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Frequently Asked Questions
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| INFO TEL: | +43 662 6198 – 3320, +43 662 6198 – 3321, +43 662 6198 – 3310, |
Frau Eder: Susanne.Eder@moz.ac.at Frau Sullivan: Sigrid.Sullivan@moz.ac.at Herr Schiller: Robert.Schiller@moz.ac.at |
Der Studienbeitrag beträgt € 363,36 je Semester. Für ordentliche Studierende, die eine österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Staates besitzen, sind innerhalb der studienbeitragsfreien Zeit (Studiendauer + Toleranzsemester) vom Studienbeitrag befreit. Weitere Befreiungsgründe sind Berufstätigkeit, Krankheit, Schwangerschaft.
Studierende des Vorbereitungslehrganges sowie Studierende, die ausschließlich zu Universitätslehrgängen zugelassen sind, zahlen keinen Studienbeitrag, jedoch etwaige Lehrgangsgebühren. Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) von dzt. € 15,86 ist aber von allen Studierenden zu entrichten.
Anträge auf Erlass des Studienbeitrages sind anlässlich der Zulassung zum Studium im Studien- und Prüfungsmanagement erhältlich.
Alle Informationen zu den neuen Bestimmungen für die Entrichtung des Studienbeitrags finden Sie unter: http://www.moz.ac.at/german/studies/info/studgeb.shtml
Informationen dazu finden Sie u.a. unter http://www.stipendium.at/ sowie über die Infoseite des Mozarteums: http://www.moz.ac.at/german/studies/info/studgeb.shtml
Deutschkurse werden ab dem Wintersemester 2007/08 am Mozarteum angeboten. Das Kursangebot finden Sie in MozOnline unter Lehrveranstaltungen "Deutsch als Fremdsprache".
Alle StudentInnen des Mozarteums haben ab sofort eine eigene Mailadresse und WebSpace. Aufzurufen sind diese unter der Homepage des Mozarteums und das funktioniert wie folgt:Zum Abrufen und Schreiben von Mails steht den Studierenden der Computerraum Mirabellplatz 1, 1. Stock bei ÖH zu den angegebenen Öffnungszeiten zur Verfügung.
- Homepage des Mozarteums aufrufen
- Unter „Die Universität Mozarteum Salzburg“ auf Login für Studierende – Mail oder Files (=WebSpace)
- Der Benutzername ist die Matrikelnummer
- Das Kennwort ist das Passwort von MozOnline
- Adresse ist: Vorname.Familienname@stud.moz.ac.at
Bei Fragen oder auftretenden Schwierigkeiten erhaltet Ihr Antworten in der ÖH (Tel. 6198-4900) und vom Helpdesk (Tel. 6198-3741).
Am Ende des Semesters werden die Beurteilungen von den Sekretariaten an den Studien- und Prüfungsbereich übermittelt. Nach Übernahme der Prüfungen durch MOZONLINE können Einzelzeugnisse von den Studierenden selbst ausgedruckt werden. Ein gültiger Studienerfolgsnachweis (Auflistung aller Prüfungen) kann nur im Studien- und Prüfungsbereich ausgedruckt werden.
Die Studiendirektorin/der Studiendirektor hat Studierende auf Antrag für höchstens zwei Semester je Anlassfall bescheidmäßig zu beurlauben, wenn folgende Gründe nachgewiesen werden:
Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft, Betreuung von eigenen Kindern oder sonstige studienbehindernde Gründe. Die Beantragung der Beurlaubung muss bis spätestens 1. Februar für das Sommersemester bzw. 1. September für das Wintersemester erfolgen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten sowie künstlerischer Magister- und Diplomarbeiten ist jedoch unzulässig.
Für beurlaubte Semester ist kein Studienbeitrag, jedoch der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) inkl. Versicherungsbeitrag zu zahlen. Der Erlagschein wird zusammen mit dem Bescheid und dem Studienblatt nach Genehmigung der Beurlaubung zugesandt.
Studienbeihilfebezieher/innen sollten sich vor einer Beurlaubung genauestens bei der Studienbeihilfenbehörde informieren, da vom Studium Beurlaubte keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Hier finden Sie das Antragsformular für die Beurlaubung.
Informationen darüber finden Sie unter http://www.oead.ac.at
Wenn Sie an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen wollen, wenden Sie sich an Frau Dr. Ilse Tiebert: e-mail: Ilse.Tiebert@moz.ac.at
Vorzulegen ist eine Diebstahls- oder Verlustanzeige und ein anderer Lichtbildausweis. Im Studien- und Prüfungsbereich ist das Formular "Antrag auf Duplikatausfertigung" erhältlich. Nach Einzahlung der Duplikatgebühr von € 15.- wird die neue Studentencard sofort ausgestellt.
Bankverbindung: Bank Austria Creditanstalt, BLZ: 12000, Kontonummer: 09953258200, Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg, Verwendungszweck: Duplikat Studentencard
Bestätigungen über Studienzeiten ab dem Wintersemester 1990 sind elektronisch erfasst und können direkt am Schalter ausgedruckt werden.
Bestätigung über Studienzeiten vor dem Wintersemester 1990 können formlos im Studien- und Prüfungsbereich beantragt werden. Bitte möglichst genaue Daten, wie Studienzeit, Studienrichtung etc. angeben. Diese Bestätigungen werden nach einer ungefähren Bearbeitungszeit von 14 Tagen zugeschickt.
Duplikate von Erlagscheinen zur Bezahlung des Studienbeitrages können während der jeweiligen Zulassungsfrist bzw. Nachfrist direkt im Studien- und Prüfungsbereich ausgestellt werden. Bei Adressänderungen bitte unbedingt vorher die neue Adresse bekannt geben!
Bitte beachten Sie die Aushänge an den Abteilungstafeln in den jeweiligen Unterrichtsgebäuden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im www.moz.ac.at
Weitere Auskünfte werden im Referat für Fachbereiche, Frau Silvia Gugganig, Tel. +43/662/6198/2102, e-mail: silvia.gugganig@moz.ac.at, erteilt.
- Was wird anerkannt?
Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die an einer inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS - Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden.
Die an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht abgelegten Prüfungen sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden.
Die wissenschaftliche Tätigkeit in Betrieben oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können, sind entsprechend der Art der Forschungstätigkeit und der Forschungsprojekte der betreffenden Einrichtung sowie nach Art und Umfang der Mitwirkung oder Tätigkeit der oder des Studierenden nach Maßgabe der Gleichwertigkeit auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden bescheidmäßig als Prüfung anzuerkennen.
Die künstlerische Tätigkeit an Institutionen außerhalb der Universität, die eine künstlerische Berufsvorbildung vermitteln können, kann entsprechend der Art der künstlerischen Tätigkeit sowie nach Art und Umfang der Mitwirkung oder Tätigkeit der oder des Studierenden nach Maßgabe der Gleichwertigkeit auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden bescheidmäßig als Prüfung anerkannt werden.
Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist bescheidmäßig festzustellen, welche der geplanten Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorzulegen.
Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung oder der Ergänzungsprüfung für den Nachweis der körperlich-motorischen Eignung oder der Zulassungsprüfung für den Nachweis der künstlerischen Eignung für das Studium, für welches die Prüfung anerkannt werden soll, abgelegt wurden.
Die Anerkennung einer Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Prüfung anerkannt wird.
Wichtig: An einer anderen Bildungseinrichtung abgelegte Diplom-, Bakkalaureats- oder Magisterprüfungen werden nur dann den entsprechenden Diplomen an der Universität Mozarteum gleichgestellt, wenn alle in unseren Studienplänen vorgeschriebenen Fächer, schriftlichen Arbeiten und Hospitierstunden belegt oder erstellt wurden. Kann der Nachweis über den Besuch und die Erstellung aller dieser Lehrveranstaltungen, Hospitierstunden und Arbeiten nicht erbracht werden, so ist der Studierende verpflichtet, diese an der Universität Mozarteum vor der Zulassung zum hier angestrebten Diplom (Bakkalaurats- oder Magisterprüfung) zu belegen bzw. nachzureichen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die vorgeschriebenen Pflichtpraktika (Auftritte in Vortragsabenden), die nicht nachgeholt werden müssen.- Wer entscheidet über die Anerkennung?
Zuständig für die Anerkennung ist der/die Studiendirektor/In als studienrechtliches Organ an der Universität Mozarteum. Näheres kann im Referat für Fachbereiche bei Frau Silvia Gugganig (Dw -2102, E-Mail: silvia.gugganig@moz.ac.at) erfragt werden.- Was ist vorzulegen?
Um die Anerkennung beantragen zu können, müssen entsprechende Nachweise darüber vorgelegt werden. Je detaillierter diese Unterlagen sind, desto rascher und einfacher ist das Verfahren. Für im Ausland absolvierte Studien und Prüfungen sollten insbesondere die gültigen Studienpläne und nach Möglichkeit Angaben über die Inhalte des Studiums beilgelegt werden. Die Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Sämtliche ausländische Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein.- Universitäre Austauschprogramme
Bei universitären Austauschprogrammen, wie zum Beispiel Joint Study-Programmen ist die Möglichkeit der Anerkennung ebenfalls festgelegt, da diese einen Bestandteil des Programms bildet. Das ist besonders für die Teilnahme an EU-Austauschprogrammen wie SOKRATES, LEONARDO und TEMPUS II oder CEEPUS von großer Bedeutung; zum Teil bestehen hier auch eigene Antragsformulare. Zuständig hiefür ist ebenfalls der/der Studiendirektor/In. Besondere Hilfe kann das Auslandsbüro (Frau Dr. Ilse Kainz) geben, hier sind auch die erforderlichen Formulare erhältlich.- Wo ist die Anerkennung zu beantragen?
Die erforderlichen Formulare sind von der Studierenden oder vom Studierenden auszufüllen und im Referat für Fachbereiche, Makartplatz 5, 1. Stock, bei Frau Silvia Gugganig abzugeben.
Je Studienabschnitt ist ein eigener Bogen zu verwenden.- Bescheidmäßige Erledigung
Das Ansuchen um Anerkennung ist im Referat für Fachbereiche einzureichen.
Dieses leitet das Ansuchen an den/die Studiendirektor/In zur Entscheidung weiter.
Die Ausfertigung und Ausfolgung der Bescheide erfolgt nach Verständigung über E-Mail oder postalisch durch das Referat für Fachbereiche. Das Ansuchen sowie die bescheidmäßige Erledigung werden in der Evidenzmappe der/des Studierenden abgelegt.
Gemäß den Übergangsbestimmungen des UG 2002 zum Studienrecht, § 124 Abs. 2, haben die Studienkommissionen bis zum 1. Juli 2003 allen gemäß UniStG erlassenen Studienplänen ECTS-Anrechnungspunkte i.S. des § 13 Abs. 4 Z 9 und § 19 Abs. 4 UniStG zuzuteilen, und zwar zu den einzelnen Studienleistungen (Lehrveranstaltungsprüfungen, wissenschaftliche Arbeiten, Praktika, Exkursionen, usw.)
Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei dem Arbeitspensum eines Jahres 60 Anrechnungspunkte und dem Arbeitspensum eines Semesters 30 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Die Jahresleistung von 60 ECTS-Anrechnungspunkten entspricht 1.500 Echtstunden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG 2002), d.h. 1 ECTS-Punkt ist für 25 Arbeitsstunden zu vergeben.
Ab sofort werden die ECTS-Punkte auf dem Lehrveranstaltungszeugnissen und am "Nachweis über den Studienerfolg" angegeben.
Der Arbeitsaufwand (= Gesamtumfang) beträgtBeträgt der Arbeitsaufwand für ein gemäß § 54 UG 2002 eingerichtetes Doktoratsstudium mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkte, darf der akademische Grad „PhD“ verliehen werden.
- für Diplomstudien mit 8 Semestern: 240 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Diplomstudien mit 10 Semestern: 300 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Bakkalaureatsstudien mit 6 Semestern: 180 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Bakkalaureatsstudien mit 8 Semestern: 240 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Magisterstudien mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Doktoratsstudien mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte
- Positiv beurteilte Prüfungen können bis sechs Monate nach der Ablegung, längstens jedoch bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes, ein Mal wiederholt werden.
Diese Bestimmung gilt auch für Lehrveranstaltungsprüfungen, denen eine Lehrveranstaltung mit immernenntem Prüfungscharakter ( z.B. Übung) zu Grunde liegt; diese ist zur Gänze zu wiederholen.
Achtung: Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.- negativ beurteilte Prüfungen in Studien, die nicht in Abschnitte gegliedert sind (auch: Doktoratsstudien und Universitätslehrgänge) sowie im ersten Studienabschnitt der in Abschnitte gegliederten Studien können drei Mal, in den weiteren Studienabschnitten vier Mal wiederholt werden.
Kommissionelle Gesamtprüfungen müssen zur Gänze wiederholt werden, wenn mehr als ein Fach negativ beurteilt wurde. Sonst beschränkt sich die Wiederholung auf das negativ beurteilte Fach.
Werden meine bereits absolvierten Prüfungen dadurch ungültig? Nein. Die während aktueller Zulassung absolvierten Prüfungen behalten ihre Gültigkeit.
Wenn Sie allerdings Ihren Studienbeitrag nicht bezahlen, kommt eine Fortsetzungsmeldung nicht zustande. Prüfungen, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung abgelegt werden, und Beurteilungen wissenschaftlicher Arbeiten, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung erfolgten, sind absolut nichtig.
Eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der Wiederholungen erfolgt nicht.
Achtung: Bei Neuzulassung nach unterbrochener Fortsetzungsmeldung beginnen Sie mit dem zu dieser Zeit aktuellen (allenfalls neuen) Studienplan. Der „alte“ Studienplan wäre dann für Sie verloren.
In jedem Semester, in dem Sie beabsichtigen, an einer anderen Universität als jener der Zulassung im Rahmen Ihres Studiums Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Prüfungen abzulegen, ist an der betreffenden Universität eine Mitbelegung vorzunehmen.
Die erstmalige Mitbelegung haben Sie im Rahmen der allgemeinen Zulassungsfrist (und Nachfrist) persönlich zu melden. Der Ausweis für Studierende, das aktuelle Studienblatt jener Universität, zu deren Studium Sie mitbelegen wollen, sowie eine Studienbestätigung, sind vorzulegen. In den folgenden Semestern ist die Mitbelegung jeweils in der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. Nachfrist falls gewünscht wieder zu beantragen.
Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester an der Universität der Zulassung voraus.
Das IS ist von der Studiendirektorin/vom Studiendirektor (für die Organisation zuständigem Organ) bescheidmäßig zu genehmigen, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.
- Was ist ein individuelles Studium?
Das individuelle Studium (IS), ehemals Studium irregulare, bietet Studierenden die Möglichkeit, ein Studium ihren persönlichen Interessen entsprechend zusammenzustellen. Auf diese Weise kann das herkömmliche Studienangebot erweitert und damit auch den sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung getragen werden.
Bisher war es nur möglich, individuelle Diplomstudien bewilligen zu lassen - seit 1.1.2004 ist dies auch für individuelle Bakkalaureats- und Magisterstudien möglich.- Was müssen Sie dabei beachten?
Die Erstellung eines Qualifikationsprofils ist für die Studierenden bei der Antragstellung für die Bewilligung eines IS verbindlich. Ein Qualifikationsprofil enthält die Beschreibung der Qualifikationen, welche Sie im Verlauf des Studiums erwerben wollen sowie die potentiellen beruflichen Verwendungsmöglichkeiten.
Der Antrag wird daraufhin überprüft, ob das zusammengestellte Studium vergleichbaren regulären Studien in Hinsicht auf den Arbeitsaufwand gleichwertig ist, und ob das Qualifikationsprofil einsichtig ist. Außerdem sollte die Zusammensetzung der Fächer wissenschaftlich sinnvoll sein.
Bei der Festlegung Ihres Studienplanes wählen Sie aus dem bestehenden Lehrangebot (dh. IS können nur aus fix eingerichteten Studienrichtungen heraus zusammengestellt werden). Sobald das IS genehmigt wurde, ist der Studienplan ebenso verbindlich wie bei einem regulären Studium und allfällige Änderungen müssen zusätzlich genehmigt werden.
Es wird empfohlen, anhand der Studienpläne jener Diplom-, Bakkalaureats- und Magisterstudien, aus denen Teile kombiniert werden sollen, ein Studienkonzept für das IS zu erarbeiten und dieses mit der/dem jeweiligen Vorsitzenden der Studienkommissionen zu besprechen. Ebenso ist es empfehlenswert, sich bei diesem/dieser zu erkundigen, ob bereits das selbe oder ein ähnliches IS genehmigt wurde, das als Beispiel dienen könnte.- Was muss der Antrag enthalten?
Der Antrag auf Zulassung zu einem IS muss die Bezeichnung des Studiums, ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil, den Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten und wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, die Zuordnung der Fächer zu den beteiligten Universitäten.- Wie beantragen Sie die Zulassung?
Studierende, die um Zulassung zu einem IS ansuchen möchten, sollten bereits zum Fach, auf dem der Schwerpunkt ihres künftigen Studiums liegt, zugelassen sein. Dies stellt allerdings kein Muss dar.
Auch wenn die vorangehende Zulassung zum Kernfach des künftigen IS den Vorteil der Anrechnungsmöglichkeit mit sich bringt, ist sie keine zwingende Voraussetzung (die Zulassung zu einem IS gilt für Familien- und Studienbeihilfe nicht als Studienwechsel, wenn sämtliche Lehrveranstaltungen aus dem vorangehenden Studium für den Studienplan anrechenbar sind).
Einzureichen ist der Antrag im Studien- und Prüfungsbereich (Makartplatz 5, 3.Stock oder im Servicecenter Mirabellplatz 1, EG 04) oder schriftlich an die Universität Mozarteum Salzburg, Schrannengasse 10A, 5020 Salzburg.
Die Einreichung des Antrages ist jederzeit möglich (also auch außerhalb der Zulassungsfrist), die Zulassung zum IS aber erst nach der Genehmigung und nur innerhalb der vorgesehenen Zulassungsfristen möglich. Beachten Sie, dass durch die verpflichtende Anhörung der Vorsitzenden der involvierten Curricularkommissionen das Genehmigungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Universitätsübergreifende IS (Verbindung von Studienrichtungen verschiedener Universitäten zu einem IS): Der Antrag ist bei jener Universität zu stellen, an der der Schwerpunkt des Studiums liegt. An der/den anderen Universität/en ist die Meldung als MitbelegerIn erforderlich.
Sie kommen mit Ihrer Studentencard und dem ausgefüllten Abmeldeformular in den Studien- und Prüfungsbereich und melden sich von der Universität ab. Anlässlich der Abmeldung erhalten Sie eine Abgangsbescheinigung, die alle positiv abgelegten Prüfungen enthält.
Nach Abschluss des Studiums erhalten Sie das Abschlusszeugnis (Bakkalaureats-/Magister-/Diplom-/Rigorosenzeugnis) sowie den Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades (Bakkalaureus/Bakkalaurea, Magister/Magistra, Doktor/Doktorin).
Sponsionsfeiern finden einmal pro Semester statt. Für die Sponsion im November oder Dezember ist Anmeldeschluss Anfang November, für die Sponsion im Mai oder Juni ist Anmeldeschluss Anfang Mai. Promotionen finden je nach Bedarf statt.
Das Anmeldeformular sowie der Einzahlungsbeleg über € 10,- für die Sponsions-/Promotionsmappe ist im Studien- und Prüfungsbereich einzureichen.
Bankverbindung: Bank Austria Creditanstalt, BLZ: 12000, Kontonummer: 09953258200, Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg, Verwendungszweck: Sponsions-/Promotionsmappe
Nächster Termin für Sponsion und Promotion
Nostrifizierung ist die Anerkennung eines an einer anerkannten ausländischen Hochschule erworbenen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Der Antrag ist an einer inländischen Universität einzubringen, an der das entsprechende inländische Studium eingerichtet ist. Die Antragstellung setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin oder des Antragstellers in Österreich erforderlich ist.
Das bedeutet, dass ein Nostrifizierungsantrag nur dann zulässig ist, wennSiehe auch Antragsformular mit weiteren Erläuterungen – PDF-Datei
- die Ausübung eines Berufes bzw. einer Tätigkeit zwingend an den Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses gebunden ist, das heißt ohne erfolgte Nostrifizierung nicht möglich ist (dies kann durch Gesetz oder Verordnung - sogenannte "reglementierte Berufe"; z. B. Zivilingenieure/-innen, Lehrer/-innen an höheren Schulen, bestimmte Gewerbe - oder in internen generellen Unternehmensrichtlinien verbindlich festgelegt sein); und
- die Berechtigung zur unmittelbaren Ausübung dieses Berufes bzw. dieser Tätigkeit nicht ohnehin aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften besteht.
Bei Fragen melden Sie sich im Studien- und Prüfungsbereich bei Herrn Robert Schiller Tel.: 0662/6198/3310 robert.schiller@moz.ac.at
Nein. Ansuchen um Nostrifizierung können nur dort eingereicht werden, wo das entsprechende Studium angeboten wird. Im Falle von Fachhochschulabschlüssen ist der Fachhochschulrat für die Nostrifizierungen zuständig.
Antworten auf generelle das Studium an der Universität Mozarteum betreffende Fragen finden Sie auf der Homepage der Universität Mozarteum unter:
www.moz.ac.at/german/studies/faq
Das Curriculum IGP ist über die Homepage der Universität Mozarteum zugänglich:
www.moz.ac.at/vlv
Ausdrucke des Curriculums sind im Studien- und Prüfungsbereich erhältlich.
Im Studienblatt jeder/jedes Studierenden wird die für sie/ihn geltende Studienplan-Version angeführt. Folgende Studienpläne sind derzeit gültig:
- Curriculum 2009: IGP als Bachelor- und Masterstudium nach UG 2002
Studierende, die ihr Studium nach dem Studienplan 2003 oder dem Curriculum 2006ff. begonnen haben, werden automatisch dem laufenden Curriculum unterstellt. Bereits absolvierte oder angerechnete Lehrveranstaltungen behalten ihre Gültigkeit.- Studienplan 2002 (auslaufend): IGP-Diplomstudium nach UniStG
- Studienplan 1996 (auslaufend): IGP-Diplomstudium nach alten Studienvorschriften
Studierende nach dem Studienplan 1996 können innerhalb einer bestimmten Frist (zu erfragen im Studien- und Prüfungsbereich) ihr Studium abschließen. Wird das Studium nicht bis zum errechneten Datum (Mindeststudiendauer des jeweiligen Studienabschnitts zuzüglich eines Toleranzsemesters) abgeschlossen, kann die oder der Studierende sein Studium nur im Curriculum 2009 fortsetzen.
Grundsätzlich ja, sofern sie den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Curriculums IGP entsprechen. Formulare zu Anträgen um Anerkennung von bereits absolvierten Lehrveranstaltungs- / Kommissionellen Prüfungen erhalten Sie bei Frau Silvia Gugganig (Studien- und Prüfungsmanagement, Makartplatz 5, Tel. 6198-2102) bzw. in Innsbruck bei Frau Angelika Eckerieder (Verwaltung, Innrain 15, Tel. 0512-560319-3130). Der Antrag ist ebendort vollständig ausgefüllt abzugeben. Das Ansuchen wird danach vom Studienrichtungskoordinator geprüft und dem Studiendirektor vorgelegt. Dieser unterfertigt den entsprechenden Bescheid.
Bei laufendem Konzertfachstudium: Die Zulassungsprüfung ist abzulegen. Sofern die Aufnahme nach IGP erfolgt, werden der Unterricht aus dem Zentralen künstlerischen Fach (ZKF) sowie Zeugnisse aus Lehrveranstaltungen, die sich im Curriculum IGP mit jenen des absolvierten Konzertfachstudiums decken, auf Antrag angerechnet (dazu siehe oben). Gemäß Standpunkt des Rektorats wird eine Aufnahme nur erfolgen, wenn im Konzertfach bereits absolvierter ZKF-Unterricht für IGP überschrieben und damit die Unterrichtszeit im ZKF nicht studiengebunden verlängert wird. Sämtliche anderen Lehrveranstaltungen des Curriculums sind zu absolvieren. Gegebenenfalls kann beim Studiendirektor um Studienzeitverkürzung angesucht werden.
Bei abgeschlossenem Konzertfachstudium: Im Falle des Konzertfachabschlusses an der Universität Mozarteum, der nicht länger als ein Studienjahr zurückliegt, ist die Zulassungsprüfung nur im Nachweis von Grundkenntnissen im Fach Klavier und – für Kandidatinnen und Kandidaten aus dem nicht-deutschsprachigen Raum – Nachweis von Deutschkenntnissen nach Niveau B1 abzulegen. Sofern die Aufnahme nach IGP erfolgt, werden der Unterricht aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie Zeugnisse aus Lehrveranstaltungen, die sich im Curriculum IGP mit jenen des absolvierten Konzertfachstudiums decken, auf Antrag angerechnet (siehe dazu weiter: Studierende mit abgeschlossenem Konzertfach möchten die Abschlussprüfung für den künstlerischen Prüfungsteil im Bachelor- bzw. Masterstudium IGP anrechnen lassen). Sämtliche anderen Lehrveranstaltungen des Curriculums sind zu absolvieren. Gegebenenfalls kann beim Studiendirektor um Studienzeitverkürzung angesucht werden. Im Falle des Konzertfachabschlusses an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ist die gesamte Zulassungsprüfung abzulegen. Sofern die Aufnahme nach IGP erfolgt, werden der Unterricht aus dem Zentralen künstlerischen Fach (ZKF) sowie Zeugnisse aus Lehrveranstaltungen, die sich im Curriculum IGP mit jenen des absolvierten Konzertfachstudiums decken, auf Antrag angerechnet (dazu siehe oben). Sämtliche anderen Lehrveranstaltungen des Curriculums sind zu absolvieren. Gegebenenfalls kann beim Studiendirektor um Studienzeitverkürzung angesucht werden.
Bachelorstudium: Studierende mit Bachelorabschluss eines einschlägigen Konzertfachstudiums haben Anspruch auf zwei weitere Semester Unterricht im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) und sind verpflichtet, zu allen Prüfungsteilen der Bachelorprüfung in IGP anzutreten. Auf Wunsch einer/eines Studierenden, die/der an der Universität Mozarteum ein einschlägiges Konzertfachstudium in den drei davor liegenden Studienjahren abgeschlossen hat, kann die Abschlussprüfung zum Bachelor im Konzertfach für Prüfungsteil 1, Prüfung aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF), angerechnet werden.
Masterstudium: Studierende mit Masterabschluss eines einschlägigen Konzertfachstudiums haben Anspruch auf ein weiteres Semester Unterricht im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) und sind verpflichtet, zu allen Prüfungsteilen der Masterprüfung in IGP anzutreten. Auf Wunsch einer/eines Studierenden, die/der an der Universität Mozarteum ein einschlägiges Konzertfachstudium in den beiden davor liegenden Studienjahren abgeschlossen hat, kann die Abschlussprüfung zum Master im Konzertfach für Prüfungsteil 1, Prüfung aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF), angerechnet werden.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist eine Einstufung vorzunehmen.
Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt über mozonline.
Die Prüfungsmodalitäten sind von den LehrveranstaltungsleiterInnen zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben.ACHTUNG: Prüfungen über Lehrveranstaltungen und schriftliche Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind bis zum Ende des nachfolgenden Semesters abzuschließen.
Zur Studieneingangsphase (SEP) zählen ausgewählte Lehrveranstaltungen, die im 1. und 2. Semester zu absolvieren sind. Erst nach dem Abschluss der SEP kann die LV Zentrales künstlerisches Fach (ZKF) 3 belegt werden. Im Einzelnen sind die Lehrveranstaltungen der SEP im Curriculum IGP 2008, Abschnitt Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums, angeführt.
HINWEIS: Die Belegung der Lehrveranstaltungen „Lehrpraxis“ ist in vielen Fällen erst nach dem Absolvieren von „Didaktik des ZKF 1 und 2“, also im dritten einrechenbaren Semester, sinnvoll. Bitte folgen Sie dem Ratschlag der zuständigen LehrveranstaltungsleiterInnen.
Sämtliche Fächer im Lehrveranstaltungsangebot der Universität Mozarteum, die nicht im Modus "Künstlerischer Einzelunterricht" geführt werden und sinnfällig zur Ergänzung der Ausbildung in IGP dienen.
Der gewünschte Schwerpunkt ist vor Beginn des dritten Semesters bei Frau Gerlinde Seywaldstätter (Lehrmanagement, Tel. 6198-2100, Sprechzeiten am Servicepoint) bzw. für Innsbruck bei Frau Angelika Eckerieder (Verwaltung, Innrain 15, Tel. 0512-560319-3130 – bitte Termine beachten) bekannt zu geben.
Bei Wahl des Schwerpunktes „Zweites Instrument / Gesang / [bei ZKF Volksmusik auslaufend] Drittes Instrument“ ist vor Beginn des dritten Semesters eine Eignungsprüfung und am Ende des Bachelorstudiums eine Abschlussprüfung abzulegen. Es ist möglich, sich in verschiedenen Instrumenten zur Eignungsprüfung anzumelden. Werden mehrere Eignungsprüfungen bestanden, haben sich die KandidatInnen im Weiteren für eines dieser Instrumente zu entscheiden. Es ist möglich, mehrere Schwerpunkte zu wählen.
ZKF: Alle Studierenden haben sich nach vier Semestern einer kommissionellen Leistungsbeurteilung im Zentralen künstlerischen Fach zu stellen.
Klavier Pflichtfach: Studierende, deren ZKF nicht Klavier oder Cembalo lautet, haben sich nach sechs Semestern einer kommissionellen Leistungsüberprüfung zu stellen.
Die Themen der beiden im Bachelorstudium im fünften bis achten Semester zu verfassenden wissenschaftlichen Bachelorarbeiten sind aus Musikpädagogik, Theorie der Musik, Musikgeschichte oder Musikwissenschaft zu wählen.
Es wird erwartet, dass die erste Bachelorarbeit während des 5./6. Semesters verfasst wird, die zweite während des 7./8. Semesters.Studienstandort Salzburg
Die Bachelorarbeiten sind bei zwei verschiedenen Lehrenden an der Universität Mozarteum Salzburg einzureichen, die vom Studiendirektor zur Betreuung von wissenschaftlichen Bachelorarbeiten berechtigt wurden (Liste: http://www.moz.ac.at/german/studies/wiss.shtml).Studienstandort Innsbruck
Die Bachelorarbeiten sind bei zwei verschiedenen Lehrenden an der Universität Mozarteum Innsbruck einzureichen, die vom Studiendirektor zur Betreuung von wissenschaftlichen Bachelorarbeiten berechtigt wurden (Liste: http://www.moz.ac.at/german/studies/wiss.shtml).In einer Bachelorarbeit wird die wissenschaftliche Durchführung in Sprache, Inhalt und Arbeitstechnik erwartet. Der zu veranschlagende Umfang liegt zwischen 15 und 20 Seiten Text (ohne Notenbeispiele, Illustrationen), geschrieben mit Times New Roman oder Arial in 12-Punkt-Schriftgröße mit 1½-zeiligem Abstand, alle Ränder 2,5 cm. Arbeiten mit einer Länge von mehr als 30 Seiten Text werden nicht angenommen.
Ein Exemplar jeder Bachelorarbeit ist zusammen mit dem Zeugnis darüber gebunden im Sekretariat der Abteilung für Musikpädagogik abzugeben (Plastikschiene erlaubt, Spiralisierung nicht).
Die Abteilung für Musikwissenschaft hat einen Leitfaden zur Gestaltung von Bachelorarbeiten vorgelegt (http://www.moz.ac.at/department.php?nr=14014&lang=1).
Über das Fachgebiet einer der beiden Bachelorarbeiten ist eine Kommissionelle Prüfung abzulegen. Die/der Studierende wählt dieses Fachgebiet selbst. Die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten. Geprüft werden soll hier in erster Linie die kommunikative Kompetenz der Kandidatin / des Kandidaten, also das Vermögen sich über Inhalte der Bachelorarbeit, ihre Grundlagen, ihren Entstehungsprozess und eventuelle Anwendungsfelder ausdrücken zu können.Studienstandort Salzburg
Zur Abnahme der Prüfungen wird vom Studiendirektor ein Pool von vier für wissenschaftliche Bachelorarbeiten betreuungsberechtigten Lehrenden eingesetzt. Diese haben mindestens vier Prüfungstermine pro Semester auszuschreiben. Zu zwei Personen aus diesem Kreis kommt zur Prüfung jeweils der Betreuer / die Betreuerin der Bachelorarbeit hinzu, der/die das Gros der Prüfungsfragen stellt. Die übrigen Kommissionsmitglieder sind berechtigt, flankierend zu fragen. Ist der Betreuer / die Betreuerin der zu prüfenden Bachelorarbeit an dem vom Pool ausgeschriebenen Prüfungstermin verhindert, wird er/sie durch ein drittes Mitglied des Pools ersetzt.Studienstandort Innsbruck
Zur Abnahme der Prüfungen wird vom Studiendirektor eine Kommission von drei für wissenschaftliche Bachelorarbeiten betreuungsberechtigten Lehrenden eingesetzt, darunter jeweils der Betreuer / die Betreuerin der Bachelorarbeit, der/die das Gros der Prüfungsfragen stellt. Die übrigen Kommissionsmitglieder sind berechtigt, flankierend zu fragen. Ist der Betreuer / die Betreuerin der zu prüfenden Bachelorarbeit an dem Prüfungstermin verhindert, wird er/sie durch eine dritte betreuungsberechtigte Person ersetzt.ANMELDUNGEN
Bei Anmeldung sind ein Exemplar der Arbeit und das Zeugnis darüber abzugeben.
- in Salzburg bis spätestens zwei Wochen vor dem ausgeschriebenen Prüfungstermin bei Frau Evelyn Veichtlbauer, Mirabellplatz 1, Raum 2029.
- in Innsbruck bis spätestens zwei Wochen vor dem ausgeschriebenen Prüfungstermin bei Frau Angelika Eckerieder, Innrain 15/1, Zimmer 107 (rechts).
Voraussetzung für die Anmeldung zur kommissionellen Prüfung ist die positive Beurteilung sämtlicher im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen einschließlich der Freien Wahlfächer. Sämtliche Prüfungsteile sind in demselben Semester zu absolvieren.
ANMELDUNGEN zu Bachelorprüfungen sind im vorletzten Semester vorzunehmen
Vorzulegen sind dabei Nachweise über alle bis zu diesem Zeitpunkt absolvierten Lehrveranstaltungen (d.h. das aktuelle Studienblatt und der aktuelle Studienerfolgsnachweis). Noch fehlende Nachweise (einschließlich der Zeugnisse über Bachelorarbeiten) sind bis zwei Wochen vor der Prüfung nachzubringen.
- in Salzburg bei Frau Gerlinde Seywaldstätter (Lehrmanagement, Tel. 6198-2100, Sprechzeiten am Servicepoint).
- in Innsbruck bei Frau Angelika Eckerieder, Innrain 15/1, Zimmer 107 (rechts).
ANMELDE SCHLUSS ist für das Sommersemester jeweils der 31. Jänner, für das Wintersemester jeweils der 30. Juni.
Ein Vorziehen von Lehrveranstaltungen des Masterstudiums IGP in das Bachelorstudium IGP ist unter der Voraussetzung möglich, dassAusgenommen von dieser Regel sind die Lehrveranstaltungen (zuvor genannt die durchlaufende Nummer im Curriculum)
- in der Lehrveranstaltung mehr Kapazität verfügbar ist als von Studierenden aus dem Masterstudium IGP beansprucht wird;
- das Einverständnis des Vizerektorats für Lehre vorliegt;
- die betreffenden Lehrenden mit der Teilnahme von Studierenden aus dem Bachelorstudium einverstanden sind.
Diese Lehrveranstaltungen sind für Studierende des Bachelorstudiums auch als Freies Wahlfach gesperrt, da die vorauszusetzende Vorbildung erst mit dem Abschluss des Bachelorstudiums dokumentiert ist.
- 115 Zentrales künstlerisches Fach 9–12,
- 116 Didaktisches Seminar für MusikpädagogInnen 1, 2,
- 117 Didaktik des ZKF 5, 6,
- 121 Musikgeschichtliches Seminar,
- 122 Geschichte und Hintergrund der alpenländischen Volksmusik 1, 2,
- 129 Solokorrepetition 5–8,
- 130 Korrepetitionspraxis 5–8,
- 131 Ensemblespiel Volksmusik 5–7,
- 132 Ensemblespiel „Cross over“ 3.
Die Zulassung zum Masterstudium setzt gemäß § 64 (5) UG 2002 den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Absolventinnen und Absolventen des IGP-Bachelorstudiums an der Universität Mozarteum bzw. der Kooperationspartner Tiroler Landeskonservatorium Innsbruck und Vorarlberger Landeskonservatorium Feldkirch:Absolventinnen und Absolventen des IGP-Bachelorstudiums an einer anderen inländischen Musikhochschule oder mit einem gleichwertigen Abschluss an einer anerkannten ausländischen Musikhochschule:
- Vor Aufnahme des Masterstudiums Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik ist zu einer Informativen Präsentation der künstlerischen und didaktischen Fähigkeiten anzutreten. Dabei ist ein künstlerisches Programm vorzutragen, das den Prüfungsanforderungen im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) der Bachelorprüfung in IGP an der Universität Mozarteum entspricht (→ IV.1 Prüfungsordnung, → IV.2 Prüfungsanforderungen, wobei Kammermusikstücke nicht obligat sind). Aus einer vorzulegenden Liste von Stücken entsprechenden Schwierigkeitsgrades sind nach Auswahl der Prüfungskommission 15–20 Minuten vorzutragen. Daran schließen sich Fragen über eine didaktische Aufbereitung des Prüfungsprogrammes.
An der Universität Mozarteum – Studienstandort Salzburg gilt die Kommissionelle Bachelorprüfung zugleich als Informative Präsentation der künstlerischen und didaktischen Fähigkeiten, sofern im Prüfungsprotokoll eine entsprechende Beurteilung angebracht und das Masterstudium IGP im folgenden Studienjahr aufgenommen wird.
Am Tiroler Landeskonservatorium Innsbruck oder Vorarlberger Landeskonservatorium Feldkirch gilt die Kommissionelle Bachelorprüfung zugleich als Informative Präsentation der künstlerischen und didaktischen Fähigkeiten, wenn (1.) im Prüfungsprotokoll eine entsprechende Beurteilung angebracht wird, (2.) in allen Prüfungsteilen mindestens ein Kommissionsmitglied der Universität Mozarteum – Studienstandort Salzburg vertreten war und (3.) das Masterstudium IGP im folgenden Studienjahr aufgenommen wird.- Für Kandidatinnen und Kandidaten aus dem nicht-deutschsprachigen Raum ist zur Aufnahme des Masterstudiums in Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik im Rahmen einer Ergänzungsprüfung der Nachweis von Deutschkenntnissen nach Niveau B2 (gem. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001) zu erbringen.
- Die Anmeldung ist im Sekretariat der Abteilung für Musikpädagogik der Universität Mozarteum Salzburg bis zum festgesetzten Termin vorzunehmen. Diese Anmeldung ist auch dann obligatorisch, wenn Sie Ihr Bachelorstudium IGP erst in der Nachfrist des Studienjahres abschließen. Beachten Sie dabei, dass Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht für das Wintersemester nur bei einem Bachelor-Abschluss in den ersten drei Semesterwochen belegt werden können.
- Vor Aufnahme des Masterstudiums Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik ist zu einer Informativen Präsentation der künstlerischen und didaktischen Fähigkeiten anzutreten. Dabei ist ein künstlerisches Programm vorzutragen, das den Prüfungsanforderungen im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) der Bachelorprüfung in IGP an der Universität Mozarteum entspricht (→ IV.1 Prüfungsordnung, → IV.2 Prüfungsanforderungen, wobei Kammermusikstücke nicht obligat sind). Aus einer vorzulegenden Liste von Stücken entsprechenden Schwierigkeitsgrades sind nach Auswahl der Prüfungskommission 15–20 Minuten vorzutragen. Daran schließen sich Fragen über eine didaktische Aufbereitung des Prüfungsprogrammes.
- Für Kandidatinnen und Kandidaten aus dem nicht-deutschsprachigen Raum ist zur Aufnahme des Masterstudiums in Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik im Rahmen einer Ergänzungsprüfung der Nachweis von Deutschkenntnissen nach Niveau B2 (gem. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001) zu erbringen.
- Der Studiendirektor kann einzelne noch zu absolvierende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium nominieren sowie die Nachbringung zweier Bachelorarbeiten vorschreiben, wenn die volle Gleichwertigkeit nicht gegeben ist.
- Die Anmeldung ist im Sekretariat der Abteilung für Musikpädagogik der Universität Mozarteum Salzburg bis zum festgesetzten Termin vorzunehmen.
Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Curriculum festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu entnehmen, das sind Musikpädagogik, Musikgeschichte bzw. Theorie der Musik. Die Masterarbeit ist bei Lehrenden an der Universität Mozarteum einzureichen, die vom Studiendirektor zur Betreuung von wissenschaftlichen Masterarbeiten berechtigt wurden (Liste: http://www.moz.ac.at/german/studies/wiss.shtml).
Die Masterarbeit hat wissenschaftlichen Kriterien zu entsprechen, auf eigenständigen Recherchen und methodischer Reflexion zu beruhen. Sie soll ca. 80 Seiten Text (ohne Notenbeispiele, Illustrationen) umfassen, geschrieben mit Times New Roman oder Arial in 12-Punkt-Schriftgröße mit 1½-zeiligem Abstand, alle Ränder 2,5 cm.
Die Abteilung für Musikwissenschaft hat einen Leitfaden zur Gestaltung von Masterarbeiten vorgelegt (http://www.moz.ac.at/department.php?nr=14014&lang=1).Ein Exemplar der Masterarbeit ist zusammen mit dem Zeugnis darüber hart gebunden (zumindest kartoniert) im Sekretariat der Abteilung für Musikpädagogik abzugeben.
Voraussetzung für das Antreten zur Kommissionellen Prüfung ist die positive Beurteilung sämtlicher im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen einschließlich der Freien Wahlfächer.
Sämtliche Prüfungsteile sind in demselben Semester zu absolvieren.
ANMELDUNGEN zu Masterprüfungen sind im vorletzten Semester bei Frau Gerlinde Seywaldstätter (Lehrmanagement, Tel. 6198-2100, Sprechzeiten am Servicepoint) vorzunehmen. Vorzulegen sind dabei Nachweise über alle bis zu diesem Zeitpunkt absolvierten Lehrveranstaltungen (d.h. das aktuelle Studienblatt und der aktuelle Studienerfolgsnachweis). Noch fehlende Nachweise sind bis zwei Wochen vor der Prüfung nachzubringen.
Die Masterarbeit und das Zeugnis über die Masterarbeit sind spätestens vier Wochen vor der Mündlichen Prüfung über das Fachgebiet der Masterarbeit einzureichen.
ANMELDESCHLUSS ist für das Sommersemester jeweils der 31. Jänner, für das Wintersemester jeweils der 30. Juni.
Bitte wenden Sie sich an den Studienrichtungskoordinator der Curricularkommission A I / A II.
Bei Fragen zum Unterricht erkundigen Sie sich in Salzburg im Sekretariat der zuständigen Abteilung (Dirigieren / Komposition / Musiktheorie, Tasteninstrumente, Streich- und Zupfinstrumente, Blas- und Schlaginstrumente, Gesang, Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musik- und Tanzpädagogik), in Innsbruck beim Studienleiter IGP, Mag. Maximilian Bauer.
Bei Fragen zum Curriculum und zur Anrechung von bereits abgelegten Prüfungen kontaktieren Sie
- in Salzburg Frau Silvia Gugganig (Studien- und Prüfungsmanagement, Tel. 6198-2102) oder den Studienrichtungskoordinator für IGP, ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Hochradner
- in Innsbruck den Stv. Studiendirektor o. Univ.-Prof. Kurt Hüttinger, der offene Fragen sammeln und mit dem Studienrichtungskoordinator für IGP besprechen wird
ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Hochradner
Studienrichtungskoordinator für IGP
Sprechzeiten in der Vorlesungszeit: MO 9.00–10.00h, MI 14.00–16.00h
jeweils Neues Mozarteum, Mirabellplatz 1, Zimmer 2033
in der vorlesungsfreien Zeit ausschließlich über E-Mail: thomas.hochradner@moz.ac.at
Diese Frage ist nur individuell zu beantworten. In der Regel empfiehlt es sich, die Wahl für dieses Studium von mittelfristigen Berufszielen (und der Rolle wissenschaftlicher Tätigkeiten dabei) abhängig zu machen.
Die Curricula Kommission steht Ihnen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung (vgl. Kontaktadresse am Ende der FAQ)
Das Curriculum sowie zwei informative Leitfäden finden sich auf der WebSeite http://www.moz.ac.at/vlv/ in der Rubrik "Doktoratsstudien".
Es muss sich laut Universitätsgesetz um ein „fachlich in Frage kommendes“ Master- oder Diplomstudium handeln. Das heißt: Musikpädagogik oder Musikwissenschaft kommen als Dissertationsfächer in Frage, wenn ein musikalisches Grundstudium künstlerischer oder wissenschaftlicher Art absolviert wurde; Kunst- bzw. Werkpädagogik kann als Dissertationsfach gewählt werden, wenn ein kunst- bzw. werkpädagogisches Grundstudium absolviert wurde. Erforderlich ist zudem die Beherrschung der deutschen Sprache (Sprachniveau B2 gemäß A Common European Framework of Reference for Languages CEFR 2001 / dt. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001 des Council of Europe). Im Zweifelsfall hilft der online-Einstufungstest der Goethe-Institute ( http://www.goethe.de/cgi-bin/einstufungstest/einstufungstest.pl ).
An der Universität Mozarteum Salzburg kann eine Dissertation in drei Fächern eingereicht werden: (1.) Musikpädagogik, (2.) Musikwissenschaft sowie (3.) Kunst- bzw. Werkpädagogik (sofern ein Mitglied der Universität Mozarteum Salzburg, das über eine fachlich entsprechende venia docendi verfügt, vom Studiendirektor als Betreuer zugelassen ist). Eine Liste aller derzeit zugelassenen Betreuer findet sich auf der Webseite http://www.moz.ac.at/german/studies/faq/betreuer.pdf.
