Erasmus+

Mit Erasmus+ können Studierende bis zu zwölf Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master und PhD) an einer Partnerinstitution im europäischen Ausland verbringen. Kurse, die im Ausland absolviert werden, können nach Rückkehr für das laufende Studium an der Heimatinstitution anerkannt werden.

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+43 676 88122 418
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international@moz.ac.at

Büro: Schrannengasse 10a/ Zi. 2012
5020 Salzburg

Erasmus-Code
A  SALZBUR02
OID: E10093810
PIC: 949452879

Erasmus+ für Outgoing Students

  • Fördert die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und anderen Hochschulangehörigen
  • Fördert den Fremdsprachenerwerb und ein interkulturelles europäisches Bewusstsein
  • Keine Studiengebühren, weder an der Gasthochschule noch an der Heimathochschule
  • Kein Verlust von Studienzeit
  • Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistung
  • Kontakte zu Hochschulen und neue Freunde in ganz Europa
  • Bewerber*innen müssen ordentliche Studierende der Universität Mozarteum sein.
  • Der Aufenthalt ist nur an einer Partnerinstitution der Universität Mozarteum möglich. Bis zu drei Wunschinstitutionen können in der Bewerbung angegeben werden.
  • Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität bzw. gute Englischkenntnisse
  • Eine Mobilität kann nur in ein Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister).
  • Eine Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität.
  • Das Erasmus+ Stipendium kann nur nach Zusage der Partnerhochschule und nach Bestätigung durch die Abteilung Internationales der Universität Mozarteum vergeben werden.

Dauer

Die Mobilität variiert je nach Hochschule. Die Mindestdauer sind zwei ganze Monate, die maximale Dauer für einen Aufenthalt und pro Studienzyklus sind 12 Monate. Wenn der Erasmus+-Aufenthalt im Sommersemester begonnen wird, ist eine Fortführung im darauffolgenden Wintersemester nicht möglich.

Studienaufenthalt

  • Absolvierung von studienrelevanten Kursen im Ausland
  • Ein Studienaufenthalt ist nur an einer Erasmus+ Partnerinstitution der Universität Mozarteum möglich. Bis zu drei Wunschinstitutionen können in der Bewerbung angegeben werden.
  • Bewerber*innen sollten sich selbstständig über die angebotenen Lehrveranstaltungen der Partnerinstitutionen und deren Kompatibilität mit dem aktuellen Studienplan informieren.
  • Pflicht-oder freiwillige Praktika studienrelevant bzw. studienergänzend
  • Betrieb selbst zu wählen; frei wählbar innerhalb Erasmus+ Programmländer
  • NICHT möglich: EU-Institutionen, EU-Agenturen und EU-Einrichtungen
  • bis maximal 12 Monate nach Abschluss des Studiums
  • zählt zur Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus
  • Bewerbung: noch während des Studiums; Einreichfrist: spätestens 6 Wochen vor Studienabschluss
  • Antritt erst nach Abschluss des Studiums und erfolgter Exmatrikulation
  • pro Department können max. 5 Kurzzeitmobilitäten bewilligt werden, abhängig von den vorhandenen  budgetären Mitteln
  • schriftliche Genehmigung von der Departmentsleitung notwendig
  • Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 30. Juni
    Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 30. Jänner
  • Kombination aus physischer Mobilität + virtueller Komponente
  • für Studierende/Praktikant*innen, die keine Langzeitmobilität absolvieren können
  • virtuelle Komponente verpflichtend
  • für Doktoratsstudierende und Post-Docs - virtuelle Komponente empfohlen, nicht verpflichtend
  • förderfähig: physischer Aufenthalt im Ausland: 5-7 Tage 

Das Erasmus+ Stipendium ist nach Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Gastland bemessen. Aktuelle Zuschusshöhen sind auf der OeAD-Webseite zu finden.

Für Studierende mit geringeren Chancen gibt es Inklusionszuschüsse. Diese Top-ups erhalten Studierende, die ihr/e Kind/er mit auf den Auslandsaufenthalt nehmen und Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Darüber hinaus gibt es ein einmaliges Top-up für nachhaltiges Reisen (Green Travel).

Studienbeihilfenbezieher*innen können zusätzlich eine Beihilfe für ein Auslandsstipendium erhalten. Mehr Informationen dazu sind auf der Seite der Stipendienstelle zu finden.

Empfohlener Richtwert an ECTS-Punkten: 30 ECTS-Punkte pro Semester

Mindestanzahl für das Erasmus+-Stipendium:

  • Bis zu 5 Monaten: mindestens 3 ECTS-Punkte pro Monat (6 Semesterstunden)
  • 6 bis 10 Monaten: mindestens 3 ECTS-Punkte pro Monat (12 Semesterstunden)
  • Anzahl für Studierende MA Neue Musik: 12 Monate in Bern oder Dresden: 60 ECTS-Punkte

Online Sprachunterstützung (OLS) des Erasmus+ Programmes unterstützt die Teilnehmer beim Erwerb von Sprachkenntnissen. Studierende, deren Hauptunterrichtssprache im OLS vorhanden ist, haben die Möglichkeit kostenfrei ein Online-Assessment zu absolvieren.

In der Abteilung Internationales der Universität Mozarteum kann man um eine finanzielle Unterstützung für einen Sprachkurs ansuchen. Der Sprachkurs kann frei gewählt und auch schon vorbereitend besucht werden.

Die Bewerbung erfolgt in der Abteilung Internationales & Kooperationen der Universität Mozarteum Salzburg sowie an der jeweiligen Wunschinstitution (max. drei Bewerbungen an verschiedenen Partneruniversitäten sind möglich). Studierende, die sich für einen Studienaufenthalt im Ausland interessieren, sollten die detaillierte Checkliste genau durchlesen, um sich über den Bewerbungsprozess zu informieren.

  • Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online
  • Checkliste für Studierende, die sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt interessieren

Bewerbungsfristen
Folgende Bewerbungsfristen gelten für einen Aufenthalt im darauffolgenden Studienjahr, Winter- und Sommersemester:

  • 15. Januar 2025: Schweiz
  • 1. Februar 2025: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ungarn, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal und Slowenien

Bewerbung an den Wunschinstitutionen
Bewerber*innen müssen sich zusätzlich an den (maximal) drei Wunschinstitutionen bewerben:

  • Auswahl der gewünschten Institution aus der Partnerinstitutionsliste der Universität Mozarteum Salzburg
  • notwendigen Unterlagen im jeweiligen Bewerbungstool der Wunschinstitutionen einreichen

Eine Mobilität unter Erasmus+ bzw. im Rahmen eines Bilateralen Abkommens beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz für die gesamte Dauer ihres Auslandsaufenthalts zu sorgen. Dieser umfasst Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass möglicherweise nicht alle Kosten abgedeckt werden, daher wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen. Wir raten daher, bei Auslandsaufenthalten (Studium bzw. Praktikum) folgende Versicherungen abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin bestehen:

  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Reise- und Rückholversicherung

Die Universität Mozarteum Salzburg haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung.

Krankenversicherung im europäischen Ausland:

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) - sie befindet sich auf der Rückseite der e-card – weist du im europäischen Ausland nach, dass du in Österreich gesetzlich krankenversichert bist. Die EKVK gilt in allen 27 EU-Staaten sowie einer Reihe weiterer europäischer Länder in Krankenhäusern und Arztpraxen, die einen Vertrag mit der dortigen öffentlichen Krankenversicherung haben. Liste der EKVK-Staaten. Grundsätzlich ist empfehlenswert, zusätzlich zur EKVK eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle umfasst. Erkundige dich diesbezüglich rechtzeitig vor der Abreise bei deiner Krankenversicherungsanstalt.

Krankenversicherung außerhalb des europäischen Auslandes:

Bei einem Auslandsstudienaufenthalt in einem Staat, in dem die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, muss die ärztliche Behandlung vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Wenn du in Österreich eine aufrechte gesetzliche Krankenversicherung hast, kann du hinterher bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Kostenerstattung für die Behandlung im Ausland beantragen. Es wird nur ein Teil der Kosten rückerstattet. Auch hier empfehlen wir, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle inkludiert.

Unfall- und Haftpflichtversicherung:

Du bist als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei der Absolvierung von Auslandssemestern für Unfälle oder Schäden, die im Rahmen deines Studiums am Gastunicampus bzw. am Weg dorthin entstehen. Empfohlen wird daher der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist. Gerade für Auslandsaufenthalte mit begrenzter Dauer empfehlen wir deshalb dringend den Abschluss einer eigenen (privaten) Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rückholtransport nach Österreich. Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten findest du auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung.

Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslands-Studienaufenthalten und Auslands-Praktikumsaufenthalten generell:

Du bist als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert, auch bei Auslandsaufenthalten. Prinzipiell sind Unfälle versichert, die während des Studiums/Praktikums entstehen. In der Haftpflicht sind Schäden versichert, welche Studierende im Rahmen des Studiums/Praktikums anderen Personen zufügen. Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten findest du auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung.

Die ÖH Versicherung inkludiert keine Krankenversicherung! Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada!

Informationen für Erasmus+ Praktikum:

Bzgl. Unfall- und Haftpflichtversicherung bist du verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob du während der Dauer deines Praktikums durch den Praktikumsgeber unfall- und/oder haftpflichtversichert wirst. Subsidiär sind Studierende im Rahmen der OeH Versicherung. bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz unfall- und haftpflichtversichert, sofern der ÖH-Beitrag im betreffenden Semester eingezahlt wurde.
Empfohlen wird aber den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist.

Erasmus+ für Incoming Students

  • Studierende, die sich für einen Aufenthalt an der Universität Mozarteum Salzburg im Rahmen von Erasmus+ oder im Rahmen von Bilateralen Abkommen interessieren, wenden sich bitte an das International Office der jeweiligen Heimathochschule.
  • Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online 

Bewerbungsfrist

Folgende Bewerbungsfrist gilt für einen Aufenthalt im darauffolgenden Studienjahr, Winter- und Sommersemester:

  • 15. Februar 2025

Es werden nur Bewerbungen von Partnerhochschulen akzeptiert. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig und im Mobility Online hochzuladen:

  • Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers
  • Aufnahme von 3-4 Stücken aus unterschiedlichen Epochen als Links (Instrumentalfächer und Gesang), Video-Aufnahme als Links (Schauspiel, Dirigieren und Tanzpädagogik) oder eine Arbeitsmappe (Bühnenbild, Kunst- und Werkpädagogik)
  • Lebenslauf
  • Studienerfolgsnachweis / Transcript of Records (Für Studien auf Master-Niveau wird ein Bachelor-Zeugnis benötigt)
  • Motivationsschreiben

Krankenversicherung:

Austauschstudierende müssen während ihres Aufenthaltes in Salzburg über eine in Österreich kostenpflichtige Krankenversicherung verfügen.

  • Studierende aus EU/EWR-Ländern oder der Schweiz bringen ihre Europäische Krankenversicherungskarte EKVK mit. Mit dieser Karte haben sie Zugang zu allen medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich (zu den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten).
  • Wenn Studierende Drittstaatenangehörige sind (d. h. nicht aus der EU/EWR oder der Schweiz), benötigen sie eine in Österreich gültige Krankenversicherung. Grundsätzlich muss eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, um mit einem Visum nach Österreich einzureisen (für die gesamte Dauer des Aufenthalts). Bitte beachten, dass diese Versicherung in Österreich gültig sein muss und eine ausreichende Deckung für verschiedene Gesundheitsfragen bieten muss (Versicherungsschutz von weit über 30.000 Euro inklusive Garantie zur Deckung eventueller Genesungs- und Rückführungskosten).

Medizinische Hilfe:

Studierenden in Salzburg, die spezielle medizinische Bedürfnisse haben, wird empfohlen, Rezepte bzw. medizinische Indikationen gleich von Zuhause mitzubringen. Auf dem Gelände der Universität gibt es keinen speziellen medizinischen Notfalldienst. Studierende müssen sich im Krankheitsfall oder für Untersuchungen selbständig eine*n geeignete* Arzt/Ärztin in der Stadt organisieren.

Unfall- und Haftpflichtversicherung:

In dem für alle Studierenden verpflichtenden ÖH-Beitrag ist eine Haft- und Unfallversicherung inkludiert. Diese Versicherung gilt für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Mehr Informationen bei der ÖH

Darüber hinaus reichender Versicherungsschutz muss eigenständig organisiert werden.

Allgemeine Informationen sowie zum Verhalten im SCHADENSFALL bei Auslandsaufenthalten findest du bei der OeH Versicherung.

Die Universität Mozarteum Salzburg unterstützt Engagement in internationalen und interkulturellen Bereichen und bietet in diesem Rahmen die Studienergänzung International Expertise an, die mit einem Zertifikat bescheinigt wird. Das Angebot steht allen an der Universität Mozarteum Salzburg inskribierten Studierenden offen und unterstützt die Erweiterung und Festigung interkultureller Kompetenzen sowie generellen internationalen Austausch.

