Blasorchesterleitung

Master
MA
Dirigieren, Chor- & Blasorchesterleitung | © Christian Schneider

Das Masterstudium befähigt die Absolvent*innen zur künstlerischen Leitung musikalischer Ensembles aller Arten, wobei die Leitung von Bläserensembles und -orchestern einen besonderen Schwerpunkt der Ausbildung bildet. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Ausbildung im Bereich Instrumentation und Arrangement dar.

Allgemeine Studieninformationen

Ziel des Masterstudiums ist die praxisorientierte Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von fachlich in Frage kommenden Bachelorstudien und befähigt zur Berufsausübung für
folgende sich den Studierenden anbietende Felder:

  • Leitung von Blasorchestern
  • Leitung von Ensembles
  • Arrangeur*in für Blasensembles / Blasorchester
  • Lehrtätigkeit für Blasorchester- und / oder Ensembleleitung

Ferner dient das Studium der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung künstlerischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, beispielsweise im Bereich Instrumentenbau, Kulturmanagement, Musikwissenschaft etc. Weiters soll das Studium zur Persönlichkeitsbildung und Entfaltung sozialer Kompetenzen der Studierenden beitragen. Die Studierenden sollen befähigt werden, künstlerische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wahrzunehmen und mitzugestalten.

Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.

Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.

Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind. 

Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:

Link zum Semesterplan

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung.  Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.

ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben! 

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter: Internationales

Informationen zum Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumentehochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

ACHTUNG:

  • Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 6 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Die aufgrund ihrer Unterlagen ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.

Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig: 

  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
    Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen. 

 

Die Anmeldung erfolgt über das Bewerbungsportal [Link]. 
Dort ist zunächst ein Bewerbungsaccount zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass die automatische E-Mail zur Aktivierung des Accounts häufig im Spam-Ordner zu finden ist. Kontrollieren Sie also bitte, ob Sie die E-Mail dort erhalten haben. Sollte es dennoch Probleme bei der Aktivierung des Accounts geben, wenden Sie sich bitte an studieninfo@moz.ac.at

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind. Sollten sich Änderungen ergeben, so aktualisieren Sie Ihr Profil bitte selbstständig.

Die Prüfung besteht aus der Analyse und dirigentischen Darstellung zweier Werke. Folgendes ist vorzubereiten:

  • Analyse und dirigentische Darstellung eines transkribierten Orchesterwerkes entsprechend dem Schwierigkeitsgrad von: Beethoven, L. v., Egmont Ouvertüre / Arr. Esterbauer, A., Verdi, G., La Forza del Destino (Ouvertüre) / Arr. Cesarini, F. Rossini, G., La Gazza Ladra (Ouvertüre) / Arr. Schwarzmann, A. Strauß, J., Kaiserwalzer / Arr. Schwarzmann, A.
  • Analyse und dirigentische Darstellung eines Originalwerkes für Blasorchester entsprechend dem Schwierigkeitsgrad von: Gustav Holst, Second Suite for Band; G.F. Händel, Feuerwerksmusik; Fisher Tull, Introit; F. Mendelssohn-Bartholdy, Ouvertüre für Harmoniemusik; Claude T. Smith, Overture on an Early American Folk Hymn; Alfred Reed, Armenische Tänze Teil 1

Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zum Ende des 2. Semester Deutschkenntnisse nachweisen.

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 bis Ende des 2. Semesters (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zu den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Termine 2024 hier

Gesamtübersicht aller aktuellen Prüfungstermine hier

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
    (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig!)
  • bei positiver Prüfung der Unterlagen: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

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