Nein, derzeit ist diese Möglichkeit noch nicht gegeben.
Ein Leitfaden listet alle Aufgaben vor und während des Studiums chronologisch auf. Zu finden ist dieser Leitfaden in zwei Varianten (Kurzversion / Vollversion) auf der Webseite http://www.moz.ac.at/vlv/ in der Rubrik "Doktoratsstudien".
Die Entscheidung, wer eine Dissertation betreut, fällt der Studiendirektor bei der Zulassung zum 2. Studienabschnitt. Das Antragsformular für diese Zulassung sieht die Möglichkeit eines Vorschlages vor. Der gewünschte Betreuer / das gewünschte Betreuerteam bestätigt dort mit Unterschrift seine Bereitschaft, das Dissertationsprojekt zu betreuen. Sinnvollerweise nehmen Studierende spätestens vor Inskription oder spätestens während des 1. Studienabschnittes mit möglichen Betreuern Kontakt auf, um zu klären, welcher Betreuer aufgrund seiner fachlichen Kompetenzen in Frage kommt.
Eine Liste aller derzeit zugelassenen Betreuer findet sich auf der Webseite http://www.moz.ac.at/german/studies/wiss.shtml.
Ja, mit Ausnahme des Falles, dass dieser aus wichtigen Gründen (z.B. längerfristige Krankheit) nicht zur Verfügung steht. In solchen Ausnahmefällen bestellt der Studiendirektor einen Ersatzgutachter.
Die Entscheidung, wer eine Dissertation begutachtet, fällt der Studiendirektor nach der Einreichung der Dissertation. Das Curriculum sieht 2 Gutachter vor, wovon (genau) ein Mitglied der Universität Mozarteum Salzburg (= in der Regel der Betreuer) und (genau) einer Mitglied einer anderen Universität angehört. Jeder Gutachter muss mit einer dem Thema der Dissertation entsprechenden venia docendi ausgestattet sein.
Ja, mit Ausnahme der Dissertantenseminare können Lehrveranstaltungen „vorgezogen“ werden.
Nein, mit Ausnahme der VU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten kann keine Lehrveranstaltung eines Grundstudiums erneut angerechnet werden.
Ja, außer diese wurden in einem Grundstudium bereits angerechnet. Angerechnet werden können Lehrveranstaltungen, die in einem thematischen Zusammenhang zur Dissertation stehen.
Innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist. Ausgenommen sind Anmeldungen mit Zeugnissen, die nicht in einem EU-Staat ausgestellt wurden; in diesem Fall muss die Anmeldung bis zum 1. September für das jeweilige WS) und den 1. Februar (für das jeweilige SS) erfolgen: "Ansuchen Zulassung zum Doktorat".
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Curricula Kommission Wissenschaftliche Doktoratsstudien gerne zur Verfügung.
Ansprechperson:
Ao.Univ.Prof.Dr. Wolfgang Gratzer
Studienrichtungskoordinator
"Wissenschaftliche Doktoratsstudien"
Universität Mozarteum Salzburg
Mirabellplatz 1 / Zi. 1023
A-5020 Salzburg
Tel. (+43)662/6198-6321
Mail wolfgang.gratzer@moz.ac.at
Sprechstunde im WS 2008/09: Do 9.30 – 11.00 Uhr (Anmeldung via Mail/Tel.)
Allgemeine Angaben siehe unter § 3 Zulassungsprüfung im Curriculum für das Lehramtsstudium (A1 + A2)
Musikerziehung / A1: Seite 4 (§ 3)
Instrumentalmusikerziehung / A2: Seite 15 (§ 3)
Genaue Informationen zu Terminen und Anforderungen, sowie Anmeldeformulare als Druckversion zu den Zulassungsprüfungen an den Abteilungen für Musikpädagogik in Salzburg und Innsbruck finden Sie auf der Homepage des Mozarteums (Rubrik: Studium/Zulassungsprüfung).
Das aktuelle Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung (A1 + A2) findet sich auf der Homepage des Mozarteums (Rubrik: Studium/Studienrichtungen).
Regelungen, spezifische Prüfungsbestimmungen, Anrechnungsmodalitäten, Äquivalenzlisten sowie Anerkennung von Studien an Pädagogischen Hochschulen sind im Curriculum ab Seite 21 Anhang: Studienvorschriften für die allgemeine pädagogische und schulpraktische Ausbildung ausgeführt.
ILLB - Salzburg
ILS - Innsbruck
Auf Antrag der/des Studierenden kann die Curricularkommission besondere Qualifikationen als Schwerpunkte anerkennen, die im Diplomzeugnis auszuweisen sind.
Über diese Schwerpunktbildungen sollen individuelle Profilbildungen ermöglicht werden, die im Diplomzeugnis als berufsrelevante Zusatzqualifikationen bestätigt werden.
Als Schwerpunkt gilt eine zusätzliche, über das Curriculum hinausgehende, Qualifizierung in einem Fachbereich, die über Vorlage entsprechender Leistungsnachweise bestätigt wird. (Lehrveranstaltungszeugnisse, künstlerisch-praktische Präsentationen...)
Die inhaltlich-thematische Ausrichtung dieser Schwerpunkte kann individuell vorgenommen werden. (Beispiele: Chorleitung, Jazz/Pop, Klassenmusizieren, Tanz und Bewegung...)
Richtlinien zur 1. und 2. Diplomprüfungen finden sich unter § 4 Prüfungsordnung im Curriculum
Musikerziehung / A1: Seite 5 (§ 4)
Instrumentalmusikerziehung / A2: Seite 15 (§ 4)
Genaue Informationen zu Terminen und Anforderungen, sowie entsprechende Formulare siehe abteilungseigene Homepages:
Salzburger Abteilung für Musikpädagogik
Abteilung für Musikpädagogik in Innsbruck
Derzeit zugelassene Betreuer für Diplomarbeiten siehe Homepage des Mozarteums (Rubrik: Studium/Schriftliche Arbeiteten)Leitfaden für Masterarbeiten siehe Homepage des Mozarteums (Abteilung für Musikwissenschaft)
Ansprechpartnerin für Salzburger Studierende:
ao. Univ.-Prof. Dr. Michaela Schwarzbauer (Studienrichtungskoordinator-Stellvertreterin)
michaela.schwarzbauer@moz.ac.atAnsprechpartner für Innsbrucker Studierende:
Reinhard Blum (Studienrichtungskoordinator)
reinhard.blum@ac.atReinhard Blum
Studienrichtungskoordinator
Alle personenbezogenen Substantive sind auf dieser FAQListe geschlechtsneutral verwendet.
Gemeint sind also jeweils der Betreuer und die Betreuerin, der Studierende und die Studierende usw.
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23. Jun. 2010
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