Universitätsrat

Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der drei leitenden Kollegialorgane der Universität Mozarteum Salzburg. Seine Mitglieder dürfen weder Universitätsangehörige noch Bedienstete der Universität und ebensowenig Bedienstete des für Universitätsangelegenheiten zuständigen Bundesministeriums sein.

Je zwei seiner fünf Mitglieder werden vom Senat der Universität Mozarteum gewählt bzw. von der Bundesregierung (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) nominiert. Diese vier Mitglieder bestellen im Rahmen der konstituierenden Sitzung einvernehmlich das fünfte Mitglied des Universitätsrates, dessen Funktionsperiode auf jeweils fünf Jahre begrenzt ist.

Zu den Hauptaufgaben des Universitätsrat gehören die Wahl des*r Rektor*in und die Wahl der Vizerektor*innen. Er ist zuständig für die Genehmigung des Entwicklungsplans und des Organisationsplans. Die Aufgaben des Universitätsrates sind in §21 des Universitätsgesetzes 2002 geregelt.

Mitglieder des Universitätsrats
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News

  • Illustration einer Trompete
    7.6.2023
    Neuer Universitätsrat der Universität Mozarteum Salzburg komplett 

    Der Universitätsrat der Universität Mozarteum für die Funktionsperiode 2023 bis 2028 ist nun vollständig. Durch den Senat der Universität Mozarteum wurden Thomas Rietschel, M.A. und Sarah Wedl-Wilson, MA (Cantab) gewählt. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bestellte Mag.a Silvia Grünberger und Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Rosa Reitsamer in das Gremium. Die vier nominierten Mitglieder wählten als fünftes Mitglied Em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karlheinz Töchterle, der im Mai auch zum Vorsitzenden des Kollegialorganes gewählt wurde. Die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden fiel auf Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Rosa Reitsamer.

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