist nicht erforderlich.
  • Lösung einer spontan gegebenen Improvisationsaufgabe am Instrument.
  • Prima Vista Spiel.

C - Praxis Musik (allgemeine musikalische Eignung und praktische Eignung Stimme)

Prüfungsanforderungen allgemeine musikalische Eignung/Elementares Musizieren: Die allgemeine musikalisch-sprachliche Eignung wird durch die Mitwirkung in einem Ensembleunterricht unter Leitung einer*s Lehrenden festgestellt. Inhalte sind das Improvisieren und Musizieren in der Gruppe (Stimme, Bodypercussion und Stabspiele) und spontan gestellte Gestaltungsaufgaben zu einem Text.

 Prüfungsanforderungen allgemeine musikalische Eignung/Perkussion: Alle Bewerber*innen (bspw. auch jene mit Pflichtfach Schlaginstrumente) absolvieren eine Prüfung zur Eignung Perkussion, welche durch die Mitwirkung in einem Ensembleunterricht unter der Leitung einer*s Lehrenden festgestellt wird. Inhalte sind bspw. Frage-Antwort-Spiele, Imitations- und Koordinationsübungen.

Prüfungsanforderungen allgemeine musikalische Eignung/Harmonieinstrument: Alle Bewerber*innen (bspw. auch jene mit Pflichtfach Klavier oder Pflichtfach Gitarre) absolvieren eine Prüfung zur Eignung an einem Harmonieinstrument:

  • Harmonieinstrument Klavier: Vorzubereiten ist eine eigene Begleitung zu einem Lied/Song, bei denen sich der*die Bewerber*in selbst am Klavier begleitet. (Es können die Lieder der Eignungsprüfung Stimme verwendet werden.) Außerdem sind die Grundkadenzen (I-IV-V-I) bis zu drei Vorzeichen (in Dur und Moll) in allen Lagen vorzubereiten.
  • Harmonieinstrument Gitarre: Vorzubereiten sind zwei unterschiedliche Begleitmuster zu einem Lied/Song, bei denen sich der*die Bewerber*in selbst auf der Gitarre begleitet. Es sollte außerdem möglich sein, das Lied bis zu drei Vorzeichen zu transponieren. (Es können die Lieder der Eignungsprüfung Stimme verwendet werden.)
  • Anderes Harmonieinstrument: Grundsätzlich kann auch ein anderes Harmonieinstrument gewählt werden. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Vorgaben für Klavier/Gitarre.

 

Prüfungsanforderungen praktische Eignung Stimme: Alle Bewerber*innen (bspw. auch jene mit Pflichtfach Gesang) absolvieren eine Prüfung zur praktischen Eignung Stimme:

  • Zwei kurze Stücke verschiedenen Charakters und Stilistik sind unbegleitet und auswendig zu singen. (Bei Stücken mit mehreren Strophen maximal zwei Strophen.) Davon soll eines in deutscher Sprache gesungen werden und eines ein Volkslied sein.
  • Vorbereiten eines kurzen Textes (Lyrik, Prosa etc.). Dieser ist auswendig vorzutragen (unter Einbeziehung sprachgestalterischer Elemente) mit einer Dauer von ca. 1 bis 2 Minuten.

D - Praxis Tanz (allgemeine tänzerische Eignung in der Gruppe und Solostudie)

Prüfungsanforderungen allgemeine tänzerische Eignung in der Gruppe: Teilnahme an einem Tanztechnikunterricht (zeitgenössisch), Prüfung in der Gruppe unter Anleitung einer Lehrperson mit u.a. folgenden Elementen: Angeleitetes Warm Up, Umsetzung von vorgegebenem Bewegungsmaterial am Platz und durch den Raum, rhythmische Übungen, Kontakt- und Raumorientierungsübungen, Variation und Interpretation von Bewegungsmaterial und Improvisation. (Dauer ca. 45-60 Minuten.)

Prüfungsanforderungen Solostudie: Performance einer vorbereiteten, individuell gestalteten Bewegungs-/Tanzstudie zu einem frei gewählten Thema, z.B. Präsentation einer Bewegungsforschung oder tänzerischen Bewegungsszene, mit selbst zu wählendem Bewegungsmaterial. Die Studie kann mit oder ohne Musik gestaltet werden und/oder andere, die Performance unterstützende oder tragende Elemente (Text, Bild, Objekt etc.) einbeziehen. (Dauer: mindestens 3 bis maximal 5 Minuten.) Im Anschluss erfolgt ein kurzes Gespräch zu Intention und Prozess und gegebenenfalls eine spontane Aufgabe zum Gezeigten.

E - Musiktheorie und Gehörbildung

Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (schriftlich und mündlich) einschließlich eines Gehörtests.

Anforderungen im schriftlichen Prüfungsteil (ca. 60 Minuten):

  • Notieren von Melodien aus dem Gedächtnis
  • Fortsetzen von vorgegebenen Melodien
  • Finden einer Melodie zu einem gegebenen Text
  • Notieren von einstimmigen und leichten zweistimmigen Melodiediktaten sowie von Rhythmusdiktaten
  • Bilden von sämtlichen Dreiklängen und Septakkorden samt Umkehrungen (speziell Subdominantquintsextakkord und Dominantseptakkord)
  • Erkennen und Aufschreiben von einfachen Generalbassbezifferungen sowie von Harmoniefunktionen und Harmoniestufen im musikalischen Zusammenhang

Anforderungen im mündlichen Prüfungsteil (5-10 Minuten):

  • Blattsingen
  • Hören und Benennen von Intervallen und einfachen Akkordfolgen
  • Nachsingen von Dreiklängen (in Umkehrungen) und Dominantseptakkorden (nur in der Grundstellung)
  • Hören von Harmoniestufen und dissonanten Nebennoten
  • Erweiterte Kadenz in Dur und Moll in zwei verschiedenen Tonarten (an Klavier oder Gitarre)

Ein Prüfungsbeispiel sowie weitere Hilfen zur Vorbereitung finden Sie HIER.

F - Feststellung der Deutschkenntnisse

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens B2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B bis F (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen.
Die Wiederholung der Teilprüfungen bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.

Termine & zeitlicher Ablauf

Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden. 
Zeitlicher Ablauf:

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben vollständig)
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Juli
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Abweichende Prüfungsmethode

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

INFORMATIONEN ZU PFLICHTFÄCHERN

Es sind Stücke folgenden Schwierigkeitsgrades vorzutragen (Literaturbeispiele):

Pflichtfach Gesang: 

Johann Sebastian Bach aus dem Schemellis Gesangsbuch: Selig! wer an Jesum denkt / O Jesulein süß, o Jesulein mild; John Dowland: Come again, sweet love / Awake, sweet love; Alessandro Scarlatti: O cessate di piagarmi; Joseph Haydn: Die Landlust / Lob der Faulheit / Gegenliebe; Wolfgang Amadeus Mozart: Die Verschweigung / Sehnsucht nach dem Frühling / Der Zauberer / Zufriedenheit (Was frag ich viel); Franz Schubert: Liebhaber in allen Gestalten / Heidenröslein / Lachen und Weinen / Wo-hin? (Die schöne Müllerin); Felix Mendelssohn Bartholdy: Bei der Wiege / Winterlied; Robert Schumann: Frühlingsgruß, Marienwürmchen, Volksliedchen; Johannes Brahms: Sonntag / Deutsche Volkslieder / Vergebliches Ständchen; Edvard Grieg: Im Kahne; Samuel Barber: The Daisies; Benjamin Britten: Folk Song Arrangements (z.b. Down by the Sally Gardens); Irving Berlin: I got the Sun in the Morning (Annie get your gun).

Pflichtfach Klavier: 

  • Ein barockes Werk (z.B. aus J.S. Bach: Kleine Präludien, G.F. Telemann: Fantasien)
  • Ein Satz einer Sonatine oder leichten Sonate der Klassik (z.B. L. v. Beethoven: Sonatine F- Dur, J. Haydn: leichte Sonaten)
  • Ein Werk aus dem 19., 20. oder 21. Jahrhundert (z.B. R. Schumann: Album für die Jugend, B. Bartok: Mikrokosmos III).

Pflichtfach Gitarre: 

  • Logy: Partita a-moll
  • A. Sor: Leichte/mittelschwere Etüden
  • L. Brouwer: Etudes simples Nr. 1-10.

Pflichtfach Blockflöte: 

  • Eine technische Studie, wie z.B. H.M. Linde – Neuzeitliche Übungsstücke; Friedrich der Große (Hrsg: Höffer v. Winterfeld) – 40 Studien für Altblockflöte
  • Zwei (mittelschwere) Vortragsstücke nach eigener Wahl.

Es soll nach Möglichkeit auf einem Instrument in barocker Griffweise vorgespielt werden.

Pflichtfach Schlaginstrumente:

  • Snare Drum: E.Kopetzki: ein Satz aus der "Summer Suite“.
  • Marimba: ein Stück aus G.Stengert / F.Holzenkamp: "13 Pieces for Marimba" (z.B. "Song for Bernadette").
  • Vibraphon: ein Stück aus N.Zivkovics "Funny Vibraphone“.
  • Drum-Set: ein Stück aus J.Sponsel "10 progressive Soli for Drumset" oder eine Improvisation.
  • Pauke: eine Etüde aus Ian Wright "Graded Music for Timpani" Book II-Grades 3&4.
  • Blattspiel auf der kleinen Trommel.

Die Stücke sind Vorschläge, keine Pflichtstücke. Vorgespielt werden sollte aber je ein Stück auf der kleinen Trommel, einem Melodieinstrument, der Pauke oder Drum-Set.

 

INFORMATIONEN ZU SCHWERPUNKTEN

Musik und Tanz in Inklusion und Diversität (MTID)

Der Schwerpunkt (Wahlpflichtfach) Musik und Tanz in Inklusion und Diversität (MTID) dient zur Ausbildung von künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Kompetenzen, die den Absolvent*innen ermöglichen, in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern mit Diversitätskontexten musikalische und tänzerische Fähigkeiten von Teilnehmenden zu fördern und den gesellschaftlichen Auftrag von Inklusion umzusetzen. Im Umfang von 15 Semesterwochenstunden werden Lehrpraxis und Fachdidaktik, Gestaltungsmodelle als auch Grundlagen von Inklusion und Diversität vermittelt sowie über Projekte künstlerische Praxis ermöglicht. Zentral ist die Verbindung von Theorie und Praxis durch die Erfahrung vielfältiger Lehrpraktika, dafür stehen diverse Lehrpraxis-Gruppen zur Verfügung, die neben den MTID-Schwerpunktstudierenden auch anderen interessierten Studierenden offenstehen. Studierende erwerben im Rahmen des Schwerpunktes zusätzliche Lehrkompetenzen, die es ihnen ermöglichen, in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern mit diversen Gruppen sowohl musikalisch-tänzerische als auch psycho-soziale Kompetenzen zu fördern und sie in ihrer individuellen und kreativen Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen.

Weitere Infos zum Schwerpunkt bei: 
erik.esterbauer@moz.ac.at & barbara.tischitz-winklhofer@moz.ac.at

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 5 und 6 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter: Büro für Internationales

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