Innerhalb der Zulassungsprüfung sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:
A- Künstlerischen Zulassungsprüfung (Musik und Tanz)
Prüfungsanforderungen künstlerisch (Musik): Vorzubereiten sind zwei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades in der Dauer von 5-10 Minuten am Instrument/Gesang. Des Weiteren ist eine Improvisationsaufgabe am Instrument bzw. mit der Stimme zu lösen, die ad hoc von der Kommission gestellt wird (Vorbereitungszeit ca. 10 Minuten). Im Anschluss erfolgt ein kurzes Reflexionsgespräch zum künstlerischen Vortrag und ein mündliches Statement zu einer Antizipation zukünftiger Studiengestaltung im Bereich Musik im pädagogischen und transdisziplinären Kontext.
Prüfungsanforderungen künstlerisch (Tanz): Teilnahme an einem Tanztechnikunterricht (zeitgenössisch), Prüfung in der Gruppe unter Anleitung einer Lehrperson mit u.a. folgenden Elementen: Angeleitetes Warm Up, Umsetzung von komplexerem vorgegebenem Bewegungsmaterial am Platz und durch den Raum, rhythmische Übungen, Kontakt- und Raumorientierungsübungen, Variation und Interpretation von Bewegungsmaterial und Improvisation. (Dauer ca. 45-60 Minuten.) Performance einer vorbereiteten, individuell gestalteten Bewegungs-/Tanzstudie zu einem frei gewählten Thema, ggf. in Form einer strukturierten Improvisation. Die Studie kann mit oder ohne Musik gestaltet werden und/oder andere, die Performance unterstützende oder tragende Elemente (Text, Bild, Objekt etc.) einbeziehen. (Dauer: mindestens 3 bis maximal 5 Minuten.) Im Anschluss erfolgt ein kurzes Reflexionsgespräch zu Intention, Prozess und Quellen des Bewegungsmaterials, dessen stilistischer Verortung, gegebenenfalls eine spontane Aufgabe zum Gezeigten und ein mündliches Statement zu einer Antizipation zukünftiger Studiengestaltung im Bereich Tanz im pädagogischen und transdisziplinären Kontext.
B - Wissenschaftliche Zulassungsprüfung
Prüfungsanforderungen: Vor Ort erhalten die Bewerber*innen ausgewählte Textausschnitte zur Theoriebildung in der Elementaren Musik- und Tanzpädagogik sowie angrenzender Bereiche. Davon ausgehend gilt es Ideen für eine mögliche Forschung zu entwickeln (Fragestellungen, theoretische Kontextualisierung, Relevanz für die EMTP), schriftlich darzustellen und mündlich zu erläutern (bspw. im Rahmen einer Diskussion) (ca. 10-15 Minuten).
C - Pädagogisch-praktische Zulassungsprüfung
Prüfungsanforderungen: Interdisziplinäre Unterrichtspraxis in Form einer Lehrprobe (ca. 15 Minuten) mit anschließendem Reflexionsgespräch (ca. 10-15 Minuten). Ausgehend von einem vor Ort bereitgestellten Impulsmaterial (z.B. Text) sollen die Bewerber*innen ad hoc mit einer Gruppe (Studierende oder Bewerber*innen) einen interdisziplinären Prozess (Fokus Musik, Tanz, Sprache) gestalten und eine Planung für eine weiterführende Unterrichtseinheit skizzieren.
D - Feststellung der Deutschkenntnisse
- erforderliches Sprachniveau: mindestens B2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B bis D (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen.
Die Wiederholung der Teilprüfungen bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.