Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal (BR1)

Die Personalvertretung der Universitätslehr*innen (DA1 / BR1) ist für alle Universitätsprofessor*innen, Universitätsassistent*innen und Vertrags­assistent*innen sowie Bundes- und Vertragslehrer*innen an der Universität Mozarteum, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, zuständig.

Kontakt
Regina Prasser MA
regina.prasser@moz.ac.at

Betriebsärztin der Universität Mozarteum Salzburg
Dr. Brigitte Schulz

+43 (0) 662 887588 50
schulz@amd-sbg.at


Arbeitspsychologin der Universität Mozarteum Salzburg
Mag. Birgit Artner

+43 (0) 662 887588 38
artner@amd-sbg.at

Die Aufgaben der Personalvertretung regelt das Bundespersonalvertretungsrecht (PVG). Sie ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirt­schaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgabe dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. (§ 2.(1) PVG) Detaillierte Informationen sind in § 9 dieses Bundesgesetzes ausgeführt.

"Die Organe der Arbeitnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.“