Universitätsbibliothek Mozarteum
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Benützung

 

Die Universitätsbibliothek Mozarteum ist öffentlich zugänglich.

Entlehnberechtigt sind:
  1. Angehörige der Universität Mozarteum;
  2. Angehörige anderer österreichischer Universitäten oder Fachhochschulen;
  3. österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger und diesen gleichgestellte Personen über 14 Jahren mit Hauptwohnsitz Österreich. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit ist eine Haftungserklärung der bzw. des Erziehungsberechtigten erforderlich;
  4. sonstige Personen über 14 Jahren nach Hinterlegung einer Kaution gemäß
    Gebührenordnung, wobei die Anzahl der gleichzeitig entlehnbaren Werke
    beschränkt ist. Die Kaution kann durch eine Haftungserklärung einer
    Organisationseinheit der Universität Mozarteum ersetzt werden.
  5. Zur Ausstellung eines Benutzerausweises ist ein Meldezettel und ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen und ein Stammdatenblatt (= Anmeldeformular) auszufüllen..

Eine Änderung der Adresse ist der Universitätsbibliothek unverzüglich bekanntzugeben.


Kataloge

Erwerbungen bis 1994: Getrennte alphabetische und systematische Kataloge für Noten und Bücher.

Erwerbungen seit 1995: Online-Bestandskatalog (Aleph)

ACHTUNG!! Auch vor 1995 erworbene Werke können im Onlinekatalog aufscheinen, da laufend rückgearbeitet wird.

Telefonische Auskünfte über die Bestände können nicht gegeben werden.

Magazine

Nicht frei zugänglich. Die Bestände der Magazine können nach Hause entlehnt werden, mit Ausnahme von Diplomarbeiten, Dissertationen und Zeitschriftenbänden.




Entlehnung


Entlehnfrist, Mahnungen

Die Entlehnfrist beträgt 2 Monate (ausgenommen Zeitschriften, Jahrbücher, Dissertationen und Diplomarbeiten, diese dürfen nur im Lesesaal eingesehen werden).
Für Lehrkräfte beträgt die Leihfrist 6 Monate, für Diplomanden/Dissertanten mit Bestätigung des Betreuers 4 Monate.

Entlehnte Werke sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zurückzustellen.

Bei Überschreiten der Leihfrist ergehen bis zu 3 Mahnungen, wobei Mahngebühren verrechnet werden. Nach dreimaliger Mahnung werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Mahngebühren:

1. Mahnung: € 1,65 + € 0,20 pro Tag und Werk*
2. Mahnung: € 1,65 + € 0,20 pro Tag und Werk
3. Mahnung: € 1,65 + € 0,20 pro Tag und Werk

* als Stichtag gilt der 1. Tag nach der Fälligkeit


Verlängerung

Eine Verlängerung um 2 Monate ist möglich, sofern das Werk nicht von einem anderen Benutzer benötigt wird. Die Universitätsbibliothek ist berechtigt, in Ausnahmefällen ein entlehntes Werk auch vor Ablauf der Entlehnfrist zurückzufordern.

Reservierungen: Reservierte Werke werden 7 Tage hinterlegt. Nach Ablauf dieser Frist gehen sie in das Magazin zurück.


Entlehnsperre

Sobald die Entlehnfrist abgelaufen ist oder geschuldete Kosten nicht entrichtet wurden, ist der Benützer von einer weiteren Entlehnung ausgeschlossen.

Entlehnungen auf den Namen eines anderen sind nicht gestattet. Die Weitergabe befreit nicht von persönlich unterschriebener Haftung. Die Benützer haben die ihnen anvertrauten Werke sorgfältig zu behandeln.


Verlust

Für den Verlust oder die Beschädigung eines Werkes ist Ersatz zu leisten. Muss das Werk bei einer Buchhandlung bestellt werden, ist es dort zu bezahlen und die Quittung der Ausleihstelle vorzulegen.


Leihmaterial

(= Aufführungsmaterialien, die nicht käuflich zu erwerben sind)

Bitte beachten: Zuerst recherchieren, dann bestellen! Um unnötigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, bitte vor einer Bestellung überprüfen, ob das gewünschte Werk im Bestand der Bibliothek vorhanden ist.

Leihmaterialbestellungen sind nur für Aufführungen der Universität möglich, ausgenommen Veranstaltungen der Sommerakademie.

Leihmaterialbestellungen sind ausschließlich über die Bibliothek abzuwickeln, sonst können die Kosten nicht übernommen werden.

Bestellungen erfolgen nur bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Bestellformulars, pro Werk ist ein Formular nötig. Bei unvollständigen oder unklaren Angaben wird das Formular an den Besteller zurückgesandt.

Das Leihmaterial ist spätestens 1 Woche nach dem Aufführungstermin unaufgefordert zurückzustellen. (Tipp: Leihmaterial sofort nach der Aufführung einsammeln)

Verluste sowie eventuell anfallende Überschreitungsgebühren gehen zu Lasten des Entlehners.

Sollten Aufführungen nicht stattfinden, muss dies umgehend der Bibliothek mitgeteilt und das Leihmaterial so bald wie möglich zurückgestellt werden (= verringerte Leihgebühr!).

Leihmaterial-Bestellformular


Fernleihe

Sollte das gewünschte Werk in Salzburg nicht vorhanden sein, sind Entlehnungen der Innsbrucker Bestände über die Leihstelle möglich.

Fernleihen von anderen Bibliotheken sind über die Universitätsbibliothek Salzburg abzuwickeln.
Hofstallgasse 2-4
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8044-77550





Lesesaal / Mediathek


Lesesaal

Allgemeine Nachschlagewerke (systematisch geordnet)

Musik:

Nachschlagewerke, Bibliographien, Werkverzeichnisse

Gesamtausgaben (Komponisten, thematische Reihen), Faksimiles

Literaturwissenschaft, Wörterbücher

Aktuelle Diplomarbeiten und Dissertationen

Theater und Bildende Kunst:
Im Lesesaal befindet sich nur eine kleine Auswahl an wichtigen Nachschlagewerken.
Der Großteil des Bestandes kann über den Online-Katalog bestellt und im Lesesaal benutzt werden.

Werke aus den Lesesälen können nicht entlehnt werden.

Zeitschriften

Die älteren Jahrgänge sind gebunden, die aktuellen  Jahrgänge liegen in Einzelheften auf.
Ein Teil des Zeitschriftenbestandes befindet sich im Magazin. Die Signaturen sind über den Zeitschriftenkatalog zu ermitteln (Frau Mag. Haitzmann).


Rara

Frühdrucke: Bücher und Musikalien bis 1900 sind im Online-Katalog verzeichnet und nur unter Aufsicht einzusehen.

Schallplatten: Nur in Ausnahmefällen benutzbar, interner Zettelkatalog.


Mediathek

Ausgabe und Benützung der audiovisuellen Medien: 10 Abhörplätze
Tonträger können nicht entlehnt werden.

Bestandskatalog

Medienstudio:
Wiedergabegeräte für verschiedene AV-Medien
Benutzung gegen Voranmeldung (Tel. 6198-4060)




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