Blasorchesterleitung

Übersicht
Das Masterstudium befähigt die Absolvent*innen zur künstlerischen Leitung musikalischer Ensembles aller Arten, wobei die Leitung von Bläserensembles und -orchestern einen besonderen Schwerpunkt der Ausbildung bildet. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Ausbildung im Bereich Instrumentation und Arrangement dar.
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldefrist
ab Februar jeden Jahres
zu den Terminen
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
Downloads
Allgemeine Studieninformationen
Ziel des Masterstudiums ist die praxisorientierte Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von fachlich in Frage kommenden Bachelorstudien und befähigt zur Berufsausübung für
folgende sich den Studierenden anbietende Felder:
- Leitung von Blasorchestern
- Leitung von Ensembles
- Arrangeur*in für Blasensembles / Blasorchester
- Lehrtätigkeit für Blasorchester- und / oder Ensembleleitung
Ferner dient das Studium der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung künstlerischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, beispielsweise im Bereich Instrumentenbau, Kulturmanagement, Musikwissenschaft etc. Weiters soll das Studium zur Persönlichkeitsbildung und Entfaltung sozialer Kompetenzen der Studierenden beitragen. Die Studierenden sollen befähigt werden, künstlerische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wahrzunehmen und mitzugestalten.
Das viersemestrige Masterstudium Blasorchesterleitung ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) bzw. Künstlerischen Unterricht (KU) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE/KU ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters. Selbiges gilt für Klavierauszug Opern- und Oratorienliteratur (KE). Klavierauszug Opern- und Oratorienliteratur kann ausschließlich in Kombination mit ZKF belegt werden.
Die Zulassung zum Masterstudium Blasorchesterleitung setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). Die Zulassung mit einem pädagogischen Abschluss wie Lehramt oder Instrumental- & Gesangspädagogik ist NICHT möglich.
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente geprüft werden. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG:
- Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 4 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
- Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
- BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
- aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
- Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
- offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
- Folgende Studien gelten als zulassungsrelevant: BA Instrumentalstudium (alle Instrumente), BA/Diplom Chordirigieren, BA/Diplom Orchesterdirigieren, BA Instrumental-(Gesangs-)pädagogik (mit Schwerpunkt Blasorchesterleitung), BA/Diplom Lehramt ME/IME (mit Schwerpunkt Blasorchesterleitung), BA/Diplom Lehramt ME und anderes UF (mit ULG Blasorchesterleitung)
- Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.
Form der Dokumente
- Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
- Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
Aufbau der Zulassungsprüfung
Sofern Sie eine Einladung zur Zulassungsprüfung erhalten haben, sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:
A - Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung
Die Prüfung besteht aus der Analyse und dirigentischen Darstellung zweier Werke. Folgendes ist vorzubereiten:
- Analyse und dirigentische Darstellung eines transkribierten Orchesterwerkes entsprechend dem Schwierigkeitsgrad von: Beethoven, L. v., Egmont Ouvertüre / Arr. Esterbauer, A., Verdi, G., La Forza del Destino (Ouvertüre) / Arr. Cesarini, F. Rossini, G., La Gazza Ladra (Ouvertüre) / Arr. Schwarzmann, A. Strauß, J., Kaiserwalzer / Arr. Schwarzmann, A.
- Analyse und dirigentische Darstellung eines Originalwerkes für Blasorchester entsprechend dem Schwierigkeitsgrad von: Gustav Holst, Second Suite for Band; G.F. Händel, Feuerwerksmusik; Fisher Tull, Introit; F. Mendelssohn-Bartholdy, Ouvertüre für Harmoniemusik; Claude T. Smith, Overture on an Early American Folk Hymn; Alfred Reed, Armenische Tänze Teil 1
B - Feststellung der Deutschkenntnisse
- erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 vor Ende des 2. Semesters (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
Termine & zeitlicher Ablauf
Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden.
Zeitlicher Ablauf:
- Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
(ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig!) - bei positiver Prüfung der Unterlagen: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort
- Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
- bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
- Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist
Abweichende Prüfungsmethode
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
- Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
- Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
- Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
- Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
- Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter Internationales.
Noch Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: