Christoph Lepschy als Senatsvorsitzender wiedergewählt

01.07.2025
Medieninformation
Christoph Lepschy | © Max Enzinger

In der Senatswahl am 18. Juni 2025 wurden die Mitglieder des Senats der Universität Mozarteum für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2028 gewählt. In der konstituierenden Sitzung vom 27. Juni wurde Univ.-Prof. Christoph Lepschy als Vorsitzender des Senats zum dritten Mal wiedergewählt.

Kontakt
rosa.hintermaier@moz.ac.at

„Ich freue mich sehr über das große Vertrauen der Senatsmitglieder und auf die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit. Vor dem Hintergrund aktueller politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kommt den Universitäten eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Wahrung von akademischer Freiheit jenseits nationalistischer Grenzpolitiken zu. Wir erleben derzeit auch in den demokratisch verfassten Staaten Europas (etwa in Ungarn, der Slowakei und in Serbien) und der USA wie die Freiheit von Wissenschaft und Kunst zunehmend eingeschränkt wird. Daher ist mir die aktive Verteidigung demokratischer Grundwerte als Fundament unserer Arbeit in der Kunst, in der Universität, in der Gesellschaft ein großes Anliegen. Als Senat stehen wir für das Recht auf Partizipation und Mitbestimmung und für eine Universität als öffentlicher Ort gesellschaftlicher Auseinandersetzung.“ Univ.-Prof. Christoph Lepschy


Der Senat ist – mit Rektorat und Universitätsrat – eines der drei Leitungsgremien der Universität und wird als einziges Leitungsorgan von allen Universitätsangehörigen gewählt. Er setzt sich aus neun Vertreter*innen der Professor*innen, vier Vertreter*innen der Lehrenden des Mittelbaus sowie einer*m Vertreter*in der Universitätsangestellten zusammen. Hinzu kommen vier Studierende, die von der Hochschüler*innenschaft in den Senat entsandt werden.

Der Senat hat mit der Genehmigung der Curricula und der Satzung wesentliche inhaltliche Entscheidungskompetenzen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten inne. Daneben nimmt er wichtige Mitbestimmungsaufgaben bei der Wahl des Rektorats und der Wahl des Universitätsrats sowie bei der Erstellung des Entwicklungsplans und des Organisationsplans war. Sämtliche Aufgaben des Senats sind im §25 Universitätsgesetz festgelegt.

Mitglieder des Senats ab 1. Oktober 2025:

Universitätsprofessor*innen 
Univ.-Prof. William Coleman
Univ.-Prof. Dr. Paul Feigelfeld 
Univ.-Prof.in Mag.a Isabel Gabbe
Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Anna Maria Kalcher
Univ.-Prof.in Dr.in Iris Laner
Univ.-Prof. Christoph Lepschy
Univ.-Prof. Gernot Sahler
Univ.-Prof.in Pauliina Tukiainen
Univ.-Prof.in Dr.in Yvonne Wasserlos

Universitätsdozent*innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb 
Priv.-Doz.in Bakk.art Britta Bauer MA 
Ao.Univ.-Prof.in Tünde Kurucz PhD
Maximilian Volbers BA BA MA 
Priv.-Doz. Dario Zingales MA 

Studierende 
Andrea Lienbacher
Leo Mayrhuber
Julia Vogel BA 
Dustin Waskow

Allgemeines Universitätspersonal 
HRin Mag.a Barbara Schwarz-Raminger