Studieren weltweit

Die Universität Mozarteum unterhält im Rahmen von Erasmus+ mit einer Vielzahl von internationalen Institutionen Austauschabkommen. Diese Abkommen ermöglichen es, nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb Europas Auslandssemester zu absolvieren.
Kontakt
+43 676 88122 418
+43 676 88122 336
international@moz.ac.at
Büro: Schrannengasse 10a/ Zi. 2012
5020 Salzburg
Erasmus-Code
A SALZBUR02
OID: E10093810
PIC: 949452879
Outgoing Students weltweit
Allgemeine Voraussetzungen
- Bewerber*innen müssen ordentliche Studierende der Universität Mozarteum sein.
- Der Aufenthalt ist nur an einer bilateralen Partnerinstitution der Universität Mozarteum möglich. Bis zu drei Wunschinstitutionen können in der Bewerbung angegeben werden.
- Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität bzw. gute Englischkenntnisse
- Eine Mobilität kann nur in ein Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister).
- Eine Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität.
- Bewerber*innen sollten sich selbstständig über die angebotenen Lehrveranstaltungen der Partnerinstitutionen und deren Kompatibilität mit dem aktuellen Studienplan informieren.
Dauer
Ein Studienaufenthalt an einer bilateralen Partnerinstitution kann ein Semester bis maximal ein Studienjahr dauern.
Förderung
Finanzielle Unterstützung wird in Form eines Zuschusses zu den erhöhten Mobilitätskosten gewährt. Die Stipendiendatenbank des OeADs stellt Informationen über Stipendien in Form einer Online-Datenbank zur Verfügung, die nach verschiedenen Kriterien abgefragt werden kann.
Die Bewerbung erfolgt in der Abteilung Internationales & Kooperationen der Universität Mozarteum Salzburg sowie an der jeweiligen Wunschinstitution (max. drei Bewerbungen an verschiedenen Partneruniversitäten sind möglich). Studierende, die sich für einen Studienaufenthalt im Ausland interessieren, sollten die detaillierte Checkliste genau durchlesen, um sich über den Bewerbungsprozess zu informieren.
- Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online
- Checkliste für Studierende, die sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt interessieren
Bewerbungsfrist
Folgende Bewerbungsfrist gilt für einen Aufenthalt im darauffolgenden Studienjahr, Winter- und Sommersemester:
- 1. Februar 2025
Grundsätzlich gilt als Bewerbungsfrist der 1. Februar für das darauffolgende akademische Jahr/Winter- bzw. Sommersemester. Diese muss jedoch in manchen Fällen vorverlegt werden, abhängig von den Semesterdaten der jeweiligen Partneruniversität. Viele Stipendien (z.B. Fulbright für die USA) haben sehr viel frühere Bewerbungszeiten.
Bewerbung an den Wunschinstitutionen
Bewerber*innen müssen sich zusätzlich an den (maximal) drei Wunschinstitutionen bewerben:
- Auswahl der gewünschten Institution aus der Partnerinstitutionsliste der Universität Mozarteum Salzburg
- geforderten Unterlagen im jeweiligen Bewerbungstool der Wunschinstitutionen einreichen
Eine Mobilität unter Erasmus+ bzw. im Rahmen eines Bilateralen Abkommens beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz für die gesamte Dauer ihres Auslandsaufenthalts zu sorgen. Dieser umfasst Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass möglicherweise nicht alle Kosten abgedeckt werden, daher wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen. Wir raten daher, bei Auslandsaufenthalten (Studium bzw. Praktikum) folgende Versicherungen abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin bestehen:
- Kranken- und Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Reise- und Rückholversicherung
Die Universität Mozarteum Salzburg haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung.
Krankenversicherung im europäischen Ausland:
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) - sie befindet sich auf der Rückseite der e-card – weist du im europäischen Ausland nach, dass du in Österreich gesetzlich krankenversichert bist. Die EKVK gilt in allen 27 EU-Staaten sowie einer Reihe weiterer europäischer Länder in Krankenhäusern und Arztpraxen, die einen Vertrag mit der dortigen öffentlichen Krankenversicherung haben. Liste der EKVK-Staaten. Grundsätzlich ist empfehlenswert, zusätzlich zur EKVK eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle umfasst. Erkundige dich diesbezüglich rechtzeitig vor der Abreise bei deiner Krankenversicherungsanstalt.
Krankenversicherung außerhalb des europäischen Auslandes:
Bei einem Auslandsstudienaufenthalt in einem Staat, in dem die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, muss die ärztliche Behandlung vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Wenn du in Österreich eine aufrechte gesetzliche Krankenversicherung hast, kann du hinterher bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Kostenerstattung für die Behandlung im Ausland beantragen. Es wird nur ein Teil der Kosten rückerstattet. Auch hier empfehlen wir, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle inkludiert.
Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Du bist als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei der Absolvierung von Auslandssemestern für Unfälle oder Schäden, die im Rahmen deines Studiums am Gastunicampus bzw. am Weg dorthin entstehen. Empfohlen wird daher der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist. Gerade für Auslandsaufenthalte mit begrenzter Dauer empfehlen wir deshalb dringend den Abschluss einer eigenen (privaten) Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rückholtransport nach Österreich. Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten findest du auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung.
Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslands-Studienaufenthalten und Auslands-Praktikumsaufenthalten generell:
Du bist als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert, auch bei Auslandsaufenthalten. Prinzipiell sind Unfälle versichert, die während des Studiums/Praktikums entstehen. In der Haftpflicht sind Schäden versichert, welche Studierende im Rahmen des Studiums/Praktikums anderen Personen zufügen. Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten findest du auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung.
Die ÖH Versicherung inkludiert keine Krankenversicherung! Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada!
Informationen für Erasmus+ Praktikum:
Bzgl. Unfall- und Haftpflichtversicherung bist du verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob du während der Dauer deines Praktikums durch den Praktikumsgeber unfall- und/oder haftpflichtversichert wirst. Subsidiär sind Studierende im Rahmen der OeH Versicherung. bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz unfall- und haftpflichtversichert, sofern der ÖH-Beitrag im betreffenden Semester eingezahlt wurde.
Empfohlen wird aber den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist.
Incoming Students weltweit
- Studierende, die sich für einen Aufenthalt am Mozarteum im Rahmen von Erasmus+ oder im Rahmen von Bilateralen Abkommen interessieren, wenden sich bitte an das International Office der jeweiligen Heimathochschule.
- Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online
Bewerbungsfrist
Folgende Bewerbungsfrist gilt für einen Aufenthalt im darauffolgenden Studienjahr, Winter- und Sommersemester:
- 15. Februar 2025
Es werden nur Bewerbungen von Partnerhochschulen akzeptiert. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig und im Mobility Online hochzuladen:
- Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers
- Aufnahme von 3-4 Stücken aus unterschiedlichen Epochen als Links (Instrumentalfächer und Gesang), Video-Aufnahme als Links (Schauspiel, Dirigieren und Tanzpädagogik) oder eine Arbeitsmappe (Bühnenbild, Kunst- und Werkpädagogik)
- Lebenslauf
- Inskriptionsbestätigung der Heimatuniversität (Deutsch / Englisch)
- Studienerfolgsnachweis / Transcript of Records (Für Studien auf Master-Niveau wird ein Bachelor-Zeugnis benötigt)
- Motivationsschreiben
Krankenversicherung:
Austauschstudierende müssen während ihres Aufenthaltes in Salzburg über eine in Österreich kostenpflichtige Krankenversicherung verfügen.
- Studierende aus EU/EWR-Ländern oder der Schweiz bringen ihre Europäische Krankenversicherungskarte EKVK mit. Mit dieser Karte haben sie Zugang zu allen medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich (zu den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten).
- Wenn Studierende Drittstaatenangehörige sind (d. h. nicht aus der EU/EWR oder der Schweiz), benötigen sie eine in Österreich gültige Krankenversicherung. Grundsätzlich muss eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, um mit einem Visum nach Österreich einzureisen (für die gesamte Dauer des Aufenthalts). Bitte beachten, dass diese Versicherung in Österreich gültig sein muss und eine ausreichende Deckung für verschiedene Gesundheitsfragen bieten muss (Versicherungsschutz von weit über 30.000 Euro inklusive Garantie zur Deckung eventueller Genesungs- und Rückführungskosten).
Medizinische Hilfe:
Studierenden in Salzburg, die spezielle medizinische Bedürfnisse haben, wird empfohlen, Rezepte bzw. medizinische Indikationen gleich von Zuhause mitzubringen. Auf dem Gelände der Universität gibt es keinen speziellen medizinischen Notfalldienst. Studierende müssen sich im Krankheitsfall oder für Untersuchungen selbständig eine*n geeignete* Arzt/Ärztin in der Stadt organisieren.
- Ärzte: https://arztsuche.aeksbg.at/finder/search/land/SA
- Krankenhäuser: https://www.aeksbg.at/fuer-patienten/salzburgs-aerzte/salzburgs-krankenhaeuser
- Notrufnummern: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/notrufnummern.html
Unfall- und Haftpflichtversicherung:
In dem für alle Studierenden verpflichtenden ÖH-Beitrag ist eine Haft- und Unfallversicherung inkludiert. Diese Versicherung gilt für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Mehr Informationen bei der ÖH
Darüber hinaus reichender Versicherungsschutz muss eigenständig organisiert werden.
