Von 5. bis 7. Mai 2026 finden bereits zum vierten Mal die Erika-Frieser-Kammermusiktage an der Universität Mozarteum statt und stellen das kompositorische Schaffen von Frauen und kanonferner Komponist*innen in den Mittelpunkt.
+++ Studieninformationstage 2026 für viele unserer Studien: alle Termine gibt es im Veranstaltungskalender! +++
Das Masterstudium Kammermusik (für Klaviertrio, Streichquartett, weitere Ensembles) zielt darauf ab, die künstlerischen Fähigkeiten zu verfeinern und auf ein professionelles Niveau zu heben. Die Studierenden erhalten ein intensives Coaching durch erfahrene, international erfolgreiche Musiker*innen, professionalisieren ihre musikalischen Fähigkeiten und erwerben zudem praktische Kenntnisse in den Bereichen Kulturmanagement, Konzertprogrammierung und Marketing.
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
01.02.–28.02.2026
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
Termine unter "Prüfungstermine"
zur Gesamtübersicht
Downloads
Der Fokus liegt auf praxisorientierter Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von fachlich in Frage kommenden Bachelorstudien. Das Instrumentalstudium befähigt zur Berufsausübung für folgende sich den Studierenden anbietende Felder:
Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums:
Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.
Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind.
Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.
ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter: Internationales
Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumentehochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG:
Die aufgrund ihrer Unterlagen ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel.
Bei anderen Ensembles ist zusätzlich eine Videorunde vorgeschaltet (siehe unten).
Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
Form der Dokumente
Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen.
Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Sie in Muvac zur Teilprüfung A eingeladen.
Teilprüfung A - Instrumentalvorspiel zur Feststellung der künstlerischen Eignung
Die Zulassungsprüfung besteht aus einer (etwa 30-minütigen) künstlerischen Präsentation, in der ein Werk der Wiener Klassik (oder Teile daraus) sowie ein Werk der Romantik oder der Moderne vorgetragen werden müssen. Die*der Bewerber*in bestreitet diese Präsentation gemeinsam mit den anderen Bewerber*innen (Klaviertrio).
Repräsentative Werke für Master Klaviertrio:
Beethoven: Klaviertrio in Es-Dur, Op.1/1 // Brahms: Klaviertrio in C-Dur, Op.87 // Ravel: Trio en La.
Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Sie in Muvac zur Teilprüfung A eingeladen.
Teilprüfung A - Instrumentalvorspiel zur Feststellung der künstlerischen Eignung
Die Zulassungsprüfung besteht aus einer (etwa 30-minütigen) künstlerischen Präsentation, in der ein Werk der Wiener Klassik (oder Teile daraus) sowie ein Werk der Romantik oder der Moderne vorgetragen werden müssen. Die*der Bewerber*in bestreitet diese Präsentation gemeinsam mit den anderen Bewerber*innen (Streichquartett).
Repräsentative Werke für Master Streichquartett:
Mozart: Streichquartett in d-moll, KV 421 // Mendelssohn: Streichquartett in a-moll, Op.13 // Schostakowitsch: Streichquartett Nr. 8 in c-moll, Op.110
Die Zulassungsprüfung besteht aus einer (etwa 30-minütigen) künstlerischen Präsentation, in der drei Werke aus mindestens zwei verschiedenen Epochen vorgetragen werden müssen (Repertoire laut jeweiliger Ensemblezusammensetzung). Die*der Bewerber*in bestreitet diese Präsentation gemeinsam mit den anderen Bewerber*innen des jeweiligen Ensembles.
Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zum Ende des 2. Semesters Deutschkenntnisse nachweisen.
Bitte beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung und planen Sie ein, dass einzelne Prüfungsteile im ersten Versuch möglicherweise nicht bestanden werden! Die Weitermeldung zum 3. Semester ist nur mit vollständig bestandener Prüfung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) möglich! Es wäre schade, wenn Sie das Studium wegen eines fehlenden oder unvollständigen Deutschnachweises nicht fortsetzen könnten.
Bewerbungszeitraum: 01.02.2026 - 28.02.2026für andere Ensembles: Upload Bewerbungsvideo in Muvac bis 20.03.2026 (für Streichquartett & Klaviertrio kein Video notwendig!)
Teilprüfung A - Instrumentalvorspiel zur Feststellung der künstlerischen Eignung: 10.-12.06.2026
Teilprüfung B - Feststellung der Deutschkenntnisse: Zertifikat (Vorlage bis zum Ende des 2. Semesters)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: