Elementare Musik- & Bewegungspädagogik

Master
MA
Musiker*innen | © Fabian Schober

Das Masterstudium Elementare Musik- & Bewegungspädagogik befähigt Studierende, aufbauend auf ihre Vorstudien, kreativitätsbetonte Zugänge zu Musik, Tanz und Sprache zu schaffen und Menschen in ihrer künstlerischen Ausdrucksfähigkeit zu fördern. Die Studierenden setzen sich inter- und transdisziplinär mit Kunstformen aus Vergangenheit und Gegenwart auseinander und lernen, vielfältige Begegnungen mit den Künsten zu initiieren.

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Studium & Berufsfelder

Studierende werden qualifiziert, musikalisch-tänzerische Lernprozesse in vielfältigen künstlerisch-pädagogischen Kontexten zu planen, umzusetzen und zu reflektieren. Dieses Masterstudium befähigt in besonderer Weise zur Implementierung der Elementaren Musik- und Bewegungspädagogik in die bereits durch vorausgegangene Studien verknüpften Berufsfelder. 

Allgemeine Studieninformationen

Studienziel ist eine über das Bachelorstudium hinausgehende fachliche, künstlerische, theoretisch-wissenschaftliche und pädagogische-didaktische Vertiefung im Bereich der Elementaren Musik- und Tanzpädagogik. Fachspezifische und Disziplinen übergreifende Themen werden in vielfältigen künstlerischen und wissenschaftlichen Formaten bearbeitet und als wechselseitig bereichernd diskutiert/verstanden. Dabei werden vielfältige Begegnungen mit einer zeitgenössisch innovativ und in die Zukunft gerichteten künstlerischen und pädagogischen Praxis realisiert.

Forschungsbasierte Zugänge qualifizieren für eine reflektierte künstlerisch-pädagogische sowie theoretischwissenschaftliche Praxis. Das Entwickeln eigenständiger Kunstproduktionen und Fragestellungen wird durch die jeweilige Spezialisierung in performativ-künstlerischer oder pädagogisch-wissenschaftlicher Hinsicht befördert. Im Studium werden individuelle Kompetenzen in Richtung einer akademischen Profilierung ausgebaut und differenziert. Erweitert und professionalisiert werden insbesondere:

  • Die Fähigkeit zur Vermittlung allgemeiner musikalischer sowie instrumentaler/vokaler und tänzerischer Kompetenzen
  • Die Fähigkeit, künstlerische Kompetenzen, insbesondere in Improvisation und Komposition selbständig und in der Praxis mit diversen Zielgruppen zu differenzieren
  • Die Fähigkeit, künstlerische und künstlerisch-pädagogische Projekte zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren
  • Die Fähigkeit auf Grundlage derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnisse pädagogisch verantwortungsvoll in Diversitätskontexten zu handeln
  • Die Fähigkeit, kreative Prozesse kooperativ und kollaborativ zu gestalten
  • Die Fähigkeit, forschungsbasierte Zugänge zu entwickeln
  • Die Fähigkeit diskursiv, selbstkritisch und reflexiv die eigene künstlerische, künstlerisch-pädagogische und wissenschaftliche Arbeit zu betrachten
  • Die Fähigkeit künstlerische Projekte in der Öffentlichkeit ästhetisch zeitgenössisch verortet zu präsentieren
  • Die Fähigkeit, nach Abschluss des Studiums, Strategien anzuwenden, um proaktiv weiterführende Lern- und Entwicklungsprozesse zu organisieren und umzusetzen

Das viersemestrige Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind in den Modulbeschreibungen im Curriculum festgelegt. Diese enthalten die jeweiligen Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen).

Das Studium beinhaltet kreativ-gestalterische, künstlerisch-technische, kunst- und erziehungswissenschaftliche sowie pädagogisch-praktische Bereiche und ist durch einen konsequenten Theorie-Praxis-Bezug gekennzeichnet. Künstlerische Kompetenzen werden erworben und differenziert. Es erschließt Arbeitsweisen einer zeitgenössischen Elementaren Musik- und Tanzpädagogik inklusive performativer  Formate. Daraus werden Fertigkeiten zur Vermittlung von Musik und Tanz abgeleitet und diese in vielfältige, sich immer wieder neu formierende, künstlerisch-pädagogische Zusammenhänge übertragen, unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftlicher Diversität.

