Elementare Musik- & Tanzpädagogik

Master
MA
Gruppe Tänzer*innen, Beleuchtung von hinten

Das Masterstudium Elementare Musik- und Tanzpädagogik ermöglicht die individuelle Vertiefung der wissenschaftlichen, pädagogischen und künstlerischen Fähigkeiten. Kompetenzen wissenschaftlichen und künstlerischen Forschens werden ausgebaut und kommen in Abschlussarbeiten zur Anwendung. Die Studierenden erweitern ihre musikalisch-tänzerisch-sprachlichen Fähigkeiten in performativen und didaktischen Kontexten, insbesondere auch im Bereich Community Music und Community Dance.

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Studium & Berufsfelder

Community Music und Community Dance beinhalten primär Aktivitäten, welche kreativen Ausdruck über Musik und Tanz untrennbar mit Partizipation sowie sozialer und kultureller Teilhabe verbinden. Das Studium orientiert sich sowohl am aktuellen Stand der Entwicklung und Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften. Im Studium ist eine künstlerisch-performative oder pädagogisch-wissenschaftliche Spezialisierung möglich.

Zusätzlich zu den im Bachelorstudium Elementare Musik- und Tanzpädagogik benannten, eröffnen sich folgende weitere Berufs- und Tätigkeitsfelder:

  • Community Music und Community Dance
  • Wissenschaftliche und künstlerische Forschung
  • Internationale Wissenstransferprojekte
  • Journalistische und Autor*innentätigkeit
  • Künstlerisch-kreative und pädagogische Leitungsfunktionen
  • Weiterführende akademische Tätigkeiten

Allgemeine Studieninformationen

Studienziel ist eine über das Bachelorstudium hinausgehende fachliche, künstlerische, theoretisch-wissenschaftliche und pädagogische-didaktische Vertiefung im Bereich der Elementaren Musik- und Tanzpädagogik. Fachspezifische und Disziplinen übergreifende Themen werden in vielfältigen künstlerischen und wissenschaftlichen Formaten bearbeitet und als wechselseitig bereichernd diskutiert/verstanden. Dabei werden vielfältige Begegnungen mit einer zeitgenössisch innovativ und in die Zukunft gerichteten künstlerischen und pädagogischen Praxis realisiert.

Forschungsbasierte Zugänge qualifizieren für eine reflektierte künstlerisch-pädagogische sowie theoretischwissenschaftliche Praxis. Das Entwickeln eigenständiger Kunstproduktionen und Fragestellungen wird durch die jeweilige Spezialisierung in performativ-künstlerischer oder pädagogisch-wissenschaftlicher Hinsicht befördert. Im Studium werden individuelle Kompetenzen in Richtung einer akademischen Profilierung ausgebaut und differenziert. Erweitert und professionalisiert werden insbesondere:

  • Die Fähigkeit zur Vermittlung allgemeiner musikalischer sowie instrumentaler/vokaler und tänzerischer Kompetenzen
  • Die Fähigkeit, künstlerische Kompetenzen, insbesondere in Improvisation und Komposition selbständig und in der Praxis mit diversen Zielgruppen zu differenzieren
  • Die Fähigkeit, künstlerische und künstlerisch-pädagogische Projekte zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren
  • Die Fähigkeit auf Grundlage derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnisse pädagogisch verantwortungsvoll in Diversitätskontexten zu handeln
  • Die Fähigkeit, kreative Prozesse kooperativ und kollaborativ zu gestalten
  • Die Fähigkeit, forschungsbasierte Zugänge zu entwickeln
  • Die Fähigkeit diskursiv, selbstkritisch und reflexiv die eigene künstlerische, künstlerisch-pädagogische und wissenschaftliche Arbeit zu betrachten
  • Die Fähigkeit künstlerische Projekte in der Öffentlichkeit ästhetisch zeitgenössisch verortet zu präsentieren
  • Die Fähigkeit, nach Abschluss des Studiums, Strategien anzuwenden, um proaktiv weiterführende Lern- und Entwicklungsprozesse zu organisieren und umzusetzen

Das viersemestrige Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.

Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters. Selbiges gilt für Musikalische Einstudierung (KE). Musikalische Einstudierung kann ausschließlich in Kombination mit ZKF belegt werden.

Link zum Semesterplan

Die Zulassung zum Masterstudium Elementare Musik- und Tanzpädagogik setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente geprüft werden. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

ACHTUNG:

  • Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 4 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto.
  • Motivationsschreiben (ca. eine DIN-A4-Seite)
  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde 
    Folgende Studien gelten als zulassungsrelevant: BA Rhythmik bzw. BA Elementare Musik- und Tanzpädagogik. (Je nach absolviertem Stundenausmaß im Bereich Bewegung/Tanz kann ggf. auch die Bewerbung zum MA Elementare Musik- und Bewegungspädagogik (MA EMBP) empfohlen werden.)
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.
  • Ggf. Deutschnachweise.

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der Zulassungsprüfung

Innerhalb der Zulassungsprüfung sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:

A- Künstlerischen Zulassungsprüfung (Musik und Tanz)

Prüfungsanforderungen künstlerisch (Musik): Vorzubereiten sind zwei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades in der Dauer von 5-10 Minuten am Instrument/Gesang. Des Weiteren ist eine Improvisationsaufgabe am Instrument bzw. mit der Stimme zu lösen, die ad hoc von der Kommission gestellt wird (Vorbereitungszeit ca. 10 Minuten). Im Anschluss erfolgt ein kurzes Reflexionsgespräch zum künstlerischen Vortrag und ein mündliches Statement zu einer Antizipation zukünftiger Studiengestaltung im Bereich Musik im pädagogischen und transdisziplinären Kontext.

Prüfungsanforderungen künstlerisch (Tanz): Teilnahme an einem Tanztechnikunterricht (zeitgenössisch), Prüfung in der Gruppe unter Anleitung einer Lehrperson mit u.a. folgenden Elementen: Angeleitetes Warm Up, Umsetzung von komplexerem vorgegebenem Bewegungsmaterial am Platz und durch den Raum, rhythmische Übungen, Kontakt- und Raumorientierungsübungen, Variation und Interpretation von Bewegungsmaterial und Improvisation. (Dauer ca. 45-60 Minuten.) Performance einer vorbereiteten, individuell gestalteten Bewegungs-/Tanzstudie zu einem frei gewählten Thema, ggf. in Form einer strukturierten Improvisation. Die Studie kann mit oder ohne Musik gestaltet werden und/oder andere, die Performance unterstützende oder tragende Elemente (Text, Bild, Objekt etc.) einbeziehen. (Dauer: mindestens 3 bis maximal 5 Minuten.) Im Anschluss erfolgt ein kurzes Reflexionsgespräch zu Intention, Prozess und Quellen des Bewegungsmaterials, dessen stilistischer Verortung, gegebenenfalls eine spontane Aufgabe zum Gezeigten und ein mündliches Statement zu einer Antizipation zukünftiger Studiengestaltung im Bereich Tanz im pädagogischen und transdisziplinären Kontext.

B - Wissenschaftliche Zulassungsprüfung

Prüfungsanforderungen: Vor Ort erhalten die Bewerber*innen ausgewählte Textausschnitte zur Theoriebildung in der Elementaren Musik- und Tanzpädagogik sowie angrenzender Bereiche. Davon ausgehend gilt es Ideen für eine mögliche Forschung zu entwickeln (Fragestellungen, theoretische Kontextualisierung, Relevanz für die EMTP), schriftlich darzustellen und mündlich zu erläutern (bspw. im Rahmen einer Diskussion) (ca. 10-15 Minuten).

C - Pädagogisch-praktische Zulassungsprüfung

Prüfungsanforderungen: Interdisziplinäre Unterrichtspraxis in Form einer Lehrprobe (ca. 15 Minuten) mit anschließendem Reflexionsgespräch (ca. 10-15 Minuten). Ausgehend von einem vor Ort bereitgestellten Impulsmaterial (z.B. Text) sollen die Bewerber*innen ad hoc mit einer Gruppe (Studierende oder Bewerber*innen) einen interdisziplinären Prozess (Fokus Musik, Tanz, Sprache) gestalten und eine Planung für eine weiterführende Unterrichtseinheit skizzieren.

D - Feststellung der Deutschkenntnisse

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens B2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B bis D (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen.
Die Wiederholung der Teilprüfungen bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.

Termine & zeitlicher Ablauf

Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden. 
Zeitlicher Ablauf:

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben vollständig)
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Juli
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Abweichende Prüfungsmethode

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet. Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Haitzmann, E-Mail: claudia.haitzmann@moz.ac.at, Telefon: +43/(0)676 88122 337.

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter: Büro für Internationales

Die Masterprüfung (= der Masterabschluss) besteht aus folgenden Teilen:

  • Positiver Abschluss der Lehrveranstaltungen und Prüfungen aller Module - die detaillierte Beschreibung der jeweiligen Modulabschlüsse ist in den Modulbeschreibungen (Curriculum, Anhang 3) festgelegt
  • Erstellung einer wissenschaftlichen Masterarbeit (Curriculum, § 8)
  • Kommissionelle Modulabschlussprüfung Kolloquium Masterarbeit
  • Kommissionelle Modulabschlussprüfung Projektpräsentation: Durchführung und Präsentation eines Projekts im Rahmen des Moduls 6 (Projektmodul/Masterarbeit)

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