Lehramt Instrumentalmusikerziehung

Master
MEd
Musikpädagogik - Universität Mozarteum | © Michael Klimt & Christian Schneider

Das Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt Instrumentalmusikerziehung im Sekundarbereich (Allgemeinbildung) und kann nur in Kombination mit dem Masterstudium Musikerziehung gewählt werden. Im Vordergrund steht die Beschäftigung mit den beiden gewählten Instrumenten und die künstlerische Weiterentwicklung und Perfektionierung.

 

Informationsveranstaltungen

  • 6.6.2024
    19:30 Uhr
    Online
    Musiktheorie Fragestunde
    mit David Paulig. Es können Ihre individuellen Fragen zu Ablauf und Inhalt der Zulassungsprüfung in Musiktheorie und Gehörbildung gestellt werden. Online-Anmeldung: https://bit.ly/MusiktheorieFragestunde2024
  • 20.6.2024
    19:30 Uhr
    Online
    Musiktheorie Fragestunde
    mit David Paulig. Es können Ihre individuellen Fragen zu Ablauf und Inhalt der Zulassungsprüfung in Musiktheorie und Gehörbildung gestellt werden. Online-Anmeldung: https://bit.ly/MusiktheorieFragestunde2024

Studium & Berufsfelder

Die vorgesehene Studiendauer des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beträgt 4 Semester. Grundsätzlich sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen, die durch Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer sowie integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung kann nur in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung studiert werden.

Das Lehrer*innen-Dienstrecht sieht vor, dass Junglehrer*innen innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Bachelorabschluss ein Masterstudium abschließen müssen, um in ein unbefristetes Dienstverhältnis eintreten zu können. Zudem haben Studierende eine einjährige Induktionsphase zu durchlaufen, in der sie regulär unterrichten und von Mentor*innen begleitet werden. Diese Berufspraxis kann direkt nach dem Bachelorstudium absolviert und nach Maßgabe der jeweiligen curricularen Vorgaben sowie der aktuell geltenden Rechtslage (Universitätsgesetz und Hochschulgesetz) als Praktikum im Masterstudium anerkannt werden.

Im Rahmen des Masterstudiums erfolgt eine Erweiterung künstlerischer Ausdrucksmöglichkeiten durch die praktische Arbeit in unterschiedlichen Ensembles mit vielfältigen, stilistischen Ansprüchen. Basierend auf eigenen Erfahrungen wird das didaktischmethodische Repertoire, das zur Schaffung vielfältiger Anlässe für instrumentales/vokales Musizieren notwendig ist, entsprechend erweitert und in der Schulpraxis erprobt.

Das Studium orientiert sich sowohl am Stand der Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften, nimmt Bezug auf die Lehrpläne des Sekundarbereichs (Allgemeinbildung) und die darin enthaltenen allgemeinen und ganzheitlichen Bildungsziele.

Link zum Semesterplan

Das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) berechtigt zum vollwertigen Einsatz als Lehrer*in für die 5. bis 13. Schulstufe an:

  • Sonderschulen
  • Mittelschulen (MS)
  • Polytechnischen Schulen (PTS)
  • Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)
  • Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) für allgemeinbildende Fächer

Allgemeine Studieninformationen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird in Kooperation folgender Partnereinrichtungen (Entwicklungsverbund Cluster Mitte) durchgeführt:

Standort Salzburg

  • Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS)
  • Pädagogische Hochschule Salzburg (PHS)
  • Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein (KPH)
  • Universität Mozarteum Salzburg (MOZ)

Standort Linz

  • Johannes Kepler Universität Linz (JKU)
  • Pädagogische Hochschule Oberösterreich (PH OÖ)
  • Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz (PHDL)
  • Kunstuniversität Linz - Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung (UFG)
  • Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU)
  • Katholische Privat-Universität Linz (KU Linz)

Zielgruppe sind Absolvent*innen von musikalisch-künstlerischen Bachelorstudien. Du solltest:

  • leidenschaftlich gern Singen und Musizieren und auch Ausdauer beim Üben haben
  • Freude am gemeinschaftlichen Musikmachen in Ensembles haben
  • dich mit Begeisterung und Leidenschaft mit Kunst und deren Vermittlung auseinandersetzen
  • die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen

Absolvent*innen des Masterstudiums Lehramt Instrumentalmusikerziehung:

  • können zentrale wissenschaftliche Inhalte, Theorien, Entwicklungsperspektiven und Anwendungsbereiche reflektieren, modifizieren und an der Unterrichtspraxis orientieren
  • können, basierend auf ihren eigenen Erfahrungen als Musizierende, in künstlerischer Hinsicht musikalische Beiträge einordnen und analysieren, sich in unterschiedlichen künstlerischen Ausdrucksformen adäquat ausdrücken und ihren eigenen Beitrag kritisch einschätzen
  • können Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten zwischen den Teildisziplinen des Faches erkennen und Zusammenhänge zwischen wesentlichen Erkenntnissen in den unterschiedlichen Bereichen herstellen
  • können fachspezifische Verfahren und Methoden insbesondere im Bereich der Instrumentalmusikpädagogik situationsgerecht anwenden
  • vermögen fachspezifische Inhalte und Erkenntnisse in einer Form zu erschließen, kommunizieren und dokumentieren bzw. künstlerisch zum Ausdruck zu bringen, die den Konventionen des Fachs entspricht
  • vermögen fachwissenschaftliche Frage- und Problemstellungen eigenständig und in Kooperation zu erkennen und zu bearbeiten
  • können Wege des Lernprozesses in der künstlerischen und wissenschaftlichen Erarbeitung von Fachinhalten darstellen und an den Erfordernissen der Unterrichtspraxis ausrichten
  • können Querverbindungen zwischen Fachinhalten, fachdidaktischen Anliegen und der Schulpraxis herstellen und dies anhand konkreter Aufgabenstellungen dokumentieren

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums Lehramt (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund Cluster Mitte (z.B. Bachelorstudium Lehramt Instrumentalmusikerziehung an der Universität Mozarteum) oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Sollte die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben sein und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das zuständige Organ der zulassenden Universität berechtigt, zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Leistungsnachweise vorzuschreiben, welche im Verlauf des Masterstudiums zu erbringen sind. 

Die Zulassung setzt die Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch-pädagogischen Reife voraus. Diese ist von allen Bewerber*innen zu absolvieren, die ihr Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster Mitte abgeschlossen haben. 

Für Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, ist außerdem der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen.

Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung ist mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung zu kombinieren. Wurde der Bachelorabschluss dafür nicht im Entwicklungsverbung Cluster Mitte erlangt, so ist zusätzlich eine Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch-pädagogischen Reife positiv zu absolvieren.

Die künstlerische Zulassungsprüfung ist nur zu absolvieren, wenn Sie das Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster Mitte abgeschlossen haben. 

Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt über über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.

Link zu den Anmeldefristen
Link zu den Prüfungsterminen

Die Anmeldung darf nur für einen Standort, Salzburg oder Innsbruck, erfolgen. Eine Doppelanmeldung an beiden Standorten ist unzulässig und wird abgemeldet.

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Motivationsschreiben (circa eine DIN-A4 Seite)
  • (Abschluss-)Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien
  • ggf. Deutschnachweis

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der künstlerischen Zulassungsprüfung

Es sind Teilprüfungen in folgenden Bereichen zu absolvieren:

  1. Vorspiel im ersten Künstlerischen Hauptfach (1. KHF)
  2. Vorspiel im zweiten Künstlerischen Hauptfach (2. KHF)
  3. Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2) für alle, deren Erstsprache nicht Deutsch ist (weitere Informationen HIER)

Die Anforderungen in den Vorspielen orientieren sich an den Anforderungen der Bachelorprüfung für das Lehramt Instrumentalmusikerziehung im Verbund Cluster Mitte. Es ist ein künstlerisches Programm vorzutragen, das den Prüfungsanforderungen in zwei Künstlerischen Hauptfächern entspricht.

Die Zulassungsprüfungen im Künstlerischen Hauptfach (KHF) werden bei einigen Instrumenten gemeinsam mit der Zulassungsprüfung Instrumentalstudium abgehalten. Bitte beachten Sie dazu die Termininformation außerhalb der Frist der Zulassungsprüfungen Lehramt, Unterrichtsfach Musikerzierhung/Instrumentalmusikerzierhung. Alle sonstigen Teilprüfungen finden zum verlautbartem Prüfungstermin statt.

Personen
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Martin Losert | © Elsa Okazaki
Martin Losert

Univ.-Prof. für Instrumental- & Gesangspädagogik / Koordinationsbeauftragter für die Kooperation mit der Vorarlberger Landeskonservatorium GmbH

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Britta Bauer

Priv.-Doz.in für Querflöte / Leitung Pre-College / Vorsitz Curricularkommission Instrumentalstudien / Mitglied Curricularkommission IGP

Senat
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Regina Prasser | © Elsa Okazaki
Regina Prasser

Senior Lecturer für Gesang, Sprechtechnik / Rhetorik und Kinder- & Jugendstimmbildung (Musikpädagogik)

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