Link zum Semesterplan

Die Zulassung zum Masterstudium Elementare Musik- und Bewegungspädagogik setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente geprüft werden. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

ACHTUNG:

  • Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 4 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto.
  • Motivationsschreiben (ca. eine DIN-A4-Seite)
  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde 
    Folgende Studien gelten als zulassungsrelevant: mindestens sechssemestriger pädagogischer, künstlerisch-pädagogischer oder künstlerischer BA (bspw. BA Lehramt ME/IME, BA IGP, BA Instrumental).
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Bei nicht-pädagogischen Studien ist zudem der Nachweis einer pädagogischen Tätigkeit, Berufspraxis, Unterrichtstätigkeit bspw. in folgender Form zu erbringen: Nachweis der Berufstätigkeit durch Dienstgebende, Nachweis facheinschlägiger Fortbildungen, Dokumentation der Unterrichtstätigkeit (wie abgehaltene Kurse, Zielgruppen, Programmhefte, Flyer, Bildmaterial, Evaluation oder Feedback).
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.
  • Ggf. Deutschnachweise.

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden (wenn aktiv)
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der Zulassungsprüfung

Innerhalb der Zulassungsprüfung sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:

A- Künstlerisch-pädagogische Eignung (Anleiten einer Gruppe)

Prüfungsanforderungen: Im Mittelpunkt dieses Prüfungsteils steht die Feststellung einer Eignung zur künstlerisch ausgerichteten Unterrichtspraxis mit Gruppen. Die Bewerber*innen erarbeiten mit einer Gruppe (i.d.R. Mitbewerber*innen) ein vorbereitetes selbst gewähltes, evtl. auch selbst komponiertes Stück, z.B.: Lied oder Kanon mit oder ohne Begleitung (Body Percussion, Instrumente, Bewegungen, Gesten, Tanz), tradierter Tanz oder Ausschnitt einer Choreografie, Sprechstück, einfaches Ensemblestück (instrumental, vokal). Das verwendete Material mit den entsprechenden Quellenangaben (bspw. Noten, Sprechstück, Choreografische Skizze, Musikauswahl) und Schritte der Unterrichtsplanung (Verlaufsplan) sind in dreifacher schriftlicher Ausführung zur Zulassungsprüfung mitzubringen. Die Lehrprobe ist anschließend zu reflektieren.

B - Vorspiel Instrument/Vortrag Gesang

Prüfungsanforderungen Vortrag Gesang:

  • Drei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere sind auswendig vorzutragen. Bei den vorzutragenden Stücken handelt es sich um Solo-Stücke mit Begleitung (keine Chorstimmen).
  • Lösung einer stimmlichen Improvisationsaufgabe (z.B. spielerische stimmliche Umsetzung eines spontan gegebenen Themas).
  • Prima Vista Singen.

Prüfungsanforderungen Vorspiel Instrument:

  • Drei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere sind zu spielen. Auswendigspiel ist nicht erforderlich.
  • Lösung einer spontan gegebenen Improvisationsaufgabe am Instrument.
  • Prima Vista Spiel.

C - Praxis Musik (allgemeine musikalische Eignung und praktische Eignung Stimme)

Prüfungsanforderungen allgemeine musikalische Eignung: Alle Bewerber*innen absolvieren eine Prüfung zur Eignung Perkussion, welche durch die Mitwirkung in einem Ensembleunterricht unter der Leitung einer*s Lehrenden festgestellt wird. Inhalte sind bspw. Frage-Antwort-Spiele, Imitations- und Koordinationsübungen.

 Prüfungsanforderungen praktische Eignung Stimme:

Alle Bewerber*innen absolvieren eine Prüfung zur praktischen Eignung Stimme:

  • Zwei kurze Stücke verschiedenen Charakters und Stilistik sind unbegleitet und auswendig zu singen. (Bei Stücken mit mehreren Strophen maximal zwei Strophen.) Davon soll eines in deutscher Sprache gesungen werden und eines ein Volkslied sein.
  • Vorbereiten eines kurzen Textes (Lyrik, Prosa etc.). Dieser ist auswendig vorzutragen (unter Einbeziehung sprachgestalterischer Elemente) mit einer Dauer von ca. ein bis zwei Minuten.

