Lied

Master
MA
Finale Internationaler Mozartwettbewerb 2023 | © Christian Schneider

Das Masterstudium Lied ermöglicht studentischen Sänger*innen und Pianist*innen durch einen umfangreichen Fächerkatalog individuelle Wege zu stilistisch und inhaltlich differenzierten Interpretationen in der Liedgestaltung zu finden. Hierbei steht das Verständnis für Lied als vokale Kammermusik im Vordergrund. Ziel des Studiums ist die uneingeschränkte künstlerische Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Sensibilisierung für das musikalische Miteinander sowie letztlich die Podiumsreife.

NEU Flyer MA Lied

neues Curriculum wird in Kürze veröffentlicht!
 

Allgemeine Studieninformationen

Das künstlerische Studium orientiert sich sowohl am aktuellen Stand der Entwicklung und Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften. Der Fokus liegt auf der stilistisch differenzierten Interpretation der Lied- und Oratoriumsliteratur in Zusammenhang mit Klavierbegleitung. Studierende erwerben mit dem Wissen auf dem Gebiet des Liedschaffens und Oratoriums eine fundierte systematische Ausbildung mit höchstem künstlerischem Anspruch. Die Herausbildung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit und Entfaltung des künstlerisch empfindenden Menschen sind vorrangige Ziele des Studiums.

Da das gesprochene Wort zum Ausdrücken von Wahrheit oft nicht genügt, kommt dem Singen, dem Liedgesang und der Vertonung von weltliterarischen Werken (Dramen, Epen, lyrische Gedichte) durch Komponist*innen besondere Bedeutung zu. Die Werke erfahren dadurch eine Neudeutung. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen daher nicht nur technische Fertigkeiten des Singens, sondern Verständnis für Sprache und Dichtung.

Das Studienangebot bietet Flexibilität für erweiterte und vielseitige Berufsziele.

Für das Masterstudium Lied gelten folgende Vorstudien als zulassungsrelevant:

  • für Sänger*innen: BA Gesang
  • für Pianist*innen: BA Klavier

Eine Doppelanmeldung zur Zulassungsprüfung für MA Lied (Department für Gesang) und MA Klavierkammermusik und Liedgestaltung (Department für Tasteninstrumente) ist zulässig.
Hinweis: Der MA Klavierkammermusik und Liedgestaltung wird auslaufend angeboten. Die Umstellung auf MA Klavierkammermusik (ohne Liedgestaltung) folgt voraussichtlich für das Studienjahr 2025/26.

Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums Lied:

  • ihr Instrument/ihre Stimme auf höchstem Niveau souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
  • in der Lage sein, ein Liedprogramm nach künstlerischen Kriterien unter Berücksichtigung der eigenen stimmlichen/instrumentalen Fähigkeiten zusammenzustellen und selbstständig zu erarbeiten (Podiumsreife)
  • in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
  • sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen
  • in der Lage sein, professionell solistisch und im Ensemble aufzutreten
  • vertiefte Kenntnisse über Stilistik und Repertoire für Lied und Oratorium besitzen
  • wissenschaftliche Arbeitstechniken beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
  • durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln.

Ab dem Studienjahr 2024/25 können Sänger*innen und NEU(!) auch Pianist*innen im Department für Gesang das Masterstudium Lied an der Universität Mozarteum Salzburg studieren.

Das Masterstudium bietet Sänger*innen und Pianist*innen gemeinsamen Unterricht Liedgestaltung in Duo-Formationen in den Liedklassen sowie in den Fächern Repertoirekunde, Kunstlied im Kontext, Auftrittstraining, Sprachen und Rezitation.
Daneben können Pianist*innen wertvolle Erfahrung in der Arbeit mit Sänger*innen in den Fächern Korrepetitionspraxis in den Gesangs- und Oratorienklassen sowie Coaching Vokalkorrepetition sammeln.

Ergänzend wird regelmäßiger Unterricht im Klassenform Lied gemeinsam von beiden Lied-Professor*innen angeboten.

Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.

Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.

Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind. 

Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:

Link zum Semesterplan (bis 30.09.2024)
Ab 01.10.2024 ist ein neuer Semesterplan gültig (neues Curriculum), die Veröffentlichung steht noch aus.

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung.  Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.

ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben! 

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter: Internationales

Informationen zum Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumentehochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

ACHTUNG:

  • Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 6 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Die aufgrund ihrer Unterlagen ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.

Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig: 

  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
    Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen. 

