
Univ.-Prof. für Tuba / Leiter der Bläserphilharmonie Mozarteum Salzburg
Der Postgraduate Universitätslehrgang vertieft das Wissen und Können in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur für Basstuba. Studierende erhalten eine Weiterbildung auf höchstem Niveau, die berufliche Höchstleistungen ermöglicht und Reflexion über die künstlerisch-wissenschaftliche Aspekte vermittelt. Das Berufsbild umfasst neben Ensemble-Musiker*in und Solist*in auch Organisationsarbeit in Opernhäusern, Konzerthäusern oder Festivals.
Department Blas- & Schlaginstrumente
+43 676 88122 455
maria.schindecker@moz.ac.at
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
2 Semester / 20 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldefrist
ab Februar jeden Jahres
zu den Terminen
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
Downloads
Die Zulassung zu einem Postgraduate-Universitätslehrgang (PGL) setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im jeweiligen Zentralen künstlerischen Fach voraus. Die Zulassung mit einem pädagogischen Abschluss wie Lehramt oder Instrumental- & Gesangspädagogik ist NICHT möglich.
Voraussetzung zur Zulassung zu einem Universitätslehrgang ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente geprüft werden. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen und positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG: Die Prüfung der Unterlagen der Vorstudien kann bis zu 4 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
Form der Dokumente
Bewerbungsvideo
Anhand der eingesendeten Videos wird durch die Prüfungskommission eine Vorauswahl getroffen.
Auf einer Videoplattform nach Wahl sind Werke nach eigener Wahl aus dem Prüfungsprogramm PGL Basstuba (siehe Programm der Zulassungsprüfung) hochzuladen.
Die Länge der Aufnahme soll ca. 15 Minuten betragen.
Wichtige Informationen zum Video-Upload sind HIER zu finden, ebenso die Datenschutzinformationen. Die dort genannten Vorgaben sind dringend zu beachten!
Aufbau der Zulassungsprüfung
Sofern Sie aufgrund Ihres Bewerbungsvideos eine Einladung zur Zulassungsprüfung erhalten haben, ist vor Ort ein Instrumentalvorspiel zur Feststellung der künstlerischen Eignung abzulegen.
Das vorgelegte Programm hat repräsentative Stücke aus mehreren Stilen oder Epochen für das jeweilige Instrument zu enthalten, die der technischen und stilistischen Vielfalt Rechnung tragen. Folgende Werke sind vorzubereiten:
Termine & zeitlicher Ablauf
Die Termine der Zulassungsprüfung sowie wichtige Fristen können dem aktuellen Terminheft entnommen werden.
Zeitlicher Ablauf:
Abweichende Prüfungsmethode
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Pro Semester sind für die Teilnahme am Universitätslehrgang eine Lehrgangsgebühr sowie der ÖH-Beitrag zu entrichten.
Informationen zur aktuellen Höhe der Gebühren sind HIER zu finden.
Der Lehrgang beinhaltet grundsätzlich 2 Semesterwochenstunden Unterricht im Zentralen Künstlerischen Fach. Zusätzlich können Wahlfächer und freie Wahlfächer belegt werden. Auftrittsmöglichkeiten bei Universitätskonzerten und -veranstaltungen inner- wie außerhalb Salzburgs sind Bestandteil des Lehrgangs.
Die Studiendauer beträgt 2 Semester. Nach Zustimmung der Lehrperson im Zentralen Künstlerischen Fach und der*des Vizerektorin*Vizerektors für Lehre besteht einmalig die Möglichkeit, den Lehrgang um ein bis zwei Semester zu verlängern.
Die Abschlussprüfung besteht aus dem positiven Abschluss der Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach. Auf Nachfrage kann ein Abschlusszeugnis ausgestellt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: