
Univ.-Prof.in für Grafik & Malerei / Bildnerische Erziehung / Beauftragte für das Studium der Kunst- und Werkpädagogik Innsbruck
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung vertieft und erweitert fachdidaktische, fachwissenschaftliche und kunstpraktische Kenntnisse. Es bildet damit die Grundlage für die Qualifikation als Lehrer*in der Sekundarstufe. Der Fokus liegt auf dem Sammeln und Reflektieren unterrichtspraktischer Erfahrungen, der Weiterentwicklung der eigenständigen künstlerischen Praxis und dem Beforschen produktiver, rezeptiver und vermittelnder Zugänge zu Kunst, Bildern und Medien.
Department Bildende Künste & Gestaltung, Standort Innsbruck
+43 512 560319 3137
+43 676 88122 441
bildnerische@moz.ac.at
Amraser Str. 4
6020 Innsbruck
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Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldefrist & Mappenabgabe
bis 6. Juni 2023
zu den Terminen
Zulassungsprüfungen
3. Juli 2023 ab 8:30 Uhr
zu den Terminen
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Die vorgesehene Studiendauer des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beträgt 4 Semester. Grundsätzlich sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen, die durch Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer sowie integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung kann mit jedem beliebigen Unterrichtsfach kombiniert werden.
Das Lehrer*innen-Dienstrecht sieht vor, dass Junglehrer*innen innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Bachelorabschluss ein Masterstudium abschließen müssen, um in ein unbefristetes Dienstverhältnis eintreten zu können. Zudem haben Studierende eine einjährige Induktionsphase zu durchlaufen, in der sie regulär unterrichten und von Mentor*innen begleitet werden. Diese Berufspraxis kann direkt nach dem Bachelorstudium absolviert und nach Maßgabe der jeweiligen curricularen Vorgaben sowie der aktuell geltenden Rechtslage (Universitätsgesetz und Hochschulgesetz) als Praktikum im Masterstudium anerkannt werden.
Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) berechtigt zum vollwertigen Einsatz als Lehrer*in für die 5. bis 13. Schulstufe an:
Darüber hinaus ermöglicht die Verzahnung der pädagogischen mit der kunstpraktischen und wissenschaftlichen Ausrichtung eine Reihe beruflicher Laufbahnen. Im engen Zusammenspiel der unterschiedlichen Fachbereiche können im Laufe des Studiums vor allem Kenntnisse und Fertigkeiten im Spannungsfeld von Theorie und Praxis erworben werden. Diese sind für viele professionelle Bereiche von Interesse, insofern sie die Entwicklung einer eigenen künstlerischen, forschenden und vermittelnden Praxis zum Ziel haben.
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird in Kooperation folgender Partnereinrichtungen (Entwicklungsverbund Cluster West) durchgeführt:
Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert und vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen können Probleme des Unterrichts in den Schulen der Sekundarstufe innovativ und kreativ lösen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche bzw. künstlerische Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch adäquat zu bearbeiten. Sie können sich am Fachdiskurs beteiligen, sich selbstständig weiteres fachliches, fachdidaktisches und pädagogisches Wissen aneignen und in ihrer Unterrichtstätigkeit umsetzen.
Link zum Semesterplan
Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-AP). Aus den „Bildungswissenschaftlichen Grundlagen“ sind Module im Umfang von 20 ECTS-AP und in jedem Unterrichtsfach und Spezialisierung Module im Umfang von 25 ECTS-AP zu absolvieren. Von diesen sind in jedem Unterrichtsfach mindestens 5 ECTS-AP der jeweiligen Fachdidaktik zugeordnet. Im den 120 ECTS-AP sind 6,5 ECTS-AP an pädagogisch-praktischen Studienanteilen inkludiert.
Das Modul „Konzeption der Masterarbeit“ umfasst 5 ECTS-AP, die Masterarbeit 22,5 ECTS-AP und die Verteidigung der Masterarbeit 2,5 ECTS-AP. Im Modul „Interdisziplinäre Kompetenzen“ sind 20 ECTS-AP zu absolvieren.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums Lehramt (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund „Cluster West“ oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Sollte die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben sein und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das zuständige Organ der zulassenden Universität berechtigt, zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Leistungsnachweise vorzuschreiben, welche im Verlauf des Masterstudiums zu erbringen sind.
Die Zulassung setzt die Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung voraus. Diese ist von allen Bewerber*innen zu absolvieren, die ihr Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster West abgeschlossen haben.
Für Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, ist außerdem der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 zu erbringen.
Das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Eine Übersicht über die möglichen Unterrichtsfächer findet sich auf der Website des Cluster West.
Die Kombination mit dem Unterrichtsfach Technisches und Textiles Werken ist möglich. Das Zweitfach wird dann an der PH Tirol studiert. Informationen zur zugehörigen künstlerischen Zulassungsprüfung gibt es HIER.
Ansprechperson: Sebastian Goreth
Pädagogische Hochschule Tirol
Pastorstraße 7, 6010 Innsbruck
+43 664 88752214
sebastian.goreth@ph-tirol.ac.at
Die Anmeldung zur künstlerischen Zulassungsprüfung erfolgt über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.
Link zu den Anmeldefristen
Link zu den Prüfungsterminen
Die Anmeldung darf nur für einen Entwicklungsverbund, Mitte (Salzburg) oder West (Innsbruck), erfolgen. Eine Doppelanmeldung an beiden Standorten ist unzulässig und wird abgemeldet.
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
Form der Dokumente
Aufbau der künstlerischen Zulassungsprüfung
Die künstlerische Zulassungsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung und einem Prüfungsgespräch.
Praktische Prüfung am 03.07.2023 ab 8:30 Uhr, ganztägige Arbeitsmöglichkeit:
Prüfungsgespräch:
Über das Ergebnis der Zulassungsprüfung informiert das Studien- und Prüfungsmanagement per E-Mail innerhalb von vier Wochen nach der Zulassungsprüfung. Sollten Bewerber*innen an der Zulassungsprüfung künstlerische Eignung nicht teilnehmen können, müssen sie sich rechtzeitig wieder abmelden.
Ausgewählte Werke Ihrer bisherigen künstlerischen Tätigkeit machen Ihre Interessen, Fähigkeiten und Potentiale sichtbar. Vielfalt in thematischer und technischer Hinsicht ist erwünscht.
Zu beachten ist:
Die Bewerbungsmappe ist bis zum Bewerbungsschluss (6.06.2023) abzugeben!
Vorbereitende Gespräche (Mappenberatung u.a.) können individuell bis 16. Mai 2023 vereinbart und per Videokonferenz abgewickelt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: