Violine

Bachelor Instrumentalstudium
BA
Sinfoniekonzert Max Schlereth Saal Oktober 2023 | © Michael Klimt

Im Bachelorstudium Violine steht die Entwicklung des eigenen Ausdrucks, die künstlerische Reife und Selbständigkeit und die souveräne, professionelle Beherrschung des Instruments an erster Stelle. Studierende erhalten im Unterricht im Hauptfach, in Kammermusik- und Theoriekursen eine hervorragende Berufsvorbildung auf internationalem Niveau. 

 

Allgemeine Studieninformationen

Das Studium orientiert sich sowohl am aktuellen Stand der Entwicklung und Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften. Ziel des Instrumentalstudiums ist die praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Berufsvorbildung für folgende sich den Studierenden anbietende Felder:

  • Solist*in
  • Kammermusiker*in
  • Orchestermusiker*in (beispielsweise im Kammer-, Opern- und Symphonieorchester, Orchester und Ensembles für zeitgenössische Musik, Orchester und Ensembles für historische Instrumente)
  • Freischaffende*r Künstler*in

Ziele des Bachelorstudiums Instrumental an der Universität Mozarteum sind künstlerische Reife und Selbständigkeit, Fähigkeit zu kritischer Reflexion und Selbstevaluierung, künstlerische und wissenschaftliche Befähigung zur Erschließung von musikalischen Kunstwerken aller Epochen, Befähigung zur Berufsausübung sowie Befähigung, künstlerische, pädagogische und organisatorische Aufgaben innerhalb des kulturellen Lebens zu erfüllen.

Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Bachelorstudiums:

  • Ihr Instrument souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
  • in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
  • sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen
  • in der Lage sein, professionell im Orchester/Ensemble zu musizieren
  • in der Lage sein, die Arbeit in einer Kammermusikformation bzw. in einem Ensemble mit Teamgeist künstlerisch konstruktiv mitzugestalten
  • umfassende Kenntnisse über verschiedene Spieltechniken erlangt haben
  • umfassende Kenntnisse der Orchesterliteratur und Beherrschung der relevanten Orchesterstellen und der solistischen und kammermusikalischen Literatur verschiedener Epochen erlangt haben
  • grundlegende Kenntnisse über Stilistik und Repertoire besitzen
  • Einblicke in die Literatur und Aufführungspraxis Alter und Neuer Musik erhalten haben
  • umfassende musiktheoretische und musikwissenschaftliche Kenntnisse erworben haben und diese praktisch anwenden können
  • die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
  • audiovisuelle Medien für Selbstpräsentationen (wie Wettbewerbseinreichungen, Demoaufnahmen, Internetauftritte etc.) einsetzen können
  • Einblicke in die Bereiche zur physischen und mentalen Gesunderhaltung, zum Selbstmanagement und zur Optimierung der Leistungsfähigkeit erhalten haben
  • durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln

Das achtsemestrige Bachelorstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.

Das Bachelorstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.

Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind. 

Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:

Link zum Semesterplan

Voraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiums (BA) ist die bestandene Zulassungsprüfung. Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus verschiedenen Teilprüfungen. Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.

Matura/Abitur ist nicht notwendig.

ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben! 

Studierenden des Bachelorstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 5 und 6 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter Internationales.

Informationen zum Zulassungsverfahren

Voraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiums (BA) ist die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der auch ein Bewerbungsvideo eingereicht werden muss. Bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung. Diese findet vor Ort in Salzburg statt.

ACHTUNG:

  • Die Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt erst nach Bewerbungsschluss und kann 4-6 Wochen dauern!
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Auf Grundlage der eingesendeten Bewerbungsvideos wird von der Prüfungskommission eine Auswahl getroffen. Die ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen, die aus mehreren Teilprüfungen besteht.

Die Anmeldung erfolgt über das Bewerbungsportal [Link]. 
Dort ist zunächst ein Bewerbungsaccount zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass die automatische E-Mail zur Aktivierung des Accounts häufig im Spam-Ordner zu finden ist. Kontrollieren Sie also bitte, ob Sie die E-Mail dort erhalten haben. Sollte es dennoch Probleme bei der Aktivierung des Accounts geben, wenden Sie sich bitte an studieninfo@moz.ac.at

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind. Sollten sich Änderungen ergeben, so aktualisieren Sie Ihr Profil bitte selbstständig.

