Harfe

Master Instrumentalstudium
MA
Bild schwarz-weiß, Details von einer Frau an einer Harfe | © Fabian Schober

Das Masterstudium Harfe befähigt Studierende, ihr Instrument in Perfektion zu beherrschen und sich in Interpretationen musikalischer Werke aus diversen Stilrichtungen auf hohem künstlerischem Niveau eigenständig auszudrücken. Mit Fokus auf die vielfältigen Facetten des Instruments - von Solo-Harfenrepertoire bis hin zu Kammermusik und Orchesterrepertoire - steht die Entwicklung des individuellen Talents im Vordergrund.

 

Allgemeine Studieninformationen

Der Fokus liegt auf praxisorientierter Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von fachlich in Frage kommenden Bachelorstudien. Das Instrumentalstudium befähigt zur Berufsausübung für folgende sich den Studierenden anbietende Felder:

  • Solist*in
  • Kammermusiker*in
  • Orchestermusiker*in (beispielsweise im Kammer-, Opern- und Symphonieorchester, Orchester und Ensembles für zeitgenössische Musik, Orchester und Ensembles für historische Instrumente)
  • Freischaffende*r Künstler*in

Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums:

  • Ihr Instrument auf höchstem Niveau souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
  • in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
  • sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen
  • in der Lage sein, professionell im Orchester/Ensemble zu musizieren
  • in der Lage sein, die Arbeit in einer Kammermusikformation bzw. in einem Ensemble mit Teamgeist künstlerisch konstruktiv mitzugestalten
  • vertiefte Kenntnisse über verschiedene Spieltechniken erlangt haben
  • vertiefte Kenntnisse der Orchesterliteratur und Beherrschung der relevanten Orchesterstellen erworben haben
  • vertiefte Kenntnisse und Beherrschung der solistischen und kammermusikalischen Literatur verschiedener Epochen erlangt haben
  • vertiefte Kenntnisse über Stilistik und Repertoire besitzen
  • wissenschaftliche Arbeitstechniken beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
  • audiovisuelle Medien für Selbstpräsentationen (Wettbewerbseinreichungen, Demoaufnahmen, Internetauftritte etc.) einsetzen können
  • Einblicke in die Bereiche zur physischen und mentalen Gesunderhaltung, zum Selbstmanagement und zur Optimierung der Leistungsfähigkeit erhalten haben
  • durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln

Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.

Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.

Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind. 

Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:

Link zum Semesterplan

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung.  Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.

ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben! 

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter: Internationales

Informationen zum Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente sowie ein Bewerbungsvideo hochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen und positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

ACHTUNG:

  • Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums und die Bewertung des Videos kann bis zu 6 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Auf Grundlage der eingesendeten Bewerbungsvideos wird von der Prüfungskommission eine Auswahl getroffen. Die ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.

Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig: 

  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.
  • Bewerbungsvideo

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden, das Video wird als Link eingetragen.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
    Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen. 

 

Die Anmeldung erfolgt über das Bewerbungsportal [Link]. 
Dort ist zunächst ein Bewerbungsaccount zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass die automatische E-Mail zur Aktivierung des Accounts häufig im Spam-Ordner zu finden ist. Kontrollieren Sie also bitte, ob Sie die E-Mail dort erhalten haben. Sollte es dennoch Probleme bei der Aktivierung des Accounts geben, wenden Sie sich bitte an studieninfo@moz.ac.at

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind. Sollten sich Änderungen ergeben, so aktualisieren Sie Ihr Profil bitte selbstständig.

Anhand der eingesendeten Videos wird durch die Prüfungskommission eine Vorauswahl getroffen. Folgender Auszug aus dem Prüfungsprogramm MA Harfe ist auf einer Videoplattform nach Wahl hochzuladen:

  • eine Kadenz aus der folgenden Liste:
    Britten: Young Person's Guide to the Orchestra, Donizetti: Lucia di Lammermoor, Ravel: Tzigane, Smetana: Vysherad, Tschaikovsky: Schwanensee
  • eine Orchesterstelle aus der folgenden Liste:
    Berlioz: Symphonie Fantastique – Harfe 1 (Anfang bis Ziffer 35), Ravel: Alborada del Gracioso – Harfe 1 (Anfang bis Ziffer 9, 1 Takt vor Ziffer 16 bis Ziffer 17, 1 Takt vor Ziffer 21 bis Ziffer 22, Ziffer 27 bis Schluss), Strauss: Ein Heldenleben – Harfe 1 (5 Takte nach Ziffer 79 bis Schluss), Stravinsky: Symphonie in drei Sätzen (Satz 2), Wagner: Tannhäuser Akt 1 (2 Takte vor Lied des Tannhäuser bis Ende der ersten Strophe)
  • zwei anspruchsvolle Solostücke aus unterschiedlichen Stilepochen (Klassik, Romantik, Impressionismus, Moderne), die auswendig vorgetragen werden müssen (Ausschnitte, ca. 10 Minuten)

Wichtige Informationen zum Video-Upload sind HIER zu finden, ebenso die Datenschutzinformationen. Die dort genannten Vorgaben sind dringend zu beachten!

Das vorgelegte Programm hat repräsentative Stücke aus mehreren Stilen oder Epochen für das jeweilige Instrument zu enthalten, die der technischen und stilistischen Vielfalt Rechnung tragen. Konzerte, Solostücke und Capricen müssen auswendig vorgetragen werden (Ausnahme für Werke der Moderne und zeitgenössische Werke nach Rücksprache mit der Prüfungskommission). Folgende Werke sind vorzubereiten:

  • ein kurzes Pflichtstück, das vier Wochen vor der Zulassungsprüfung bekannt gegeben wird
  • eine Kadenz aus der folgenden Liste:
    Britten: Young Person's Guide to the Orchestra, Donizetti: Lucia di Lammermoor, Ravel: Tzigane, Smetana: Vysherad, Tschaikovsky: Schwanensee
  • eine Orchesterstelle aus der folgenden Liste:
    Berlioz: Symphonie Fantastique – Harfe 1 (Anfang bis Ziffer 35), Ravel: Alborada del Gracioso – Harfe 1 (Anfang bis Ziffer 9, 1 Takt vor Ziffer 16 bis Ziffer 17, 1 Takt vor Ziffer 21 bis Ziffer 22, Ziffer 27 bis Schluss), Strauss: Ein Heldenleben – Harfe 1 (5 Takte nach Ziffer 79 bis Schluss), Stravinsky: Symphonie in drei Sätzen (Satz 2), Wagner: Tannhäuser Akt 1 (2 Takte vor Lied des Tannhäuser bis Ende der ersten Strophe)
  • drei anspruchsvolle Solostücke aus unterschiedlichen Stilepochen (Klassik, Romantik, Impressionismus, Moderne), die auswendig vorgetragen werden müssen

Eine Harfe steht im Prüfungszimmer zur Verfügung.

Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zum Ende des 2. Semester Deutschkenntnisse nachweisen.

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 bis Ende des 2. Semesters (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zu den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Termine 2024 hier

Gesamtübersicht aller aktuellen Prüfungstermine hier

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig, inklusive Video!)
  • bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

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    Im eindrucksvollen Ambiente von Schloss Leopoldskron fand Anfang April das Konzert der Stipendiat*innen des neuen Ensemblestipendiums "A (one-year) Start Up for Ensemble(s)" statt. In Kooperation mit der "The International Society of Mozarteum University Salzburg" werden über 44.000 Euro für Studierende und Absolvent*innen der Universität Mozarteum Salzburg bereitgestellt.

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