Lehramt Musikerziehung - Innsbruck

Master
MEd
Department Musikpädagogik Innsbruck

Das Masterstudium im Unterrichtsfach Musikerziehung bietet ein breites Spektrum an Lehrveranstaltungen, in denen  wichtige theoretische Grundlagen im Umgang mit Musik und deren Vermittlung erlernt werden. Das Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt Musikerziehung im Sekundarbereich (Allgemeinbildung) und der persönlichen Schwerpunktsetzung der Studierenden.

 

Studium & Berufsfelder

Die vorgesehene Studiendauer des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beträgt 4 Semester. Grundsätzlich sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen, die durch Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer sowie integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Musikerziehung kann mit jedem beliebigen Unterrichtsfach kombiniert werden.

Das Lehrer*innen-Dienstrecht sieht vor, dass Junglehrer*innen innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Bachelorabschluss ein Masterstudium abschließen müssen, um in ein unbefristetes Dienstverhältnis eintreten zu können. Zudem haben Studierende eine einjährige Induktionsphase zu durchlaufen, in der sie regulär unterrichten und von Mentor*innen begleitet werden. Diese Berufspraxis kann direkt nach dem Bachelorstudium absolviert und nach Maßgabe der jeweiligen curricularen Vorgaben sowie der aktuell geltenden Rechtslage (Universitätsgesetz und Hochschulgesetz) als Praktikum im Masterstudium anerkannt werden.

Im Masterstudium wird das Fächerangebot mit schulpraktischen Veranstaltungen komplettiert. Eine Schlüsselstellung in einem Prozess zunehmender Individualisierung von Lehrerpersönlichkeiten kommt musikpädagogischen Lehrveranstaltungen zu: Diese fordern einerseits künftige Lehrende heraus, über zentrale Inhalte der Disziplin zu reflektieren (um ggf. darauf aufbauend ein Dissertationsstudium zu verfolgen). Andererseits werden hier auch Brücken zu wesentlichen außerschulischen Institutionen geschlagen, um Partizipation am öffentlichen Musikleben in Produktion und Rezeption als eine wesentliche Facette im Rollenbild der Musiklehrenden zu verdeutlichen.

Das Studium orientiert sich sowohl am Stand der Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften, nimmt Bezug auf die Lehrpläne des Sekundarbereichs (Allgemeinbildung) und die darin enthaltenen allgemeinen und ganzheitlichen Bildungsziele. Im Rahmen des Studiums finden auch Prinzipien wie lernseitige Orientierung, Fragen der Leistungsbeurteilung, rückwärtiges Lerndesign, flexible Differenzierung, Kompetenzorientierung, Diversität sowie Teacher-Leadership Berücksichtigung.

Link zum Semesterplan (folgt)

Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) berechtigt zum vollwertigen Einsatz als Lehrer*in für die 5. bis 13. Schulstufe an:

  • Sonderschulen
  • Mittelschulen (MS)
  • Polytechnischen Schulen (PTS)
  • Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)
  • Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) für allgemeinbildende Fächer

Allgemeine Studieninformationen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird in Kooperation folgender Partnereinrichtungen (Entwicklungsverbund Cluster West) durchgeführt:

  • Kirchliche Pädagogische Hochschule – Edith Stein
  • Pädagogische Hochschule Tirol
  • Pädagogische Hochschule Vorarlberg
  • Universität Innsbruck
  • Universität Mozarteum, Standort Innsbruck

Du solltest…

  • gerne Musik machen
  • dich musikalisch weiterentwickeln wollen und ausdauernd beim Üben sein
  • Freude an der musikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben
  • Begeisterung in der Auseinandersetzung mit Musik mitbringen
  • die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen

Absolvent*innen des Masterstudiums Lehramt Musikerziehung:

  • können zentrale wissenschaftliche Inhalte, Theorien, Entwicklungsperspektiven und Anwendungsbereiche reflektieren, modifizieren und an der Unterrichtspraxis orientieren
  • können, basierend auf ihren Erlebnissen und Erfahrungen als Musizierende, in künstlerischer Hinsicht musikalische Beiträge einordnen und analysieren, sich in unterschiedlichen künstlerischen Ausdrucksformen adäquat ausdrücken und ihren eigenen Beitrag kritisch einschätzen
  • können Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten zwischen den Teildisziplinen des Faches erkennen und Zusammenhänge zwischen wesentlichen Erkenntnissen in den unterschiedlichen Bereichen herstellen
  • können fachspezifische Verfahren und Methoden insbesondere im Bereich der Musikpädagogik situationsgerecht anwenden
  • vermögen fachspezifische Inhalte und Erkenntnisse in einer Form zu erschließen, kommunizieren und dokumentieren bzw. künstlerisch zum Ausdruck zu bringen, die den Konventionen des Fachs entspricht
  • vermögen fachwissenschaftliche Frage- und Problemstellungen eigenständig und in Kooperation zu erkennen und zu bearbeiten
  • können Wege des Lernprozesses in der künstlerischen und wissenschaftlichen Erarbeitung von Fachinhalten darstellen und an den Erfordernissen der Unterrichtspraxis ausrichten
  • können Querverbindungen zwischen Fachinhalten, fachdidaktischen Anliegen und der Schulpraxis herstellen und dies anhand konkreter Aufgabenstellungen dokumentieren

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums Lehramt (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund Cluster West oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Sollte die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben sein und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das zuständige Organ der zulassenden Universität berechtigt, zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Leistungsnachweise vorzuschreiben, welche im Verlauf des Masterstudiums zu erbringen sind.

Die Zulassung setzt die Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch- pädagogischen Reife voraus. Diese ist von allen Bewerber*innen zu absolvieren, die ihr Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster West abgeschlossen haben. 

Für Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, ist außerdem der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen.

Im Rahmen des Masterstudiums Lehramt Musikerziehung müssen Klavier und Gesang sowie ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden, wobei verschiedene Künstlerische Hauptfächer angeboten werden. Als Künstlerische Hauptfächer können alle am Standort angebotenen Instrumente sowie Gesang, Jazz/Pop Gesang sowie Musikleitung gewählt werden. Wird Klavier oder Gesang als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes Instrument erforderlich. Die Instrumentenwahl ist bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung anzugeben.

Das Unterrichtsfach Musikerziehung ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Die Kombination mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung an der Universität Mozarteum (Standort Innsbruck) ist möglich und setzt den Nachweis künstlerischer Leistungen auf zwei Instrumenten im Rahmen einer eigenen Zulassungsprüfung voraus.

Die künstlerische Zulassungsprüfung ist nur zu absolvieren, wenn Sie das Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster West abgeschlossen haben. 

Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt über über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.

Link zu den Anmeldefristen
Link zu den Prüfungsterminen

Die Anmeldung darf nur für einen Entwicklungsverbund, Mitte (für Salzburg und Linz) oder West (für Innsbruck), erfolgen. Eine Mehrfachanmeldung an unterschiedlichen Standorten ist unzulässig und wird abgemeldet.

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Motivationsschreiben (circa eine DIN-A4 Seite)
  • (Abschluss-)Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien
  • ggf. Deutschnachweis

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der künstlerischen Zulassungsprüfung

Es sind Teilprüfungen in folgenden Bereichen zu absolvieren:

  1. Künstlerisches Hauptfach (KHF)
  2. Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2) für alle, deren Erstsprache nicht Deutsch ist

Die Prüfungsanforderungen im KHF orientieren sich sich an den Anforderungen der Bachelorprüfung im Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfach Musikerziehung, am Standort Innsbruck. 
Informationen zu den Deutschnachweisen finden sich HIER.

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Univ.-Prof. für Klavier & Klavierdidaktik / Kooperationsbeauftragter IGP mit dem Tiroler Landeskonservatorium

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