Nachdem Ihre Bewerbung bearbeitet wurde, erhalten Sie in Muvac eine Einladung zur Videosichtung. Ihre Teilnahme ist bis 20.03.2025 zu bestätigen. Bei der Bestätigung der Teilnahme ist das Video mit hochzuladen.
Wenn Sie Ihre Teilnahme an der Videosichtung nicht rechtzeitig in Muvac bestätigen und dementsprechend auch kein Video hochladen, wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt und führt zu dem Status „nicht angetreten“. Der Bewerbungsprozess würde in diesem Fall an dieser Stelle für Sie enden.
Die Videodateien sind von den Bewerber*innen selbstständig zu erstellen und im Bewerbungsportal Muvac hochzuladen. Dabei sind folgende Richtlinien dringend zu beachten:
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gesicht und Körper im Video zu sehen sind.
- Das Video soll die bestmögliche Qualität in Bild und Ton haben. Videos mit ungenügender Ton- und/oder Bildqualität werden nicht berücksichtigt.
- Die Tonaufnahme im Video darf nicht elektronisch verstärkt oder verändert werden.
- Videoschnitt ist unzulässig* – die Aufnahme darf nicht geschnitten sein und muss von Anfang bis Ende durchlaufen. Pro Bewerbung ist genau ein Video einzureichen.
- Angaben zu Inhalt und Dauer des Videos je Instrument sind auf den Studienseiten angeführt.
- Wenn möglich sind in der Videobeschreibung (Titel des Videos in Muvac) die Namen der Stücke anzugeben.
*Ausnahmen: Für die Instrumentalstudien (Konzertfach) aller Streich- und Zupfinstrumente gilt: Das Video darf zwischen den Stücken geschnitten werden. Es ist pro Bewerbung genau ein Video einzureichen.
Klavierbegleitung im Video
Für folgende Instrumente ist eine Begleitung im Video empfohlen, aber nicht verpflichtend:
- Streichinstrumente (außer bei Solostücken)
- Blasinstrumente (Ausnahme für Blockflöte: Cembalobegleitung; für Oboe und Fagott: Klavier- oder Cembalobegleitung)
Die Datenschutzbestimmungen sind
HIER zu finden.