Ein Gespräch mit Benedikt Gurtner über A-cappella-Gesang, die Arbeit im Ensemble und die Bedeutung der Musik für Kinder, die Gesellschaft sowie der soziale Wert gemeinsamen Musizierens.
+++ Anmeldung zur Zulassungsprüfung für die künstlerischen Instrumentalstudien (BA, MA, PGL) & Bühnengestaltung noch bis zum 28.02.2026 möglich - alle weiteren Infos auf den Studienseiten! +++
Das Studium bietet eine Gesangsausbildung gekoppelt mit einem vom Studierenden ausgewählten Schwerpunkt. Die Bereiche der zu wählenden Schwerpunkte erstrecken sich von speziellen Fachrichtungen im musikalischen Bereich (Neue oder Alte Musik, Vokalkorrepetition, Chorsingen u.a.) zu anderen Fachgebieten (Kulturmanagement, Musiktherapie, Kommunikationswissenschaft u.a.).
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
01.02.–28.02.2026
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
Termine unter "Prüfungstermine"
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Das Masterstudium Gesang (Konzertfach) ermöglicht den Studierenden, ihre im Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen in den Bereichen Oper, Lied und Oratorium gleichermaßen auszubauen und zu intensivieren. Hierzu dient ein umfangreiches Studienangebot sowohl im Pflicht-, als auch Wahlfachbereich, welches sich am ständig wachsenden Anforderungsprofil der*des Sänger*in im Opern-, Konzert- und Liedbereich orientiert und den Studierenden ihren individuellen Weg zur Bühnen- bzw. Podiumsreife ebnen soll.
Neben der vertiefenden Arbeit an Opernrollen und Oratorienpartien erhalten die Studierenden die Möglichkeit, ein umfangreiches Liedrepertoire auch als Lied-Duo zu erarbeiten. Letztgenannte Option stellt eine wichtige und für die Studierenden zukunftsweisende Erweiterung des Lehrangebots im Bereich des Ensemblemusizierens dar.
Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums Gesang:
Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.
Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind.
Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.
ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter: Internationales
Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente hochzuladen sind. Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Einladung, um Ihr Bewerbungsvideo in Muvac hochzuladen. Bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung. Diese findet vor Ort in Salzburg statt.
ACHTUNG:
Auf Grundlage der eingesendeten Bewerbungsvideos wird von der Prüfungskommission eine Auswahl getroffen. Die ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.
Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
Form der Dokumente
Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen.
Achtung: Das Bewerbungsvideo ist noch nicht bei der Bewerbung mit hochzuladen. Die Einladung zum Upload erfolgt erst nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Anhand der eingesendeten Videos wird durch die Prüfungskommission eine Vorauswahl getroffen.
Folgender Auszug aus dem Prüfungsprogramm MA Gesang ist hochzuladen:
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsvideo sind nachfolgend aufgelistet und dringend zu beachten!
erster Durchgang:
mögliche Zwischenrunde:
zweiter Durchgang:
Gegebenenfalls erfolgt ein Interview mit der Prüfungskommission (Gespräch zu Motivation, Hintergrund, Vorstudien, Erwartungen bzw. Berufsperspektiven).
Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zur Einschreibung Deutschkenntnisse vorweisen.
Bitte beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung und planen Sie ein, dass einzelne Prüfungsteile im ersten Versuch möglicherweise nicht bestanden werden! Die Einschreibung ist nur mit vollständig bestandener Prüfung (Sprechen, Schreiben, Lesen, Hören) möglich! Es wäre schade, wenn Sie das Studium wegen eines fehlenden oder unvollständigen Deutschnachweises nicht antreten könnten.
Bewerbungszeitraum: 01.02.2026 - 28.02.2026
Bewerbungsvideo: Upload in Muvac bis 20.03.2026
Teilprüfung A - Vorsingen zur Feststellung der künstlerischen Eignung: 30.06.-03.07.2026
Teilprüfung B - Feststellung der Deutschkenntnisse: Zertifikat (Vorlage bei der Einschreibung)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: