Schiedskommission

Zu den Aufgaben der Schiedskommission gehört die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität. Die Schiedskommission hat bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Alle Organe und Angehörigen der Universität sind nach § 43 UG verpflichtet, den Mitgliedern der Schiedskommission Auskünfte in der Sache zu erteilen und an Kontaktgesprächen teilzunehmen.

Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen und Leistungsbeurteilungen fallen nicht in die Zuständigkeit der Schiedskommission. Sie ist daher nicht berufen, z. B in Studienrechtsangelegenheiten (gemäß UG 2002 und der Satzung der Universität Mozarteum), Habilitations- oder Dienstrechtsverfahren zu intervenieren.

Darüber hinaus entscheidet die Schiedskommission über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts durch die Entscheidung eines Universitätsorgans. Kann kein Einvernehmen zwischen den Beteiligten erzielt werden, so entscheidet die Schiedskommission in bestimmten Fällen (– Begründung, wesentliche Veränderung oder Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses –) mit Bescheid. Die Rechtsauffassung der Schiedskommission bindet das für die Personalentscheidung zuständige Universitätsorgan; allerdings können sowohl der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen als auch das betroffene Universitätsorgan gegen den Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben.

Anlaufstelle für Anträge an die Schiedskommission ist die Geschäftsstelle der Schieds¬kommission (Schrannengasse 10a). Anträge müssen in Schriftform eingebracht und ausführlich begründet sein. Für Studierende wird im Rechtsreferat der Hochschülerschaft Unterstützung und Beratung bei Formulierung des Anliegens und Antragstellung angeboten.


Vorsitzende:

  • Mag.a Eva Hager-Forstenlechner

Stv. Vorsitzender:

  • Univ.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten

weitere Mitglieder:

  • Hofrat i.R. Prof. Dr. Reinhard Larcher
  • Mag.a Gertraud Steinkogler-Wurzinger
  • Dr. Johannes Honsig-Erlenburg
  • Mag.a Alexandra Schmidt

Ersatzmitglieder:

  • A.o. Univ.-Prof. i.R. Dr. iur. Gerhard Pirklbauer
  • Mag.a Hildegard Schreckeis-Nägele
  • Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Friedrich Glasl
  • Univ.-Prof.in Dr.in Monika Oebelsberger
  • Dr. Thomas Bodmer
  • A.o. Univ.-Prof. Cordelia Höfer-Teutsch