Allgemeine Informationen sowie zum Verhalten im SCHADENSFALL bei Auslandsaufenthalten findest du bei der OeH Versicherung.
Die Universität Mozarteum Salzburg unterstützt Engagement in internationalen und interkulturellen Bereichen und bietet in diesem Rahmen die Studienergänzung International Expertise an, die mit einem Zertifikat bescheinigt wird. Das Angebot steht allen an der Universität Mozarteum Salzburg inskribierten Studierenden offen und unterstützt die Erweiterung und Festigung interkultureller Kompetenzen sowie generellen internationalen Austausch.
Das Zertifikat auf einen Blick:
- Interkulturelle Sensibilisierung, Sprachkenntnisse und Vernetzung mit internationalen Studierenden sind die beste Voraussetzung für einen diversen Studienalltag und liefern Schlüsselqualifikationen für eine internationale Qualifizierung.
- Das Zertifikat für International Expertise besteht aus verschiedenen Komponenten, die erfüllt werden müssen – und zwar in beliebig vielen Semestern vom Bachelor bis zum Master/zum PhD. Hier finden Sie die Inhalte der Studienergänzung International Expertise
- Einreise und Aufenthalt in Österreich: https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt
- Leben in Österreich, Information OeAD: https://studyinaustria.at/de/leben
- ESN-Netzwerk: https://salzburg.esnaustria.org
Partnerinstitutionen
Aktuelle Erasmus+ Partnerinstitutionen in mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern
(Stand Mai 2025)
Bosnien und Herzegowina
Großbritannien
Israel
Japan
Republik Korea
Libanon
Taiwan
Neben dem Erasmus+ Förderprogramm können Studierende, Lehrende sowie Mitarbeiter*innen des allgemeinen Hochschulpersonals auch von einem Austausch mit unseren internationalen Partnern außerhalb Europas und der EU profitieren und sich weiterentwickeln.
China:
- China Conservatory, Peking,
- Zhejiang Conservatory of Music, Hangzhou
- Shanghai Conservatory of Music
Kanada:
- McGill University, Schulich School of Music, Montréal (Québec)
- University of Toronto
Russland:
Ukraine:
Lehrenden- & Personalmobilität weltweit
Um die Internationalisierungsstrategie der Universität Mozarteum Salzburg zu unterstützen und die Qualität der Lehre zu verbessern, können Hochschullehrende für Lehraufenthalte oder Fortbildungen in Partnereinrichtungen im Ausland finanzielle Unterstützung durch Erasmus+ erhalten. Auch Fort- und Weiterbildungen von Mitarbeiter*innen des allgemeinen Hochschulpersonals können gefördert werden. Es bestehen Fördermöglichkeiten für Lehr- und/oder Fortbildungsaufenthalte in Programmländern sowie in Partnerländern weltweit.
Versicherungsschutz: Im Zuge der Antragstellung ist es notwendig, in der ASES eine "Dienstreise AUSLAND" zu beantragen sowie die Adresse des Zielortes einzutragen, damit der entsprechende Versicherungsnachweis für die Mobilität von der Personalabteilung beantragt werden kann.
Zum Abschluss einer Reisestornoversicherung wird geraten.
Vor der Mobilität:
- die Mobilität muss von der Departmentleitung über Atoss genehmigt werden:
- Dienstreiseantrag AUSLAND (im Online-System Atoss unter → Logins ) beantragen
- PKW-Anreise nur in Ausnahmenfällen und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von VRin Mag.a Weinberger
- Grant Agreement
- Mobility Agreement (Inhalt und Dauer der Mobilität werden hier festgelegt)
- Eine Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister).
Nach der Mobilität:
- Dienstreiserechnung an personalservice@moz.ac.at
- Rechnungsbelege im Original (Hotel, Reise etc.) an Personalabteilung, Schrannengasse 10a, 5020 Salzburg
- Aufenthaltsbestätigung an international@moz.ac.at
- EU-Bericht (Online auszufüllen) und Bestätigung an international@moz.ac.at
Laut Reisegebührenverordnung §36 (2) erlischt der Anspruch auf Reisegebühren innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Beendigung einer Reise.
Lehrende können sich auch mit Fachkolleg*innen an einer Partneruniversität außerhalb Europas austauschen. Grundsätzlich ist es möglich mit den meisten Partnerinstitutionen gemeinsame Kooperationsprojekte durchzuführen, unter der Voraussetzung, das Projekt wurde von der jeweiligen Departmentleitung sowie vom Vizerektorat für Kunst genehmigt. Gern gesehen sind Austauschprojekte, bei denen eine Teilnahme von Studierenden ermöglicht wird. Üblicherweise werden die Reisekosten jeweils von der entsendenden Institution, und die Aufenthaltskosten von der empfangenden Institution getragen.