Startstipendien 2026

12.01.2026
Ausschreibung
Illustration einer Trompete

Die Startstipendien des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Antragstellung

Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen

  • Dotierung

    • Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert.
    • Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
      • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
      • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

    Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

    • Das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet von der Einreichfrist). Bei Künstler:innen ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule gilt das Geburtsdatum, das nach dem 31.12.1990 liegen muss.
  • Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. der Berufseinstieg in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal fünf Jahre.
  • Nicht antragsberechtigt sind
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind;
    • Personen, die bereits ein Startstipendium des BMWKMS (in einer der Sparten) erhalten haben oder für 2026 ein anderes Stipendium des BMWKMS erhalten.

Fördervoraussetzungen

  • Anträge sind vollständig, fristgerecht und ausschließlich für eine der Sparten einzubringen.
  • Im Rahmen des Stipendiums ist an Vorhaben zu arbeiten, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind. Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Vorhaben von Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Studiengängen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
  • Voraussetzung ist die bereits erfolgte Umsetzung erster künstlerischer Vorhaben:
    • Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst: zumindest zwei Ausstellungen
    • Film: veröffentlichte Filmarbeiten
    • Literatur: Veröffentlichungen in Literaturzeitschriften, Anthologien o.ä.
    • Musik und darstellende Kunst: zumindest zwei öffentlich aufgeführte Produktionen
  • Projekte, für die bereits eine Förderung im BMWKMS beantragt wurde, können nicht berücksichtigt werden.

Antragstellung

Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen

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