Anhand der eingesendeten Videos wird durch die Prüfungskommission eine Vorauswahl getroffen. 
Folgender Auszug aus dem Prüfungsprogramm BA Violine ist auf einer Videoplattform nach Wahl hochzuladen:

  • erster Satz eines großen Violinkonzertes ab Beethoven bis Reprise inkl. Kadenz
  • zweiter Satz eines Mozart-Konzertes inkl. Kadenz
  • Bach: ein Satz aus einer Sonate oder Partita

Wichtige Informationen zum Video-Upload sind HIER zu finden, ebenso die Datenschutzinformationen. Die dort genannten Vorgaben sind dringend zu beachten!

Das vorgelegte Programm hat grundsätzlich repräsentative Stücke aus mehreren Stilen oder Epochen für das jeweilige Instrument zu enthalten, die der technischen und stilistischen Vielfalt Rechnung tragen. Konzerte, Solostücke und Capricen müssen auswendig vorgetragen werden (Ausnahme für Werke der Moderne und zeitgenössische Werke nach Rücksprache mit der Prüfungskommission). Folgende Werke sind vorzubereiten:

  • eine anspruchsvolle Etüde (ab Kreutzer)
  • zwei Sätze unterschiedlichen Charakters aus einer Solosonate oder -partita von Bach
  • zwei unterschiedliche Sätze aus einer Sonate
  • erster Satz eines romantischen Violinkonzertes bis Reprise inkl. Kadenz

Ein*e erfahrene*r Korrepetitor*in steht während der Prüfung zur Verfügung, Verständigungsproben sind leider nicht möglich. Notenmaterial muss selbst mitgebracht werden!

Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (schriftlich und mündlich) einschließlich eines Gehörtests.

Anforderungen im schriftlichen Prüfungsteil (ca. 60 Minuten):

  • Notieren von Melodien aus dem Gedächtnis
  • Fortsetzen von vorgegebenen Melodien
  • Finden einer Melodie zu einem gegebenen Text
  • Notieren von einstimmigen und leichten zweistimmigen Melodiediktaten sowie von Rhythmusdiktaten
  • Bilden von sämtlichen Dreiklängen und Septakkorden samt Umkehrungen (speziell Subdominantquintsextakkord und Dominantseptakkord)
  • Erkennen und Aufschreiben von einfachen Generalbassbezifferungen sowie von Harmoniefunktionen und Harmoniestufen im musikalischen Zusammenhang

Anforderungen im mündlichen Prüfungsteil (5-10 Minuten):

  • Blattsingen
  • Hören und Benennen von Intervallen und einfachen Akkordfolgen
  • Nachsingen von Dreiklängen (in Umkehrungen) und Dominantseptakkorden (nur in der Grundstellung)
  • Hören von Harmoniestufen und dissonanten Nebennoten
  • Erweiterte Kadenz in Dur und Moll in zwei verschiedenen Tonarten (an Klavier oder Gitarre)

Ein Prüfungsbeispiel sowie weitere Hilfen zur Vorbereitung finden Sie HIER.

Vorspiel in einer Dauer von ca. 10 Minuten. Das Programm hat aus zwei Stücken verschiedenen Stils zu bestehen im Schwierigkeitsgrad ab:

  • J.S. Bach: Notenbüchlein für Anna Magdalena
  • J. Haydn: Sonaten C-Dur, G-Dur oder F-Dur (HOB: XVI: 7, 8 und 9)
  • R. Schumann: Album für die Jugend, Op. 68

Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zur Einschreibung Deutschkenntnisse vorweisen.

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zu den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Termine 2024 hier

Gesamtübersicht aller aktuellen Prüfungstermine hier

Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B-D (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen. Die Wiederholung der Teilprüfungen A-C bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.

Ablauf des Verfahrens:

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig, inklusive Video!)
  • bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

Personen
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