Das Zertifikat auf einen Blick:

  • Interkulturelle Sensibilisierung, Sprachkenntnisse und Vernetzung mit internationalen Studierenden sind die beste Voraussetzung für einen diversen Studienalltag und liefern Schlüsselqualifikationen für eine internationale Qualifizierung.
  • Das Zertifikat für International Expertise besteht aus verschiedenen Komponenten, die erfüllt werden müssen – und zwar in beliebig vielen Semestern vom Bachelor bis zum Master/zum PhD. Hier finden Sie die Inhalte der Studienergänzung International Expertise

Im Rahmen der neuen Erasmus+ Programmgeneration (2021-2027) wird nachhaltiges Reisen finanziell gefördert. Wenn Sie für mehr als 50% der Gesamtstrecke (Hin- und Rückweg addiert) umweltfreundliche,  d.h. emissionsärmere, Verkehrsmittel nutzen (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft), haben Sie Anspruch auf einen pauschalen Reisekostenzuschuss (Green Travel Top-Up).

Die Anteile der Reise, für die Sie Flugzeug, Motorrad oder Schiff nutzen oder allein mit dem Auto fahren, gelten als nicht nachhaltig und damit nicht förderbar.

Reisetipps

Neuer Interrail-Pass für Erasmus+

Speziell für Erasmus-Teilnehmende gibt es nun einen neuen Interrail-Pass, der besonders für Semester-Aufenthalte attraktiv ist, da er 4 oder 6 Reisetage innerhalb von sechs Monaten beinhaltet. Für gut 200 Euro können Sie 4 Reisetage innerhalb von einem halben Jahr flexibel nutzen, für 300 Euro können Sie 6 Reisetage flexibel "einsetzen".

Hilfreiche Webseiten für internationale Reiseverbindungen sind u.a The Train Line Nachtzug. Auf der Webseite Nachtzugkarte finden Sie eine Übersichtskarte der Nachtzuglinien in Europa. Die Initiative Erasmus by Train gibt auch Tipps für Ihre konkrete Reiseplanung und setzt sich darüber hinaus für ein kostenloses Erasmus+ Ticket ein.

Green Erasmus Portal

Das Green Erasmus Portal wurde vom Green Erasmus Projekt entwickelt, um Studierenden konkrete Informationen darüber zu geben, wie sie vor, während und nach ihrem Erasmusaufenthalt nachhaltig handeln können. Während einige Maßnahmen allgemein bekannt sind, werden andere Aspekte oft übersehen und/oder Studierende wissen nicht genau, wie sie ihren Erasmus-Aufenthalt umweltfreundlicher gestalten können. Nutzen Sie das Portal, um wertvolle Tipps und Tricks für nachhaltiges Handeln sowie nützliche Ressourcen für weitere Informationen zu finden und sich zu engagieren!

Nachhaltigkeit

”Klimafreundlich unterwegs” des Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie enthält Informationen und Anregungen im Hinblick auf Mobilität, die auch auf Ihren Aufenthalt im Ausland übertragbar sind.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie unter: international@moz.ac.at

Uns ist es wichtig, Menschen unabhängig von ihrem persönlichen und sozialen Hintergrund die Türen für mehr Mobilität zu öffnen. Das Erasmus+ Programm und die Universität Mozarteum möchten Inklusion, Diversität und Chancengleichheit fördern. Personen, die am Erasmus+ Programm teilnehmen möchten (Studierende, Lehrende, Fortbildung), können eine Inklusionsunterstützung beantragen und werden zu einer Bewerbung ermutigt. Die Möglichkeiten für eine Erasmus+ Bewerbung mit Inklusionsunterstützung können Sie in einem Beratungsgespräch mit den Mitarbeiter*innen der Abteilung Internationales abklären.

  • Das Antragsformular für die Erasmus+ Inklusionsunterstützung ist unter Downloads zu finden
  • Weitere Informationen unter erasmusplus.at
  • Details zu Barrierefreiheit und weitere Unterstützungsmaßnahmen an europäischen Universitäten: https://inclusivemobility.eu

Arbeitsgemeinschaft Uniability

Die Universität Mozarteum ist Mitglied bei Uniability, einer Arbeitsgemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studien- und Arbeitsbedingungen an allen österreichischen Universitäten und Hochschulen zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Partnerinstitutionen

(Stand Mai 2025)

 

Belgien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Island

Italien

Kroatien

Lettland

Litauen

Niederlande

Norwegen

Polen

Portugal

Rumänien

Schweden

Schweiz

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechien

Ungarn

Lehrenden- & Personalmobilität

Um die Internationalisierungsstrategie der Universität Mozarteum Salzburg zu unterstützen und die Qualität der Lehre zu verbessern, können Hochschullehrende für Lehraufenthalte oder Fortbildungen in Partnereinrichtungen im Ausland finanzielle Unterstützung durch Erasmus+ erhalten. Auch Fort- und Weiterbildungen von Mitarbeiter*innen des allgemeinen Hochschulpersonals können gefördert werden. Es bestehen Fördermöglichkeiten für Lehr- und/oder Fortbildungsaufenthalte in Programmländern sowie in Partnerländern weltweit. 

Versicherungsschutz: Im Zuge der Antragstellung ist es notwendig, in der ASES eine "Dienstreise AUSLAND" zu beantragen sowie die Adresse des Zielortes einzutragen, damit der entsprechende Versicherungsnachweis für die Mobilität von der Personalabteilung beantragt werden kann.

Zum Abschluss einer Reisestornoversicherung wird geraten.

Vor der Mobilität:

  • die Mobilität muss von der Departmentleitung über Atoss genehmigt werden:
  • Dienstreiseantrag AUSLAND (im Online-System Atoss unter → Logins ) beantragen
  • PKW-Anreise nur in Ausnahmenfällen und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von VRin Mag.a Weinberger
  • Grant Agreement
  • Mobility Agreement (Inhalt und Dauer der Mobilität werden hier festgelegt)
  • Eine Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister).

Nach der Mobilität:

Laut Reisegebührenverordnung §36 (2) erlischt der Anspruch auf Reisegebühren innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Beendigung einer Reise.

Mobilität zu Unterrichtszwecken (Lehre): Das Programm Erasmus+ Teacher Staff Mobility fördert kurzfristige Lehraufträge an Erasmus+ Partneruniversitäten und kann in Form eines Meisterkurses oder eines Seminars an einer Partnerhochschule absolviert werden. Den Lehrenden können sich auch fachlich mit Kolleg*innen aus dem Ausland austauschen. Ihnen wird so eine berufliche und persönliche Weiterbildung geboten. Weitere Ziele sind, die Beziehungen zwischen den Partnerinstitutionen zu stärken und künftige Kooperationen zu fördern. Durch diese Aktion des Erasmus+ Programmes können auch die nicht-mobilen Studierenden vom Fachwissen der Lehrenden aus anderen europäischen Hochschulen profitieren sowie internationale und interkulturelle Kompetenzen erwerben.

Dauer: mindestens 2 bis maximal 7 Tage Aufenthalt (mindestens acht Stunden Lehrtätigkeit)

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken für Hochschulpersonal: Das Erasmus+ Staff Training (STT) bietet Möglichkeiten für ALLE Hochschulangehörigen, Kenntnisse und Berufserfahrung im Ausland zu erwerben. Es stellt einen integrativen Bestandteil der Personalentwicklungsmaßnahmen der Universität Mozarteum dar. Im Sinne der „Internationalisation at home“ unterstützt die Universität Mozarteum die internationale Vernetzung und den damit verbundenen Erfahrungsaustausch.

Dauer: Die Universität Mozarteum übernimmt Kursgebühren von bis zu max. Euro 500,-, wovon Euro 350,- vom jeweiligen Department zu bezahlen sind. Die Abteilung Internationales unterstützt die Fortbildung und übernimmt die restliche Finanzierung mit max. Euro 150,-.

Die Online-Plattform IMOTION staffmobility.eu, bietet Informationen über Fortbildungsaktivitäten für das allgemeine Hochschulpersonal und unterstützt, das passende Training oder Job Shadowing zu finden.

Lehrende können sich auch mit Fachkolleg*innen an einer Partneruniversität außerhalb Europas austauschen. Grundsätzlich ist es möglich mit den meisten Partnerinstitutionen gemeinsame Kooperationsprojekte durchzuführen, unter der Voraussetzung, das Projekt wurde von der jeweiligen Departmentleitung sowie vom Vizerektorat für Kunst genehmigt. Gern gesehen sind Austauschprojekte, bei denen eine Teilnahme von Studierenden ermöglicht wird. Üblicherweise werden die Reisekosten jeweils von der entsendenden Institution, und die Aufenthaltskosten von der empfangenden Institution getragen.