 

Die Bewerbung ist einzeln möglich, es muss also kein bestehendes Duo angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt über das Bewerbungsportal [Link] - das Studium ist dort dem Department Gesang zugeordnet.
Dort ist zunächst ein Bewerbungsaccount zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass die automatische E-Mail zur Aktivierung des Accounts häufig im Spam-Ordner zu finden ist. Kontrollieren Sie also bitte, ob Sie die E-Mail dort erhalten haben. Sollte es dennoch Probleme bei der Aktivierung des Accounts geben, wenden Sie sich bitte an studieninfo@moz.ac.at

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind. Sollten sich Änderungen ergeben, so aktualisieren Sie Ihr Profil bitte selbstständig.

Die Prüfung besteht aus einem zwei- bis dreistufigen Auswahlverfahren. Der erste Durchgang beinhaltet ein Vorsingen bzw. Vorspiel vor der Prüfungskommission. Nur für Bewerber*innen, die den ersten Durchgang positiv absolviert haben, folgen gegebenenfalls der zweite Durchgang (bestehend aus einer Arbeitsprobe) sowie der dritte Durchgang (bestehend aus einem zweiten Vorsingen/Vorspiel).

Die Universität Mozarteum Salzburg stellt nach Maßgabe und Verfügbarkeit Korrepetitor*innen bzw. Sänger*innen für die Zulassungsprüfungen. Eigene Korrepetitor*innen bzw. Sänger*innen können zur Prüfung mitgebracht werden.

für Sänger*innen:

  • Erster Durchgang: Die*der Bewerber*in singtein selbstgewähltes und eventuell ein von der Kommission ausgewähltes Stück vor. Der Vortrag hat auswendig zu erfolgen.
    Für das Vorsingen sind acht Lieder unterschiedlicher Stilepochen, davon mindestens vier in deutscher Sprache sowie drei Arien in verschiedenen Sprachen aus Oratorien vorzubereiten. Die Lieder sind auswendig vorzutragen.
  • Zweiter Durchgang: Gegebenenfalls Arbeitsprobe (musikalisch) in der Dauer von ca. 20 Minuten mit den ZKF-Lehrenden Lied.
  • Dritter Durchgang: Zweiter Teil des Vorsingens mit einem Programm aus den verbleibenden Stücken.

für Pianist*innen:

  • Erster Durchgang: Die*der Bewerber*in spielt ein selbstgewähltes und eventuell ein von der Kommission ausgewähltes Stück vor. 
    Für das Vorspiel sind zehn Lieder unterschiedlicher Stilepochen, davon mindestens vier in deutscher Sprache sowie zwei Arien aus Oratorien, welche spätestens vier Wochen vorher von der Kommission bekannt gegeben werden, vorzubereiten.
  • Zweiter Durchgang: Gegebenenfalls Arbeitsprobe (musikalisch) in der Dauer von ca. 20 Minuten mit den ZKF-Lehrenden Lied.
  • Dritter Durchgang: Zweiter Teil des Vorspiels mit einem Programm aus den verbleibenden Stücken.

Info für ZKF Liedgestaltung (Klavier): Es wird darum gebeten, für die Lieder eigene Gesangspartner*innen mitzubringen. Ist dies nicht möglich, wird nach rechtzeitiger Bekanntgabe und Rücksprache ein*e Sänger*in gestellt. Für diesen Fall werden die zu vorzubereitenden Werke im Vorfeld nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Sänger*innen vom Department bekanntgegeben.
Hinweis: Die zwei Oratorienarien werden ausschließlich mit Sänger*innen des Departments gespielt. Es besteht die Möglichkeit einer kurzen Verständigungsprobe.

Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zur Einschreibung Deutschkenntnisse vorweisen.

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zu den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Termine 2024 hier

Gesamtübersicht aller aktuellen Prüfungstermine hier

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig!)
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Juni/Juli
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

News

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    16.4.2024
    Verleihung Ensemblestipendien 

    Im eindrucksvollen Ambiente von Schloss Leopoldskron fand Anfang April das Konzert der Stipendiat*innen des neuen Ensemblestipendiums "A (one-year) Start Up for Ensemble(s)" statt. In Kooperation mit der "The International Society of Mozarteum University Salzburg" werden über 44.000 Euro für Studierende und Absolvent*innen der Universität Mozarteum Salzburg bereitgestellt.

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  • Lehár Theater Bad Ischl | © Daniel Leitner / www.badischl.at
    17.3.2024
    Böse Operette 

    Das Bad Ischler Lehár Theater wird im Rahmen der Kulturhauptstadt Salzkammergut 2024 in Kooperation mit der Universität Mozarteum und dem Lehár Festival zum Austragungsort eines Short Operetta Festivals, das die von den Nationalsozialisten verdammte Operette wiederbeleben möchte. Der Anspruch: kurz, aktuell, kritisch.

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Almira Kreimel | © Elsa Okazaki
Almira Kreimel

Senior Lecturer / Korrepetitorin für musikalische Einstudierung & Lehrende für Pflichtfach Klavier

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