Stellungnahme der SOMA zum Entwurf einer „School of Education“
Die School of Music and Arts Education der Universität Mozarteum Salzburg (SOMA) begrüßt grundsätzlich Initiativen zur Weiterentwicklung der Lehrer*innenbildung in Österreich. Der vorliegende Entwurf zur Einrichtung einer „School of Education“ des Bundesministeriums für Bildung wirft jedoch aus Sicht einer Kunstuniversität inhaltliche, strukturelle und bildungspolitische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Professionalisierung von Lehrkräften in den künstlerischen Fächern.
Stand 22.5.2026
1. Praxisnahe Professionalisierung und bestehende Strukturen
Die Lehramtsstudien in den künstlerischen Fächern sind an Kunstuniversitäten seit jeher eng mit künstlerischer Praxis und schulischer Realität verbunden.
Dies zeigt sich in den unterschiedlichen Unterrichtsfächern:
- · umfangreicher instrumentaler und vokaler Praxis (z. B. Gesang, Klavier, Gitarre, Hauptfachunterricht) im Unterrichtsfach Musik,
- · fachlich supervidierter Entwicklung bildnerischer und gestalterischer Praxis in professionell ausgestatteten Atelier- und Studiobereichen in den Unterrichtsfächern Kunst und Gestaltung sowie Technik und Design,
- · kontinuierlicher Anwendung fachdidaktischer Inhalte,
- · frühzeitiger und begleiteter Schulpraxis.
Diese enge Verzahnung von Praxis, künstlerischer Entwicklung und pädagogischer Reflexion stellt einen wesentlichen Qualitätsfaktor dar, der durch neue institutionelle Parallelstrukturen nicht verbessert, sondern potenziell geschwächt wird.
2. Unzureichende Ressourcenlage an Pädagogischen Hochschulen
Aus der Perspektive der künstlerischen Unterrichtsfächer ist festzuhalten, dass die vorhandenen Ressourcen an Pädagogischen Hochschulen vielfach nicht ausreichen, um eine qualitativ gleichwertige Lehrer*innenbildung sicherzustellen.
Dies betrifft insbesondere:
- · fehlende bzw. unzureichend ausgestattete Atelier-, Werkstatt-, Proben- und Aufführungsräume,
- · mangelnde Instrumentenausstattung sowie technische Geräte und Werkstattzugänge,
- · begrenzte Verfügbarkeit hochqualifizierter künstlerischer Lehrender.
Eine Verlagerung oder stärkere Bündelung der Lehrer*innenbildung in diesen Kontext würde daher nicht zu einer Qualitätssteigerung führen.
3. Notwendige Einheit von künstlerischer und pädagogischer Kompetenz
Pädagogische Kompetenz ist im Bereich der Künste untrennbar mit fachlicher und künstlerischer Exzellenz verbunden.
Künstlerische Kompetenz kann ausschließlich im künstlerischen Kontext entwickelt werden. Kunstuniversitäten bieten hierfür einen einzigartigen „Kunstraum“, in dem
- · künstlerische Entwicklung kontinuierlich begleitet wird,
- · Vermittlungskompetenzen implizit im künstlerischen Tun entstehen,
- · diese Kompetenzen anschließend explizit reflektiert werden können.
Die Trennung von künstlerischer Ausbildung und pädagogischer Ausbildung widerspricht daher der Logik und Praxis künstlerischer Bildungsprozesse.
4. Vermeidung von Doppelstrukturen und Sicherung von Synergien
Die künstlerische Lehrer*innenbildung ist an Kunstuniversitäten eng mit anderen pädagogisch orientierten Studien (z. B. Instrumental- und Gesangspädagogik, Elementare Musik- und Tanzpädagogik, Applied Theatre) verzahnt.
Diese bestehenden Strukturen ermöglichen:
- · erhebliche Synergieeffekte in Lehre und Infrastruktur,
- · eine effiziente Nutzung von Ressourcen,
- · eine inhaltlich kohärente Professionalisierung.
Der Aufbau paralleler Strukturen im Rahmen neuer Einrichtungen würde diese Vorteile aufheben und zu kostenintensiven Doppelausstattungen führen, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu generieren.
5. Bedeutung universitärer Autonomie
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen liegt in ihrer institutionellen Stellung:
- · Universitäten verfügen über Autonomie in Forschung und Lehre,
- · Pädagogische Hochschulen sind nachgereihte Dienststellen des Ministeriums.
Diese Autonomie sichert, dass Inhalte der Lehre nicht unmittelbar bildungspolitischen Steuerungslogiken unterliegen, sondern wissenschaftlichen und künstlerischen Qualitätskriterien folgen.
Gerade in der Lehrer*innenbildung ist diese Unabhängigkeit zentral, um langfristige Bildungsziele über kurzfristige politische Prioritäten zu stellen.
6. Lehrer*innenbildung als universitäre Bildung – mehr als Ausbildung
Lehrer*innenbildung darf nicht auf reine Berufsausbildung reduziert werden.
Universitäre Bildung zeichnet sich aus durch:
- · forschungsgeleitete Lehre,
- · kunstpraxisorientierte Entwicklung (als Äquivalent zur forschungsgeleiteten Lehre im künstlerischen Bereich),
- · die Förderung von kritischem Denken und Allgemeinbildung.
Der Entwurf birgt die Gefahr einer weiteren „Verschulung“ der Lehrer*innenbildung, die zu einer Verengung von Bildungsprozessen führen könnte.
7. Inter- und transdisziplinäre Potenziale der Kunstuniversitäten
Kunstuniversitäten sind Orte, an denen unterschiedliche Kunstformen (musikalisch, darstellend, bildnerisch, gestalterisch) eng miteinander verschränkt werden.
Diese inter- und transdisziplinären Ansätze sind:
- · bereits etabliert und erprobt,
- · zentral für eine zeitgemäße künstlerische Bildung,
- · besonders wertvoll für die schulische Praxis.
Ein Herauslösen einzelner Elemente aus diesem Umfeld würde diese Potenziale erheblich schwächen.
8. Effizienz durch Kompetenzbündelung bleibt an Kunstuniversitäten gesichert
Die bestehenden Strukturen an Kunstuniversitäten stellen bereits eine effektive Bündelung von Kompetenzen dar.
Eine zusätzliche Institutionalisierung im Sinne einer „School of Education“ würde:
- · keine substanzielle Effizienzsteigerung bringen,
- · jedoch administrative und finanzielle Mehrbelastungen verursachen.
Zusammenfassung
Aus Sicht der SOMA – School of Music and Arts Education der Universität Mozarteum Salzburg ist festzuhalten:
- · Die Qualität der Lehrer*innenbildung in den künstlerischen Fächern basiert wesentlich auf der Einheit von künstlerischer Praxis, fachdidaktischer Expertise und pädagogischer Reflexion.
- · Kunstuniversitäten bieten hierfür den einzig geeigneten strukturellen und inhaltlichen Rahmen.
- · Der Aufbau neuer institutioneller Strukturen birgt die Gefahr von Doppelgleisigkeiten, Qualitätsverlusten und einer Verschulung des Studiums.
- · Die bestehende Autonomie und die forschungs- bzw. kunstpraxisorientierte Lehre sind zentrale Voraussetzungen für nachhaltige Lehrer*innenbildung.
Wir plädieren daher nachdrücklich dafür, die bestehenden Strukturen an Kunstuniversitäten zu stärken und weiterzuentwickeln, anstatt parallele Systeme zu etablieren.