Musiktheorie

Das Bachelorstudium Musiktheorie vermittelt einen souveränen Umgang mit zeitgenössischem und historischem Material und forciert die Offenheit in der Auseinandersetzung mit den sich neu entwickelnden Kunstformen. Um die Entwicklung individueller Interessen bestmöglich zu fördern, bietet das Studium eine bereits sehr frühe persönliche Schwerpunktsetzung an.
Department Komposition & Musiktheorie
+43 676 88122 356
marie-louise.draxl@moz.ac.at
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
8 Semester / 240 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldefrist
ab Februar jeden Jahres
zu den Terminen
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
Downloads
Studium & Berufsfelder
Das Studium orientiert sich sowohl am aktuellen Stand der Entwicklung und Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften. Das Bachelorstudium soll die Studierenden zur bestmöglichen Entfaltung ihrer kreativen bzw. reflektierenden Fähigkeiten bringen. Ziel des künstlerischen Studiums ist die praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Berufsvorbildung für folgende sich den Studierenden anbietende Felder:
- freischaffende Musiktheoretiker*in
- freischaffende Komponist*in
- akademische Lehrende*r für Musiktheorie (ggf. Komposition)
- Interpret*in als Dirigent*in
- Interpret*in als ausübende Musiker*in
- Theorie- und Interpretationsbetreuung von Ensembles und einzelnen Musiker*innen
- Arrangement und Angewandte Komposition
- Arbeit in Tonstudios
Das Studium dient auch der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten in allen für die Musik relevanten Institutionen: Festivals, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Tonträgerindustrie, Künstler*innenagenturen, Musikmanagement, Verlage, Fachzeitschriften, etc., in denen die Anwendung künstlerischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erforderlich ist. Darüber hinaus trägt das Studium zur Persönlichkeitsbildung und Entfaltung sozialer Kompetenzen der Studierenden bei. Die Studierenden werden befähigt, künstlerische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wahrzunehmen und mitzugestalten.
Allgemeine Studieninformationen
Ziel des Bachelorstudium Musiktheorie ist es, die Studierenden zur bestmöglichen Entfaltung ihrer kreativen bzw. reflektierenden Fähigkeiten zu bringen. Es vermittelt einen souveränen Umgang mit dem musikalischen Material in allen Sparten (instrumental-, vokal- und elektronischer Musik) und regt zur Offenheit in der Auseinandersetzung mit sich neu entwickelnden Kunstformen an.
Es bietet außerdem die Möglichkeit, die schöpferische Entwicklung und Arbeit durch Schwerpunktbildung und den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu ergänzen. Nahe liegende Schwerpunkte für das Studium Musiktheorie sind z. B. Elektronische Musik und Audiovisuelle Medien, Musikwissenschaft, Alte Musik, Neue Musik, Dirigieren, Jazz- und Popularmusik und Angewandte Komposition. Studierende können sich dabei im Angebot verschiedener Institute der Universität Mozarteum und der Paris Lodron Universität Salzburg bedienen.
Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Studiums:
- die verschiedenen Epochenstile der Musik souverän beherrschen und professionell präsentieren können
- fähig und bereit zur Reflexion sowie zum Dialog über eigene künstlerische und wissenschaftliche Arbeiten und Ansichten zu sein
- eine hohe kommunikative, soziale und sprachliche Kompetenz haben
- in ihrer Arbeit frei und selbständig sein
- sich kritisch mit musiktheoretischen und wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen können
- Einblicke in die Alte und die Neue Musik erhalten haben
- die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens und künstlerische Inhalte analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
- Neue Medien effektiv einsetzen können
- durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln.
Das achtsemestrige Bachelorstudium Musiktheorie ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Bachelorstudium Musiktheorie ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.
Voraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiums (BA) ist die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist eine Online-Anmeldung erforderlich.
ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Aufbau der Zulassungsprüfung
Innerhalb der Zulassungsprüfung folgende Teilprüfungen zu absolvieren:
A - Musiktheorie & Gehörbildung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zum Bestehen müssen beide Prüfungsteile positiv absolviert werden.
Schriftliche Prüfung (180 min)
- Tonsatz: (120 min)
Aussetzen eines Generalbasses
Harmonisieren einer Choralmelodie im barocken Stil
2-stimmiger Kontrapunkt (Renaissance: Cantus firmus Satz, Barock: Invention)
Analyse in Bezug auf Form, Harmonik, Satztechnik
- Gehörbildung: (60 min)
1-stimmig freitonal
2-stimmig klassisch (z.B. Menuett von Mozart oder Haydn)
Klangfortschreitung
3-stimmig polyphon (Exposition einer barocken Fuge)
4-stimmig homophon
Mündliche Prüfung (20 min):
- Analyse: Spontananalyse eines vorgelegten Werkes (ohne Vorbereitungszeit)
- Gehörbildung:
- Vom-Blatt-Singen
- Klangfehlerhören
- 2-stimmigen Rhythmus klopfen (nach Notation)
- 4-stimmiges Akkordhören - Interview: Gespräch mit der Prüfungskommission zu Motivation, Hintergrund, Vorstudien, Erwartungen
Ein Prüfungsbeispiel sowie weitere Hilfen zur Vorbereitung (ausschließlich Grundlagen!) finden Sie HIER.
B - Prüfung Pflichtfach Klavier
- Vortrag von zwei vorbereiteten Stücken mittleren Schwierigkeitsgrades, eines davon aus dem 20. Jahrhundert.
(Beispiele: J.S. Bach: zwei- oder dreistimmige Invention oder Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier, Mozart, Haydn oder Beethoven: ein Satz einer klassischen Sonate, Bartok: Mikrokosmos, Kurtág: Játékok) - Vom-Blatt-Spiel eines Stücks (Schwierigkeitsgrad untere Mittelstufe, z.B. Bach: Klavierbüchlein Anna Magdalena Bach, Schumann: Album für die Jugend, Bartok Mikrokosmos Bd.
C - Prüfung Pflichtfach Gesang
Vortrag von zwei Liedern oder Arien mittleren Schwierigkeitsgrades aus unterschiedlichen Stilepochen. Darunter ein Stück der Romantik oder der Moderne. Mit Ausnahme des modernen Stückes ist das Programm auswendig vorzutragen. Die Noten sind mitzubringen.
Literaturbeispiele: Heinrich Schütz: aus Kleine Geistliche Konzert: Bringt her dem Herren; John Dowland: Fine Knacks for Ladies; Alessandro Scarlatti: Giàilsoledal Gange / Se Florindo è fedele; Ludwig van Beethoven: Mailied; Wolfgang Amadeus Mozart: Zufriedenheit (Was frag ich viel) / Zauberer; Franz Schubert: Liebhaber in allen Gestalten / An Silvia; Felix Mendelssohn Bartholdy: Bei der Wiege / Winterlied; Robert Schumann: Frühlingsgruß; Clara Schumann: Sie liebten sich beide; Johannes Brahms: Sonntag / Deutsche Volkslieder usw.
D - Feststellung der Deutschkenntnisse
- erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B-D (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen. Die Wiederholung der Teilprüfungen A-C bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.
Termine & zeitlicher Ablauf
Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden.
Zeitlicher Ablauf:
- Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
(ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben vollständig) - Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
- bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
- Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist
Abweichende Prüfungsmethode
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Studierenden des Bachelorstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 5 und 6 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
- Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
- Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
- Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
- Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
- Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter Internationales.
Noch Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: