Lehramt Instrumentalmusikerziehung - Innsbruck

Master
MEd

Das Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt Instrumentalmusikerziehung im Sekundarbereich (Allgemeinbildung) und kann nur in Kombination mit dem Masterstudium Musikerziehung gewählt werden. Im Vordergrund steht die Beschäftigung mit den beiden gewählten Instrumenten und die künstlerische Weiterentwicklung und Perfektionierung.

 

Studium & Berufsfelder

Die vorgesehene Studiendauer des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beträgt 4 Semester. Grundsätzlich sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen, die durch Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer sowie integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung kann nur in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung studiert werden.

Das Lehrer*innen-Dienstrecht sieht vor, dass Junglehrer*innen innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Bachelorabschluss ein Masterstudium abschließen müssen, um in ein unbefristetes Dienstverhältnis eintreten zu können. Zudem haben Studierende eine einjährige Induktionsphase zu durchlaufen, in der sie regulär unterrichten und von Mentor*innen begleitet werden. Diese Berufspraxis kann direkt nach dem Bachelorstudium absolviert und nach Maßgabe der jeweiligen curricularen Vorgaben sowie der aktuell geltenden Rechtslage (Universitätsgesetz und Hochschulgesetz) als Praktikum im Masterstudium anerkannt werden.

Im Rahmen des Masterstudiums erfolgt eine Erweiterung künstlerischer Ausdrucksmöglichkeiten durch die praktische Arbeit in unterschiedlichen Ensembles mit vielfältigen, stilistischen Ansprüchen. Basierend auf eigenen Erfahrungen wird das didaktischmethodische Repertoire, das zur Schaffung vielfältiger Anlässe für instrumentales/vokales Musizieren notwendig ist, entsprechend erweitert und in der Schulpraxis erprobt.

Das Studium orientiert sich sowohl am Stand der Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften, nimmt Bezug auf die Lehrpläne des Sekundarbereichs (Allgemeinbildung) und die darin enthaltenen allgemeinen und ganzheitlichen Bildungsziele.

Link zum Semesterplan

Das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) berechtigt zum vollwertigen Einsatz als Lehrer*in für die 5. bis 13. Schulstufe an:

  • Sonderschulen
  • Mittelschulen (MS)
  • Polytechnischen Schulen (PTS)
  • Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)
  • Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) für allgemeinbildende Fächer

Allgemeine Studieninformationen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird in Kooperation folgender Partnereinrichtungen (Entwicklungsverbund Cluster West) durchgeführt:

  • Kirchliche Pädagogische Hochschule – Edith Stein
  • Pädagogische Hochschule Tirol
  • Pädagogische Hochschule Vorarlberg
  • Universität Innsbruck
  • Universität Mozarteum, Standort Innsbruck

Zielgruppe sind Absolvent*innen von musikalisch-künstlerischen Bachelorstudien. Du solltest:

  • leidenschaftlich gern Singen und Musizieren und auch Ausdauer beim Üben haben
  • Freude am gemeinschaftlichen Musikmachen in Ensembles haben
  • dich mit Begeisterung und Leidenschaft mit Kunst und deren Vermittlung auseinandersetzen
  • die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen

Absolvent*innen des Masterstudiums Lehramt Instrumentalmusikerziehung:

  • können zentrale wissenschaftliche Inhalte, Theorien, Entwicklungsperspektiven und Anwendungsbereiche reflektieren, modifizieren und an der Unterrichtspraxis orientieren
  • können, basierend auf ihren eigenen Erfahrungen als Musizierende, in künstlerischer Hinsicht musikalische Beiträge einordnen und analysieren, sich in unterschiedlichen künstlerischen Ausdrucksformen adäquat ausdrücken und ihren eigenen Beitrag kritisch einschätzen
  • können Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten zwischen den Teildisziplinen des Faches erkennen und Zusammenhänge zwischen wesentlichen Erkenntnissen in den unterschiedlichen Bereichen herstellen
  • können fachspezifische Verfahren und Methoden insbesondere im Bereich der Instrumentalmusikpädagogik situationsgerecht anwenden
  • vermögen fachspezifische Inhalte und Erkenntnisse in einer Form zu erschließen, kommunizieren und dokumentieren bzw. künstlerisch zum Ausdruck zu bringen, die den Konventionen des Fachs entspricht
  • vermögen fachwissenschaftliche Frage- und Problemstellungen eigenständig und in Kooperation zu erkennen und zu bearbeiten
  • können Wege des Lernprozesses in der künstlerischen und wissenschaftlichen Erarbeitung von Fachinhalten darstellen und an den Erfordernissen der Unterrichtspraxis ausrichten
  • können Querverbindungen zwischen Fachinhalten, fachdidaktischen Anliegen und der Schulpraxis herstellen und dies anhand konkreter Aufgabenstellungen dokumentieren

Vor Zulassung zum Studium muss ein Erstes (1. KHF) und ein Zweites Künstlerisches Hauptfach (2. KHF) aus unterschiedlichen Bereichen angegeben werden. Diese Bereiche sind: Tasteninstrumente, Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Gesang, Jazz/Pop Gesang, Musikleitung und Schlaginstrumente

Aus der folgenden Liste können die Künstlerischen Hauptfächer (1. und 2. KHF) gewählt werden:

  • Akkordeon
  • Blockflöte
  • Fagott
  • Gesang
  • Jass/Pop Gesang
  • Gitarre
  • Hackbrett
  • Harfe
  • Horn
  • Klarinette
  • Klavier
  • Kontrabass
  • Musikleitung
  • Oboe
  • Orgel
  • Posaune
  • Querflöte
  • Saxofon
  • Schlaginstrumente
  • Trompete
  • Tuba
  • Viola
  • Violine
  • Violoncello
  • Volksharfe
  • Zither

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums Lehramt (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund Cluster West (z.B. Bachelorstudium Lehramt Instrumentalmusikerziehung an der Universität Mozarteum) oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Sollte die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben sein und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das zuständige Organ der zulassenden Universität berechtigt, zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Leistungsnachweise vorzuschreiben, welche im Verlauf des Masterstudiums zu erbringen sind.

Die Zulassung setzt die Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch-pädagogischen Reife voraus. Diese ist von allen Bewerber*innen zu absolvieren, die ihr Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster West abgeschlossen haben. 

Für Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, ist außerdem der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen.

Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung ist mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung zu kombinieren. Wurde der Bachelorabschluss dafür nicht im Entwicklungsverbung Cluster Mitte erlangt, so ist zusätzlich eine Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch-pädagogischen Reife positiv zu absolvieren.

Die künstlerische Zulassungsprüfung ist nur zu absolvieren, wenn Sie das Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster West abgeschlossen haben. 

Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt über über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.

Link zu den Anmeldefristen
Link zu den Prüfungsterminen

Die Anmeldung darf nur für einen Standort, Salzburg oder Innsbruck, erfolgen. Eine Doppelanmeldung an beiden Standorten ist unzulässig und wird abgemeldet.

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Motivationsschreiben (circa eine DIN-A4 Seite)
  • (Abschluss-)Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien
  • ggf. Deutschnachweis

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der künstlerischen Zulassungsprüfung

Es sind Teilprüfungen in folgenden Bereichen zu absolvieren:

  1. Erstes Künstlerisches Hauptfach (1. KHF)
  2. Zweites Künstlerisches Hauptfach (2. KHF)
  3. Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2) für alle, deren Erstsprache nicht Deutsch ist

Die Prüfungsanforderungen im KHF orientieren sich sich an den Anforderungen der Bachelorprüfung im Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung, am Standort Innsbruck. 
Informationen zu den Deutschnachweisen finden sich HIER.

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