Die maximale Förderungssumme pro Vorhaben beträgt Euro 1.500,- Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit aufrechtem Dienstverhältnis, die einem wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Institut oder Department der Universität Mozarteum zugeordnet sind, beziehungsweise PhD Studierende der Universität Mozarteum. (Empfehlungsschreiben der betreuenden Lehrperson erforderlich).
Ein Antrag besteht aus:
- Schriftliche Darstellung des Vorhabens und des Forschungsbezugs.
- Darstellung, warum das Vorhaben nicht bzw. nicht zur Gänze aus anderen Mitteln (z.B. über das Departmentbudget) finanziert werden kann. Verpflichtende Offenlegung der Finanzierung und Bekanntgabe, wenn Förderungszusagen aus anderen Quellen (extern und intern) vorliegen.
- Genaue Begründung der über den RFM angesuchten Kosten (ausschließlich Sach-, Dritt- und Reisekosten).
Einreichung:
Es kann laufend per Mail (adressiert an maria.herz@moz.ac.at) eingereicht werden. Die Mittel werden jährlich erneuert; wenn die Mittel eines Kalenderjahres aufgebraucht sind, kann erst wieder im folgenden Jahr angesucht werden.
Max. zwei RFM-Anträge pro Person pro Jahr sind möglich. Die Auswahl erfolgt über das Forschungsmanagement und benötigt die Zustimmung des Vizerektorats. Dies betrifft besonders Vorhaben, bei denen bereits Förderungszusagen aus anderen internen Mitteln der Universität Mozarteum vorliegen.