
Noch bis 21.9.2025 haben interessierte Jugendliche die Möglichkeit, sich für das österreichweit einzigartige Förderprogramm Musik-Multis: Next Generation an der Universität Mozarteum Salzburg anzumelden. Wenige Restplätze sind noch verfügbar!
Das Unterrichtsfach Musikerziehung bietet ein breites Spektrum an Lehrveranstaltungen, in denen wichtige theoretische Grundlagen im Umgang mit Musik und deren Vermittlung erlernt werden. Das Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt Musikerziehung im Sekundarbereich (Allgemeinbildung) und der persönlichen Schwerpunktsetzung der Studierenden.
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
1.2.–28.3.2025
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
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Die vorgesehene Studiendauer des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beträgt 4 Semester. Grundsätzlich sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen, die durch Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer sowie integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Musikerziehung kann mit jedem beliebigen Unterrichtsfach kombiniert werden.
Das Lehrer*innen-Dienstrecht sieht vor, dass Junglehrer*innen innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Bachelorabschluss ein Masterstudium abschließen müssen, um in ein unbefristetes Dienstverhältnis eintreten zu können. Zudem haben Studierende eine einjährige Induktionsphase zu durchlaufen, in der sie regulär unterrichten und von Mentor*innen begleitet werden. Diese Berufspraxis kann direkt nach dem Bachelorstudium absolviert und nach Maßgabe der jeweiligen curricularen Vorgaben sowie der aktuell geltenden Rechtslage (Universitätsgesetz und Hochschulgesetz) als Praktikum im Masterstudium anerkannt werden.
Im Masterstudium wird das Fächerangebot mit schulpraktischen Veranstaltungen komplettiert. Eine Schlüsselstellung in einem Prozess zunehmender Individualisierung von Lehrerpersönlichkeiten kommt musikpädagogischen Lehrveranstaltungen zu: Diese fordern einerseits künftige Lehrende heraus, über zentrale Inhalte der Disziplin zu reflektieren (um ggf. darauf aufbauend ein Dissertationsstudium zu verfolgen). Andererseits werden hier auch Brücken zu wesentlichen außerschulischen Institutionen geschlagen, um Partizipation am öffentlichen Musikleben in Produktion und Rezeption als eine wesentliche Facette im Rollenbild der Musiklehrenden zu verdeutlichen.
Das Studium orientiert sich sowohl am Stand der Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften, nimmt Bezug auf die Lehrpläne des Sekundarbereichs (Allgemeinbildung) und die darin enthaltenen allgemeinen und ganzheitlichen Bildungsziele. Im Rahmen des Studiums finden auch Prinzipien wie lernseitige Orientierung, Fragen der Leistungsbeurteilung, rückwärtiges Lerndesign, flexible Differenzierung, Kompetenzorientierung, Diversität sowie Teacher-Leadership Berücksichtigung.
Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) berechtigt zum vollwertigen Einsatz als Lehrer*in für die 5. bis 13. Schulstufe an:
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird in Kooperation folgender Partnereinrichtungen (Entwicklungsverbund Cluster Mitte) durchgeführt:
Standort Salzburg
Standort Linz
Studienbewerber*innen sollten …
Absolvent*innen des Masterstudiums Lehramt Musikerziehung:
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums Lehramt (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund Cluster Mitte (z.B. Bachelorstudium Lehramt Musikerziehung an der Universität Mozarteum) oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Sollte die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben sein und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das zuständige Organ der zulassenden Universität berechtigt, zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Leistungsnachweise vorzuschreiben, welche im Verlauf des Masterstudiums zu erbringen sind.
Die Zulassung setzt die Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch-pädagogischen Reife voraus. Diese ist von allen Bewerber*innen zu absolvieren, die ihr Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster Mitte abgeschlossen haben.
Für Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, ist außerdem der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen.
Im Rahmen des Masterstudiums Lehramt Musikerziehung müssen Klavier und Gesang sowie ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden, wobei verschiedene Künstlerische Hauptfächer angeboten werden. Als Künstlerische Hauptfächer können alle am Standort angebotenen Instrumente sowie Gesang, Tanz und Chorleitung gewählt werden. Wird Klavier oder Gesang als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes Instrument erforderlich. Die Instrumentenwahl ist bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung anzugeben.
Das Unterrichtsfach Musikerziehung ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Die Kombination mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung an der Universität Mozarteum ist möglich und setzt den Ausweis künstlerischer Leistungen auf zwei Instrumenten im Rahmen einer eigenen Zulassungsprüfung voraus.
Die künstlerische Zulassungsprüfung ist nur zu absolvieren, wenn Sie das Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster Mitte abgeschlossen haben.
Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt über über das Bewerbungsportal Muvac, Informationen siehe "Anmeldung zur Zulassungsprüfung".
Link zu den Anmeldefristen
Link zu den Prüfungsterminen
Die Anmeldung darf nur für einen Entwicklungsverbund, Mitte (für Salzburg und Linz) oder West (für Innsbruck), erfolgen. Eine Mehrfachanmeldung an unterschiedlichen Standorten ist unzulässig und wird abgemeldet.
Bei der Anmeldung im Entwicklungsverbund Cluster Mitte ist im oben genannten Anmeldeportal in der Bewerbung der Standort (Salzburg oder Linz) anzugeben.
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
Form der Dokumente
Aufbau der künstlerischen Zulassungsprüfung
Es sind Teilprüfungen in folgenden Bereichen zu absolvieren:
Die Anforderungen in den Vorspielen orientieren sich an den Anforderungen der Bachelorprüfung für das Lehramt Musikerziehung im Verbund Cluster Mitte. Es ist ein künstlerisches Programm vorzutragen, das den Prüfungsanforderungen im Künstlerischen Hauptfach sowie Schulpraktischem Klavierspiel und Gesang für Musikpädagoginnen und Musikpädagogen mit entsprechenden schulpraktischen Anteilen entspricht.
Die Zulassungsprüfungen im Künstlerischen Hauptfach (KHF) werden bei einigen Instrumenten gemeinsam mit der Zulassungsprüfung Instrumentalstudium abgehalten. Bitte beachten Sie dazu die Termininformation außerhalb der Frist der Zulassungsprüfungen Lehramt, Unterrichtsfach Musikerzierhung/Instrumentalmusikerzierhung. Alle sonstigen Teilprüfungen finden zum verlautbartem Prüfungstermin statt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: