Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
An der Universität Mozarteum ist gemäß den Bestimmungen des UG 2002, § 42 ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Universitätsangehörigen in Gleichbehandlungsfragen zu beraten und diesbezügliche Beschwerden von Universitätsangehörigen entgegenzunehmen.
Basierend auf dem UG 2002 sowie den Verordnungen der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur im BgBL.II vom 23. Februar 2001
sieht der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen folgende Zielsetzungen
als zentrale Anliegen:
- Schaffung eines Arbeitsklimas, in dem jede und jeder Universitätsbedienstete
ohne Diskriminierung eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende
Tätigkeit ausüben kann und entsprechende Förderung
(die u.a. zu einem dienstlichen Aufstieg führen kann) erhält
- Erreichung einer Frauenquote von zumindest 40% in allen Beschäftigungsgruppen
- Unterstützung älterer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
die nach einer familienbedingten Absenz den Wiedereinstieg ins Berufsleben
anstreben
- Förderung von künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen
von Frauen
- Förderung des weiblichen studentischen Nachwuchses
- Verstärkte Integration von Frauenforschung und Gender-Studies
an der Universität Mozarteum
- Gender Studies siehe Frauenförderungsplan §2
Maßnahmen
Die aus den Zielsetzungen abgeleiteten Maßnahmen bestimmen die Arbeit
des Arbeitskreises
- Einschreiten gegen diskriminierendes Vorgehen und Verhalten gegenüber
Frauen, Sanktionen bei sexueller Belästigung
- Motivation qualifizierter Frauen durch Mitwirkung an der Gestaltung
und Verbreitung von Ausschreibungstexten, Einspruchsmöglichkeit
bei Bewerbungslisten, Teilnahme an Berufungsverfahren mit beratender
Stimme, Einbezug in Personalaufnahmen
- Beratung weiblicher Dienstnehmer
- Einforderung der bevorzugten Einstellung von Frauen bei gleicher
Qualifikation in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen
ein zumindest 40% Anteils an weiblichen Arbeitskräften noch nicht
erreicht ist
- Gezielte Information über Möglichkeiten der Aus- und
Weiterbildung, Einforderung der bevorzugten Entsendung von Frauen
in Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen ein 40% Anteil an
weiblichen Dienstnehmerinnen nicht erreicht ist, zu Fortbildungsveranstaltungen
- Gezielte Information über Stipendien, Motivation zur Bewerbung
um Stellen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an
Kunstuniversitäten
UniversitätsprofessorInnen
Mitglieder:
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria Nussbaumer-Eibensteiner
- Univ.-Prof. Dorothee Oberlinger
Ersatzmitglieder:
- Univ.-Prof. Christoph Lepschy
- Univ.-Prof. Mag. Emil Rieder
- Univ.-Prof. Helmi Vent
Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und
Lehrbetrieb
Mitglieder:
- Mag. Christine Augustin-Göhlert
- A.o.Univ.-Prof. Jeanette de Boer
- A.o.Univ.-Prof. Therese Lindquist
- A.o.Univ.-Prof. Akiko Schuchter-Sagara
- A.o.Univ.-Prof. Dr. Michaela Schwarzbauer
- Mag. Gertraud Steinkogler-Wurzinger
- Dr. Wolfgang Thies
Ersatzmitglieder:
- A.o.Univ.-Prof. Dr. Barbara Dobretsberger
- A.o.Univ.-Prof. Bernadette Furch
- Mag. Christine Preyer
- Ass.-Prof. Mag. Andrea Strobl
- Ryoko Watanabe
Allgemeines Universitätspersonal
Mitglieder:
- Cora Keplinger
- Dr. Ilse Tiebert
- Ersatzmitglieder
- DI Wilfried Brandner
- Rosa Maria Hintermaier
Sprechstunde
Nach Vereinbarung unter:
- Tel.: +43-650-4594912 (Vorsitzende)
- Tel.: +43-664-4011643 (Stellvertretende Vorsitzende)
Sekretariat
KEPLINGER Cora
Tel: +43-662-6198-3110
email: cora.keplinger@moz.ac.at
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