Gesang

Master
MA
Gesang | © Christian Schneider

Das Studium bietet eine Gesangsausbildung gekoppelt mit einem vom Studierenden ausgewählten Schwerpunkt. Die Bereiche der zu wählenden Schwerpunkte erstrecken sich von speziellen Fachrichtungen im musikalischen Bereich (Neue oder Alte Musik, Vokalkorrepetition, Chorsingen u.a.) zu anderen Fachgebieten (Kulturmanagement, Musiktherapie, Kommunikationswissenschaft u.a.).

Department Gesang
+43 676 88122 451
elke.walter@moz.ac.at

+43 676 88122 375
susanne.krabath@moz.ac.at

Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at

Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP

Unterrichtssprache
Deutsch

Anmeldefrist
ab Februar jeden Jahres 
zu den Terminen

Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen

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Studium & Berufsfelder

Das Masterstudium Gesang (Konzertfach) ermöglicht den Studierenden, ihre im Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen in den Bereichen Oper, Lied und Oratorium gleichermaßen auszubauen und zu intensivieren. Hierzu dient ein umfangreiches Studienangebot sowohl im Pflicht-, als auch Wahlfachbereich, welches sich am ständig wachsenden Anforderungsprofil der*des Sänger*in im Opern-, Konzert- und Liedbereich orientiert und den Studierenden ihren individuellen Weg zur Bühnen- bzw. Podiumsreife ebnen soll.

Neben der vertiefenden Arbeit an Opernrollen und Oratorienpartien erhalten die Studierenden die Möglichkeit, ein umfangreiches Liedrepertoire auch als Lied-Duo zu erarbeiten. Letztgenannte Option stellt eine wichtige und für die Studierenden zukunftsweisende Erweiterung des Lehrangebots im Bereich des Ensemblemusizierens dar.

Allgemeine Studieninformationen

Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums Gesang:

  • ihr Instrument, die Stimme, auf höchstem Niveau souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
  • in der Lage sein, ein Programm nach künstlerischen Kriterien unter Berücksichtigung der eigenen stimmlichen Fähigkeiten zusammenzustellen und selbstständig zu erarbeiten (Podiumsreife)
  • in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
  • sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen
    auseinandersetzen
  • in der Lage sein, professionell solistisch und im Ensemble aufzutreten
  • vertiefte Kenntnisse über Stilistik und Repertoire für Oper, Lied, Oratorium besitzen
  • wissenschaftliche Arbeitstechniken beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
  • durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln

Das viersemestrige Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.

Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters. Selbiges gilt für Musikalische Einstudierung (KE). Musikalische Einstudierung kann ausschließlich in Kombination mit ZKF belegt werden. 

Link zum Semesterplan

Die Zulassung zum Masterstudium Gesang setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). Die Zulassung mit einem pädagogischen Abschluss wie Lehramt oder Instrumental- & Gesangspädagogik ist NICHT möglich.

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente geprüft werden. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

ACHTUNG:

  • Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 4 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde 
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der Zulassungsprüfung

Innerhalb der Zulassungsprüfung sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:

A - Vorsingen zur Feststellung der künstlerischen Eignung 

erster Durchgang:

  • Vorsingen eines Liedes und einer Arie (davon ein Stück in deutscher Sprache) und eventuell eines von der Kommission ausgesuchten Stückes
  • vorzubereiten sind vier Lieder, zwei Opernarien sowie zwei Arien aus einem Oratorium unterschiedlicher Stilepochen in verschiedenen Sprachen, davon je ein Stück in deutscher, italienischer und französischer Sprache
  • Das Programm ist auswendig vorzutragen (bis auf die Oratorien).

mögliche Zwischenrunde:

  • gegebenenfalls Arbeitsprobe (musikalisch und/oder szenisch) in der Dauer von ca. 20 Minuten mit der ZKF-Lehrperson Lied und/oder Oratorium bzw. der entsprechenden Lehrperson Oper und Musiktheater

zweiter Durchgang:

  • zweiter Teil des Vorsingens mit einem Programm aus den verbleibenden Stücken

Gegebenenfalls erfolgt ein Interview mit der Prüfungskommission (Gespräch zu Motivation, Hintergrund, Vorstudien, Erwartungen bzw. Berufsperspektiven).

B - Feststellung der Deutschkenntnisse

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Termine & zeitlicher Ablauf

Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden. 
Zeitlicher Ablauf:

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig!)
  • bei positiver Prüfung der Dokumente: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Abweichende Prüfungsmethode

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen. 

Details unter Internationales.

Personen
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Almira Kreimel | © Elsa Okazaki
Almira Kreimel

Senior Lecturer / Korrepetitorin für musikalische Einstudierung & Lehrende für Pflichtfach Klavier

Lehrende*r
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