Disability & Diversity

Elementare Musik- & Tanzpädagogik - Orff-Institut | © Fabian Schober

Die Universität Mozarteum unterstützt Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vor und während des Studiums: von der Zulassung zum Studium, individuellen Prüfungsmodalitäten und Studienmaterialien über Informationen zu finanziellen Förderungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Hilfe bei baulichen Barrieren bis hin zu Vermittlung bei Problemen mit Studienangelegenheiten.

Behindertenvertrauensperson & Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung 

Claudia Haitzmann
+43 676 88122 337
claudia.haitzmann@moz.ac.at

Stellvertretung
Cornel Gabriel Crisan
+43 676 88122 313
cornel.crisan@moz.ac.at

Behindertenvertrauensperson des allgemeinen Universitätspersonals

In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf begünstigt behinderte Menschen beschäftigt sind, ist eine Behindertenvertrauensperson zu wählen. Behindertenvertrauenspersonen müssen selbst begünstigt behinderte Personen sein. Die Wahl ist nach Möglichkeit gleichzeitig mit der Betriebsratswahl durchzuführen.

Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes über die Durchführung und Anfechtung der Wahl. Wenn sowohl der Gruppe der ArbeiterInnen als auch der Angestellten mindestens fünf behinderte Personen angehören, ist aus jeder Gruppe eine Behindertenvertrauensperson und ein/e StellvertreterIn zu wählen.

Aufgaben der Behindertenvertrauensperson:

  • für die Einhaltung der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sorgen
  • auf die besonderen Bedürfnisse behinderter ArbeitnehmerInnen hinweisen
  • wahrgenommene Mängel dem Betriebsrat und dem/der BetriebsinhaberIn mitteilen
  • an den Sitzungen des Betriebsrates beratend teilnehmen

Der*die Arbeitgeber*in ist verpflichtet, sich mit der Behindertenvertrauensperson zu beraten und ihr die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Behindertenvertrauensperson kann ihn/sie dabei unterstützen, seinen/ihren Fürsorgepflichten nachzukommen.

Abgenommen durch: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Stand vom 20.7.2004

Beauftragte für die Menschen mit Behinderung

  • Beratung und Information von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung
  • Kooperation mit Lehrenden und Einrichtungen der Universität zur Schaffung von behindertengerechten Studien- und Prüfungsbedingungen
  • Mitwirkung bei universitären Gremien und Maßnahmen zum Thema Inklusion
  • Einsatz für und Mitwirkung an einer behindertengerechten Zugänglichkeit und Ausstattung der Gebäude der Universität

Vor dem Studium:

  • Unterstützung bei der persönlichen Zulassung zum Studium. Für betroffene Studieninteressierte können nach einem persönlichen Gespräch für die Zulassungsprüfungen modifizierte Prüfungsmodalitäten festgelegt werden.

Während des Studiums:

  • Beratung bei Fragen in Zusammenhang mit Behinderung / Chronischer Erkrankung und Studium
  • Information zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Vermittlung bei Problemen mit Studienangelegenheiten
  • Hilfe bei baulichen Barrieren
  • Aufbereitete Studienmaterialien für blinde bzw. sehgeschädigte Studierende
  • Individuelle technische und personelle Unterstützung
Personen
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