Benützung
Die Universitätsbibliothek Mozarteum ist öffentlich
zugänglich.
Entlehnberechtigt sind:
- Angehörige der Universität Mozarteum;
- Angehörige anderer österreichischer Universitäten
oder Fachhochschulen;
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
und diesen gleichgestellte Personen über 14 Jahren mit Hauptwohnsitz
Österreich. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit ist
eine Haftungserklärung der bzw. des Erziehungsberechtigten
erforderlich;
- sonstige Personen über 14 Jahren nach Hinterlegung einer
Kaution gemäß
Gebührenordnung, wobei die Anzahl der gleichzeitig entlehnbaren
Werke
beschränkt ist. Die Kaution kann durch eine Haftungserklärung
einer
Organisationseinheit der Universität Mozarteum ersetzt werden.
- Zur Ausstellung eines Benutzerausweises ist ein Meldezettel
und ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen und ein Stammdatenblatt
(= Anmeldeformular) auszufüllen..
Eine Änderung der Adresse ist der Universitätsbibliothek
unverzüglich bekanntzugeben.
Kataloge
Erwerbungen bis 1994: Getrennte alphabetische und
systematische Kataloge für Noten und Bücher.
Erwerbungen seit 1995: Online-Bestandskatalog (Aleph)
ACHTUNG!! Auch vor 1995 erworbene Werke können
im Onlinekatalog aufscheinen, da laufend rückgearbeitet wird.
Telefonische Auskünfte über die Bestände
können nicht gegeben werden.
Magazine
Nicht frei zugänglich. Die Bestände der
Magazine können nach Hause entlehnt werden, mit Ausnahme von
Diplomarbeiten, Dissertationen und Zeitschriftenbänden.
Entlehnung
Entlehnfrist, Mahnungen
Die Entlehnfrist beträgt 2 Monate (ausgenommen
Zeitschriften, Jahrbücher, Dissertationen und Diplomarbeiten,
diese dürfen nur im Lesesaal eingesehen werden).
Für Lehrkräfte beträgt die Leihfrist 6 Monate, für
Diplomanden/Dissertanten mit Bestätigung des Betreuers 4 Monate.
Entlehnte Werke sind spätestens mit Ablauf
der Entlehnfrist unaufgefordert zurückzustellen.
Bei Überschreiten der Leihfrist ergehen bis
zu 3 Mahnungen, wobei Mahngebühren verrechnet werden. Nach
dreimaliger Mahnung werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Mahngebühren:
1. Mahnung: € 1,65 + € 0,20 pro Tag und
Werk*
2. Mahnung: € 1,65 + € 0,20 pro Tag und Werk
3. Mahnung: € 1,65 + € 0,20 pro Tag und Werk
* als Stichtag gilt der 1. Tag nach der Fälligkeit
Verlängerung
Eine Verlängerung um 2 Monate ist möglich,
sofern das Werk nicht von einem anderen Benutzer benötigt wird.
Die Universitätsbibliothek ist berechtigt, in Ausnahmefällen
ein entlehntes Werk auch vor Ablauf der Entlehnfrist zurückzufordern.
Reservierungen: Reservierte Werke
werden 7 Tage hinterlegt. Nach Ablauf dieser Frist gehen sie in
das Magazin zurück.
Entlehnsperre
Sobald die Entlehnfrist abgelaufen ist oder geschuldete
Kosten nicht entrichtet wurden, ist der Benützer von einer
weiteren Entlehnung ausgeschlossen.
Entlehnungen auf den Namen eines anderen sind nicht
gestattet. Die Weitergabe befreit nicht von persönlich unterschriebener
Haftung. Die Benützer haben die ihnen anvertrauten Werke sorgfältig
zu behandeln.
Verlust
Für den Verlust oder die Beschädigung
eines Werkes ist Ersatz zu leisten. Muss das Werk bei einer Buchhandlung
bestellt werden, ist es dort zu bezahlen und die Quittung der Ausleihstelle
vorzulegen.
Leihmaterial
(= Aufführungsmaterialien, die nicht käuflich
zu erwerben sind)
Bitte beachten: Zuerst recherchieren, dann bestellen!
Um unnötigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, bitte vor einer Bestellung
überprüfen, ob das gewünschte Werk im Bestand der
Bibliothek vorhanden ist.
Leihmaterialbestellungen sind nur für Aufführungen
der Universität möglich, ausgenommen Veranstaltungen der
Sommerakademie.
Leihmaterialbestellungen sind ausschließlich
über die Bibliothek abzuwickeln, sonst können die Kosten
nicht übernommen werden.
Bestellungen erfolgen nur bei Vorliegen eines vollständig
ausgefüllten Bestellformulars, pro Werk ist ein Formular nötig.
Bei unvollständigen oder unklaren Angaben wird das Formular
an den Besteller zurückgesandt.
Das Leihmaterial ist spätestens 1 Woche nach
dem Aufführungstermin unaufgefordert zurückzustellen.
(Tipp: Leihmaterial sofort nach der Aufführung einsammeln)
Verluste sowie eventuell anfallende Überschreitungsgebühren
gehen zu Lasten des Entlehners.
Sollten Aufführungen nicht stattfinden, muss
dies umgehend der Bibliothek mitgeteilt und das Leihmaterial so
bald wie möglich zurückgestellt werden (= verringerte
Leihgebühr!).
Leihmaterial-Bestellformular
Fernleihe
Sollte das gewünschte Werk in Salzburg nicht
vorhanden sein, sind Entlehnungen der Innsbrucker Bestände
über die Leihstelle möglich.
Fernleihen von anderen Bibliotheken sind über
die Universitätsbibliothek Salzburg abzuwickeln.
Hofstallgasse 2-4
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8044-77550
Lesesaal / Mediathek
Lesesaal
Allgemeine Nachschlagewerke (systematisch geordnet)
Musik:
Nachschlagewerke, Bibliographien, Werkverzeichnisse
Gesamtausgaben (Komponisten, thematische Reihen), Faksimiles
Literaturwissenschaft, Wörterbücher
Aktuelle Diplomarbeiten und Dissertationen
Theater und Bildende Kunst:
Im Lesesaal befindet sich nur eine kleine Auswahl an wichtigen Nachschlagewerken.
Der Großteil des Bestandes kann über den Online-Katalog bestellt und im Lesesaal benutzt werden.
Werke aus den Lesesälen können nicht entlehnt werden.
Zeitschriften
Die älteren Jahrgänge sind gebunden, die aktuellen Jahrgänge liegen in Einzelheften auf.
Ein Teil des Zeitschriftenbestandes befindet sich im Magazin. Die Signaturen sind über den Zeitschriftenkatalog zu ermitteln (Frau Mag. Haitzmann).
Rara
Frühdrucke: Bücher und Musikalien bis
1900 sind im Online-Katalog verzeichnet und nur unter Aufsicht einzusehen.
Schallplatten: Nur in Ausnahmefällen benutzbar,
interner Zettelkatalog.
Mediathek
Ausgabe und Benützung der audiovisuellen Medien:
10 Abhörplätze
Tonträger können nicht entlehnt werden.
Bestandskatalog
Medienstudio:
Wiedergabegeräte für verschiedene AV-Medien
Benutzung gegen Voranmeldung (Tel. 6198-4060)
|