D - Praxis Tanz (allgemeine tänzerische Eignung in der Gruppe und Solostudie)

Prüfungsanforderungen allgemeine tänzerische Eignung in der Gruppe: Teilnahme an einem Tanztechnikunterricht (zeitgenössisch), Prüfung in der Gruppe unter Anleitung einer*s Lehrenden mit u.a. folgenden Elementen: Angeleitetes Warm Up, Umsetzung von vorgegebenem Bewegungsmaterial am Platz und durch den Raum, rhythmische Übungen, Kontakt- und Raumorientierungsübungen, Variation und Interpretation von Bewegungsmaterial und Improvisation. (Dauer ca. 45-60 Minuten.)

Prüfungsanforderungen Solostudie: Performance einer vorbereiteten, individuell gestalteten Bewegungs-/Tanzstudie zu einem frei gewählten Thema, z.B. Präsentation einer Bewegungsforschung oder tänzerischen Bewegungsszene, mit selbst zu wählendem Bewegungsmaterial. Die Studie kann mit oder ohne Musik gestaltet werden und/oder andere die Performance unterstützende oder tragende Elemente (Text, Bild, Objekt etc.) einbeziehen. (Dauer: mindestens drei bis maximal fünf Minuten.) Im Anschluss erfolgt ein kurzes Gespräch zu Intention, Prozess, gegebenenfalls eine spontane Aufgabe zum Gezeigten und Fragen zu einer Vorerfahrung im Bereich Tanz.

E - Musiktheorie und Gehörbildung

Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (schriftlich und mündlich) einschließlich eines Gehörtests.

Anforderungen im schriftlichen Prüfungsteil (ca. 60 Minuten):

  • Notieren von Melodien aus dem Gedächtnis
  • Fortsetzen von vorgegebenen Melodien
  • Finden einer Melodie zu einem gegebenen Text
  • Notieren von einstimmigen und leichten zweistimmigen Melodiediktaten sowie von Rhythmusdiktaten
  • Bilden von sämtlichen Dreiklängen und Septakkorden samt Umkehrungen (speziell Subdominantquintsextakkord und Dominantseptakkord)
  • Erkennen und Aufschreiben von einfachen Generalbassbezifferungen sowie von Harmoniefunktionen und Harmoniestufen im musikalischen Zusammenhang

Anforderungen im mündlichen Prüfungsteil (5-10 Minuten):

  • Blattsingen
  • Hören und Benennen von Intervallen und einfachen Akkordfolgen
  • Nachsingen von Dreiklängen (in Umkehrungen) und Dominantseptakkorden (nur in der Grundstellung)
  • Hören von Harmoniestufen und dissonanten Nebennoten
  • Erweiterte Kadenz in Dur und Moll in zwei verschiedenen Tonarten (an Klavier oder Gitarre)

Ein Prüfungsbeispiel sowie weitere Hilfen zur Vorbereitung finden Sie HIER.

F - Feststellung der Deutschkenntnisse

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens B2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B bis F (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen.
Die Wiederholung der Teilprüfungen bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.

Termine & zeitlicher Ablauf

Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden. 
Zeitlicher Ablauf:

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben vollständig)
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Juli
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Abweichende Prüfungsmethode

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter: Internationales

Die Masterprüfung (= der Masterabschluss) besteht aus folgenden Teilen:

  • Positiver Abschluss der Lehrveranstaltungen und Prüfungen aller Module - die detaillierte Beschreibung der jeweiligen Modulabschlüsse ist in den Modulbeschreibungen (Curriculum, Anhang 3) festgelegt
  • Erstellung einer wissenschaftlichen Masterarbeit (Curriculum, § 8)
  • Kommissionelle Modulabschlussprüfung Kolloquium Masterarbeit
  • Kommissionelle Modulabschlussprüfung Fachdidaktik/Lehrpraxis EMBP
  • Kommissionelle Modulabschlussprüfung Projektpräsentation: Durchführung und Präsentation eines Projekts im Rahmen des Moduls 5 (Projektmodul/Masterarbeit)
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