Gesang (Konzertfach)

Das Bachelorstudium Gesang ist eine umfassende stimmliche und musikalische Ausbildung sowie Grundunterricht in Schauspiel und musikdramatischer Darstellung. Studierende können nach Abschluss des Studiums ihr Studium in einem von drei weiterführenden Masterstudien (Gesang, Lied & Oratorium, Oper & Musiktheater) fortsetzen.
Department für Gesang
+43 676 88122 451
elke.walter@moz.ac.at
+43 676 88122 375
susanne.krabath@moz.ac.at
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
8 Semester / 240 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldefrist
ab Februar jeden Jahres
zu den Terminen
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
Downloads
Studium & Berufsfelder
Ziel des Bachelorstudiums ist die praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Berufsvorbildung für eine Tätigkeit als Sänger*in in allen zur Verfügung stehenden Berufsfeldern.
Allgemeine Studieninformationen
Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Studiums:
- ihr Instrument, die Stimme, souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
- in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
- sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen
- in der Lage sein, professionell solistisch und im Ensemble aufzutreten
- umfassende Kenntnisse über Stilistik und Repertoire besitzen
- Einblicke in die Literatur und die Aufführungspraxis Neuer und Alter Musik erhalten haben
- umfassende musiktheoretische und musikwissenschaftliche Kenntnisse erworben haben und diese praktisch anwenden können
- die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
- durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln
Das achtsemestrige Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Bachelorstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters. Selbiges gilt für Musikalische Einstudierung (KE). Musikalische Einstudierung kann ausschließlich in Kombination mit ZKF belegt werden.
Voraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiums (BA) ist die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich.
ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Aufbau der Zulassungsprüfung
Innerhalb der Zulassungsprüfung sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:
A - Vorsingen zur Feststellung der künstlerischen Eignung
erster Durchgang:
- verpflichtend für alle
- Vorsingen eines selbstgewählten und eventuell von der Kommission ausgesuchten Stückes
- vorzubereiten sind fünf Gesangsstücke (Lieder und Arien aus Opern und Oratorien) unterschiedlicher Stilepochen und in verschiedenen Sprachen, davon mindestens ein Stück in deutscher und ein Stück in italienischer Sprache sowie ein Rezitativ
- Das Programm ist auswendig vorzutragen (bis auf die Oratorien).
- nach positivem Antreten Teilnahme an den Prüfungen B, C und gegebenenfalls D
zweiter Durchgang:
- für alle, die den ersten Durchgang positiv abgeschlossen und an den Teilprüfungen teilgenommen haben
- Vorsingen eines selbstgewählten und eventuell weiterer von der Kommission ausgesuchter Stücke
- Zudem ist die Rezitation eines frei gewählten Textes in deutscher Sprache oder Erstsprache vorzubereiten.
Gegebenenfalls erfolgt ein Interview mit der Prüfungskommission (Gespräch zu Motivation, Hintergrund, Vorstudien, Erwartungen bzw. Berufsperspektiven).
B - Musiktheorie & Gehörbildung
Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (schriftlich und mündlich) einschließlich eines Gehörtests.
Anforderungen im schriftlichen Prüfungsteil (ca. 60 Minuten):
- Notieren von Melodien aus dem Gedächtnis
- Fortsetzen von vorgegebenen Melodien
- Finden einer Melodie zu einem gegebenen Text
- Notieren von einstimmigen und leichten zweistimmigen Melodiediktaten sowie von Rhythmusdiktaten
- Bilden von sämtlichen Dreiklängen und Septakkorden samt Umkehrungen (speziell Subdominantquintsextakkord und Dominantseptakkord)
- Erkennen und Aufschreiben von einfachen Generalbassbezifferungen sowie von Harmoniefunktionen und Harmoniestufen im musikalischen Zusammenhang
Anforderungen im mündlichen Prüfungsteil (5-10 Minuten):
- Blattsingen
- Hören und Benennen von Intervallen und einfachen Akkordfolgen
- Nachsingen von Dreiklängen (in Umkehrungen) und Dominantseptakkorden (nur in der Grundstellung)
- Hören von Harmoniestufen und dissonanten Nebennoten
- Erweiterte Kadenz in Dur und Moll in zwei verschiedenen Tonarten (an Klavier oder Gitarre)
Ein Prüfungsbeispiel sowie weitere Hilfen zur Vorbereitung finden Sie HIER.
C - Prüfung elementaren Klavierspiels
Vorspiel in einer Dauer von ca. 10 Minuten. Das Programm hat aus zwei Stücken verschiedenen Stils zu bestehen im Schwierigkeitsgrad ab:
- J.S. Bach: Notenbüchlein für Anna Magdalena
- J. Haydn: Sonaten C-Dur, G-Dur oder F-Dur (HOB: XVI: 7, 8 und 9)
- R. Schumann: Album für die Jugend, Op. 68
D - Feststellung der Deutschkenntnisse
- erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B-D (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen. Die Wiederholung der Teilprüfungen A-C bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.
Termine & zeitlicher Ablauf
Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden.
Zeitlicher Ablauf:
- Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
(ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben vollständig) - Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
- bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
- Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist
Abweichende Prüfungsmethode
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 5 und 6 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
- Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
- Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
- Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
- Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
- Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter Internationales.
Noch Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: