
Univ.-Prof.in für Blockflöte
Ziele des Bachelorstudiums Blockflöte sind Künstlerische Reife und Selbständigkeit, Fähigkeit zu kritischer Reflexion und Selbstevaluierung, künstlerische und wissenschaftliche Befähigung zur Erschließung von musikalischen Kunstwerken aller Epochen, Befähigung zur Berufsausübung, Befähigung, künstlerische, pädagogische und organisatorische Aufgaben innerhalb des kulturellen Lebens zu erfüllen.
Department für Blas- & Schlaginstrumente
+43 676 88122 455
maria.schindecker@moz.ac.at
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
8 Semester / 240 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldefrist
ab Februar jeden Jahres
zu den Terminen
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
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Das Studium orientiert sich sowohl am aktuellen Stand der Entwicklung und Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften. Ziel des Instrumentalstudiums ist die praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Berufsvorbildung für folgende sich den Studierenden anbietende Felder:
Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Bachelorstudiums:
Das achtsemestrige Bachelorstudium Blockflöte ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Bachelorstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.
Voraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiums (BA) ist die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der auch ein Bewerbungsvideo eingereicht werden muss. Bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG:
Bewerbungsvideo
Anhand der eingesendeten Videos wird durch die Prüfungskommission eine Vorauswahl getroffen. Folgender Auszug aus dem Prüfungsprogramm BA Blockflöte ist auf einer Videoplattform nach Wahl hochzuladen:
Die Länge der Aufnahme soll 15-20 Minuten betragen.
Wichtige Informationen zum Video-Upload sind HIER zu finden, ebenso die Datenschutzinformationen. Die dort genannten Vorgaben sind dringend zu beachten!
Aufbau der Zulassungsprüfung
Sofern Sie aufgrund Ihres Bewerbungsvideos eine Einladung zur Zulassungsprüfung erhalten haben, sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:
A- Instrumentalvorspiel zur Feststellung der künstlerischen Eignung
Das vorgelegte Programm hat grundsätzlich repräsentative Stücke aus mehreren Stilen oder Epochen für das jeweilige Instrument zu enthalten, die der technischen und stilistischen Vielfalt Rechnung tragen. Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen sind vorzubereiten:
B - Musiktheorie & Gehörbildung
Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (schriftlich und mündlich) einschließlich eines Gehörtests.
Anforderungen im schriftlichen Prüfungsteil (ca. 60 Minuten):
Anforderungen im mündlichen Prüfungsteil (5-10 Minuten):
Ein Prüfungsbeispiel sowie weitere Hilfen zur Vorbereitung finden Sie HIER.
C - Prüfung elementaren Klavier- oder Cembalospiels
Vorspiel in einer Dauer von ca. 10 Minuten. Das Programm hat aus zwei Stücken verschiedenen Stils zu bestehen im Schwierigkeitsgrad ab:
Cembalo:
oder Klavier:
D - Feststellung der Deutschkenntnisse
Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B-D (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen. Die Wiederholung der Teilprüfungen A-C bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.
Termine & zeitlicher Ablauf
Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden.
Zeitlicher Ablauf:
Abweichende Prüfungsmethode
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Studierenden des Bachelorstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 5 und 6 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter: Internationales
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: