Lehramt Musikerziehung - Innsbruck

Bachelor
BEd
Department Musikpädagogik Innsbruck

Das Bachelorstudium Lehramt im Unterrichtsfach Musikerziehung dient der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen, pädagogisch-wissenschaftlichen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Grundausbildung als Berufsvorbildung für das Lehramt an Mittleren und Höheren Schulen.

 

Studium & Berufsfelder

Das Lehramts­studium Sekundar­stufe (All­gemein­bildung) besteht aus einem Bachelor- und einem Masterstudium und bildet Studierende zu Lehrer*innen in den gewählten Unterrichtfächern aus. 

Die vorgesehene Studiendauer des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beträgt 8 Semester. Grundsätzlich sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen, die durch Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer sowie integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Musikerziehung kann mit jedem beliebigen Unterrichtsfach kombiniert werden.

Studierende erhalten Einzelunterricht von erstklassigen Lehrenden auf den jeweils gewählten Instrumenten und können sich künstlerisch wie auch musikpädagogisch weiterentwickeln. Begleitend zur künstlerischen und musiktheoretischen Ausbildung wird von Anfang an der Fokus auf das Fach Musik in der Schule gelegt. In den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen werden Methoden und Konzepte zum Musikunterrichten vermittelt und u.a. Hörerziehung, digitale Medien und praktisches Musizieren thematisiert.

Link zum Semesterplan

Das Studium orientiert sich sowohl am Stand der Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften, nimmt Bezug auf die Lehrpläne der Mittleren und Höheren Schulen und die darin enthaltenen allgemeinen und ganzheitlichen Bildungsziele.

Allgemeine Studieninformationen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird in Kooperation folgender Partnereinrichtungen (Entwicklungsverbund Cluster West) durchgeführt:

  • Kirchliche Pädagogische Hochschule – Edith Stein
  • Pädagogische Hochschule Tirol
  • Pädagogische Hochschule Vorarlberg
  • Universität Innsbruck
  • Universität Mozarteum, Standort Innsbruck

Studienbewerber*innen sollten …

  • gerne Musik machen
  • sich musikalisch weiterentwickeln wollen und ausdauernd beim Üben sein
  • Freude an der musikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben
  • Begeisterung in der Auseinandersetzung mit Musik mitbringen

Ziel des Bachelorstudiums ist die Berufsvorbildung für die Ausübung des Lehramts an Mittleren und Höheren Schulen. Das Studium qualifiziert für den Unterricht an Schulen der Sekundarstufe (Mittelschulen, polytechnische Schulen, allgemeinbildende höhere Schulen, mittlere und höhere berufsbildende Schulen. Eine Lehrbefähigung kann nur bei konsekutiver Belegung des entsprechenden Masterstudiums erfolgen. Darüber hinaus eröffnet das Bachelorstudium weitere Berufsfelder, wie außerschulische Jugenderziehung, Erwachsenenbildung, Kultur- und Medienarbeit u.a.

Das Studium soll auch zur Persönlichkeitsbildung und Entfaltung sozialer Kompetenzen der Studierenden beitragen: Studierende sollten nach Abschluss des BA Lehramt Musikerziehung:

  • Musik als Schallphänomen, als bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterworfenes klangliches Phänomen und als in einem historischen und soziokulturellen Kontext verankertes Ausdrucksmedium erfahren und erkennen
  • über vielfältige künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten (instrumental, vokal, im Einsatz von Bewegung) verfügen
  • über Wissen und Fertigkeiten in den Bereichen Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Musiktheorie sowie musikalischer Praxis verfügen und in der Lage sein, die Teildisziplinen zu vernetzen
  • in der Lage sein, im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten unter entsprechender Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen zur Musikpädagogik und musikbezogenen Fachdisziplinen mit den entsprechenden Forschungsmethoden zu bearbeiten
  • in der Lage sein, Musik in ihren vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten zumindest in Grundzügen (solistisch und im Ensemble) darzustellen sowie für den Unterricht nutzbar zu machen
  • vermögen, andere anzuleiten, sich musikalisch auszudrücken

Angehende Lehrende sollen durch das Fächerangebot befähigt werden, einer großen Bandbreite an Lerngruppen musikalische Begegnungen in Produktion und Rezeption zu ermöglichen. Das vollständige Lehramtsstudium (BA+MA) befähigt Studierende zur Unterrichtsberechtigung für:

  • Neue Mittelschule
  • AHS Unterstufe
  • AHS Oberstufe

Folgende Instrumente können im Künstlerischen Hauptfach (KHF) gewählt werden:

  • Akkordeon
  • Blockflöte
  • Fagott
  • Gitarre
  • Jazz/Pop Gitarre
  • Hackbrett
  • Harfe
  • Horn
  • Klarinette
  • Klavier
  • Jazz/Pop Klavier
  • Kontrabass
  • Oboe
  • Orgel
  • Posaune
  • Querflöte
  • Saxofon
  • Schlaginstrumente
  • Trompete
  • Tuba
  • Viola
  • Violine
  • Violoncello
  • Volksharfe
  • Zither

Außerdem stehen die folgenden Künstlerischen Hauptfächer zur Wahl:

  • Gesang
  • Jazz/Pop Gesang
  • Musikleitung

Um zum Bachelorstudium zugelassen zu werden, sind verschiedene Nachweise und Prüfungen notwendig:

  • allgemeine Universitätsreife (z.B. Matura, Abitur)
  • Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2 - gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • positive Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren für das Lehramtsstudium im Cluster West
  • positive Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch-pädagogischen Reife

Im Rahmen des Bachelorstudiums Lehramt Musikerziehung müssen Klavier und Gesang sowie ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden, wobei verschiedene Künstlerische Hauptfächer angeboten werden. Als Künstlerische Hauptfächer können alle am Standort angebotenen Instrumente sowie Gesang, Jazz/Pop Gesang sowie Musikleitung gewählt werden. Wird Klavier oder Gesang als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes Instrument erforderlich. Die Instrumentenwahl ist bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung anzugeben.

Das Unterrichtsfach Musikerziehung ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Die Kombination mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung an der Universität Mozarteum (Standort Innsbruck) ist möglich und setzt den Nachweis künstlerischer Leistungen auf zwei Instrumenten im Rahmen einer eigenen Zulassungsprüfung voraus.

Das Allgemeine Aufnahmeverfahren für alle Lehramtsstudien besteht aus mehreren Schritten:

  • Registrierung und Vorerfassung (in der Regel Anfang März bis Mitte Mai)
  • Teilnahme am Selbsterkundungsverfahren
  • Zahlung des Unkostenbeitrages
  • Anmeldung für den Elektronischen Zulassungstest (mehrere Termine zur Auswahl)
  • Teilnahme am Elektronischen Zulassungstest

Bitte informieren Sie sich auf der Website des Clusters über die genauen Daten und Abläufe. 

Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.

Link zu den Anmeldefristen
Link zu den Prüfungsterminen

Die Anmeldung darf nur für einen Entwicklungsverbund, Mitte (für Salzburg und Linz) oder West (für Innsbruck), erfolgen. Eine Mehrfachanmeldung an unterschiedlichen Standorten ist unzulässig und wird abgemeldet.

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Motivationsschreiben (circa eine DIN-A4 Seite)
  • Reifezeugnis oder letztes Schulzeugnis
  • (Abschluss-)Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien
  • ggf. Deutschnachweis

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der künstlerischen Zulassungsprüfung

Es sind Teilprüfungen in folgenden Bereichen zu absolvieren:

  1. Künstlerisches Hauptfach (KHF)
  2. Künstlerisches Fach Klavier (falls KHF nich Klavier oder Jazz/Pop Klavier)
  3. Gesang für MusikpädagogInnen (falls KHF nicht Gesang oder Jazz/Pop Gesang)
  4. Klavierpraktische und rhythmische Fertigkeiten
  5. Sensibilität des musikalischen Gehörs (Blattsingen)
  6. Allgemeine Musiklehre (Musiktheorie und Gehörbildung)
  7. Künstlerische Gruppenarbeit
  8. Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2) für alle, deren Erstsprache nicht Deutsch ist

Die Prüfungsanforderungen sind im Leitfaden geregelt, Informationen zu den Deutschnachweisen finden sich HIER.
Material zur Vorbereitung auf die Prüfung Musiktheorie und Gehörbildung gibt es HIER.

Aus Gründen von Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit sind von allen Bewerber*innen bei der künstlerischen Zulassungsprüfung sämtliche Prüfungsteile zu absolvieren. Ausnahmen sind im Leitfaden geregelt.

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Benjamin Kammerer

Univ.-Prof. für Klavier & Klavierdidaktik / Kooperationsbeauftragter IGP mit dem Tiroler Landeskonservatorium

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Einführung Instrumental- & Gesangspädagogik BA, Instrumental- & Gesangspädagogik 2, Lektorin für Lehrpraxis & Fachdidaktik Blockflöte

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